Das Plenum des Bundestags wird am Donnerstag abschließend über das Gesetz zur Teil-Gleichbehandlung beraten
CDU und CSU beharren auch im Finanzausschuss weiter auf einer Rest-Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern – so werden laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Kinder aus Regenbogenfamilien benachteiligt.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Mittwochvormittag ein Gesetz zur Teil-Gleichstellung von schwulen und lesbischen Lebenspartnerschaften beschlossen. Das "Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (PDF) passt allerdings nur ein Viertel der ungefähr 60 Gesetze und Verordnungen an, in denen Homosexuelle noch benachteiligt werden – nämlich diejenigen, die sich mit dem Steuerrecht beschäftigen. Dazu zählen etwa das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz oder das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Auch das Bundeskindergeldgesetz wird angepasst, allerdings verzichtet der Gesetzgeber auf eine rückwirkende Gleichstellung.
Die Bundesregierung beharrt auf Druck der Union außerdem auf einer Rest-Diskriminierung in der Abgabenordnung: Dabei geht es um Paragraf 52, Absatz 2, in dem festgelegt wird, welche Ziele sich Vereine auf die Fahnen schreiben müssen, um als gemeinnützig zu gelten – nur bei diesen Vereinen können Spenden steuerlich abgesetzt werden. Hier steht als Vereinsziel lediglich "die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie". Die Union weigert sich, auch eingetragene Lebenspartnerschaften in diese Liste aufzunehmen.
SPD gibt sich machtlos
Lothar Binding (SPD) appelliert an die Vernunft der Union (Bild: Deutscher Bundestag/phototek/Koehler)
Der Koalitionspartner SPD kritisierte die starre Haltung in der Union: "Es wäre vernünftig und rational, die Vorschrift zu ändern, weil es auch dem Lebensgefühl unserer Gesellschaft entspricht", erklärte der sozialdemokratische Finanzexperte Lothar Binding gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Allerdings könne seine Partei nichts dagegen unternehmen, weil diese Gleichstellung nicht Bestandteil des schwarz-roten Koalitionsvertrages sei.
Die Opposition ist empört über die Haltung der Union: "Die Nadelstiche der Union gegen die Gleichstellung setzen sich auch im Steuerrecht fort", so die Grünenpolitiker Lisa Paus und Volker Beck in einer gemeinsamen Erklärung. Als "besonders zynisch" bezeichneten sie den Plan der Union, die Kinder von Regenbogenfamilien mit der nicht gewährten Rückwirkung zu bestrafen, obgleich dies eindeutig gegen den Diskriminierungsschutz im Grundgesetz verstoße. Es sei unwürdig, dass nun Homo-Paare erneut gezwungen würden, ihr Recht einzuklagen.
CDU/CSU und SPD lehnen grüne Änderungsanträge ab
In zwei Änderungsanträgen versuchte die Grünen-Fraktion am Mittwochvormittag im Finanzausschuss, zumindest eine Gleichstellung in der Abgabenverordnung und beim Kindergeld zu erreichen. Diese Forderungen, die bereits vor drei Wochen eingebracht worden waren, lehnten die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD allerdings ab. Nun wollen die Grünen die Änderungsanträge am Donnerstag ins Plenum des Bundestages einbringen. Dann soll über den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge abschließend entschieden werden.
Kritik an der Verweigerung der Union kommt auch von Linksfraktion und der außerparlamentarischen FDP. Linken-Finanzexpertin Susanna Karawanskij beklagte, dass sich CDU und CSU "weiterhin wie bockige Kinder" verhielten. FDP-Präsidiumsmitglied Katja Suding bemängelte außerdem, dass in der Union "ein mittelalterliches Weltbild fortzubestehen scheint". (dk)