https://queer.de/?21711
Nach Order aus Karlsruhe
Bundestag einstimmig für weitgehende steuerliche Gleichstellung
- 06. Juni 2014 4 Min.

Der Bundestag hat wieder einmal Homo-Paare ein wenig mehr gleichgestellt, aber scheut weiterhin große Schritte (Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Koehler/photothek.net)
Alle vier Fraktionen stimmten zwar für eine fast vollständige Beseitigung der Diskriminierung von Homo-Paaren im Steuerrecht, allerdings stichelte die CSU weiter gegen Lebenspartnerschaften.
Von Dennis Klein
Erst vor zwei Wochen hatte die Große Koalition die Sukzessivadoption für Homo-Paare beschlossen, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hatte (queer.de berichtete). Am Donnerstagabend schloss das Parlament nun Lücken im Steuerrecht, die von Karlsruhe ebenfalls gefordert worden waren. Alle vier Fraktionen stimmten einhellig für das "Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (PDF).
Damit sind verpartnerte Homo-Paare zumindest im Steuerrecht weitgehend gleichgestellt, etwa im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz oder Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die Gleichstellung beim Ehegattensplitting war ja bereits im Juni 2013 – ebenfalls wegen einer Klatsche aus Karlsruhe – beschlossen worden (queer.de berichtete).
In der halbstündigen Debatte kritisierte die Opposition allerdings, dass die Union in diesem Bereich weiterhin in zwei Punkten auf Diskriminierung beharrt: Zum einen wird beim Bundeskindergeldgesetz nicht wie bei anderen Regelungen rückwirkend zum 1. August 2001 gleichgestellt, wie es Karlsruhe beispielsweise bereits vor vier Jahren im Fall der Erbschaftsteuer gefordert hatte (queer.de berichtete). Außerdem bleibt die Union in der Abgabenordnung stur und hält daran fest, dass nur Vereine mit dem Ziel der "Förderung des Schutzes von Ehe und Familie" gemeinnützig seien, Vereine zur Förderung der Lebenspartnerschaften aber nicht. Die Grünen hatten deshalb zwei Änderungsanträge gestellt, um diese Punkte anzupassen – die Anträge wurden aber von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.
SPD-Politiker Frank Junge feierte dagegen das Gesetz der Koalition, weil jetzt die "Ungleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe unter steuerlichen Gesichtspunkten beseitigt" sei. Die Kritik der Opposition wies er zurück: Beim Kindergeld könne nämlich die Rückwirkung mit einer Durchführungsanweisung vom (SPD-geführten) Bundesfamilienministerium erwirkt werden. Und bei der Gemeinnützigkeit habe man eben die Union nicht überzeugen können – aber der Punkt spiele ohnehin "im praktischen Leben keine Rolle". Das Gesetz sei nun "ein weiterer Schritt" auf dem immer noch langen Weg zur vollständigen Gleichstellung von Homo-Paaren.
Kahrs (SPD) befürchtet weitere Klatsche aus Karlsruhe

Johannes Kahrs (SPD) ist sauer, dass der Koalitionspartner weiter auf Rest-Diskriminierung beharrt
Ein wenig kritischer sieht Johannes Kahrs, der Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen, die Entscheidung. Er durfte zwar am Donnerstagabend nicht im Hohen Haus zum Thema reden, verbreitete aber zeitgleich zur Debatte seinen Unmut in einer Pressemitteilung: "Es ist für die Regierungskoalition ein Trauerspiel, dass selbst nach einer klaren Aufforderung durch das höchste Gericht der Republik nur eine Minimalforderung erfüllt wird", sagte Kahrs. "Die Union baut Diskriminierungsfortschreibung mit voller Absicht in das Gesetz ein. Dieser Umstand wird uns, dem Gesetzgeber, mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen berechtigter Klagen Betroffener auf die Füße fallen! Das ist peinlich". Die SPD habe sich durch ihre Unterschrift unter den Koalitionsvertrag allerdings selbst in diese betrübliche Position gebracht.
Linke und Grüne wiesen in der Debatte darauf hin, dass die Gleichstellung eigentlich schon vor Jahren hätte beschlossen werden können. Da viele in der Union ein "Familienbild aus dem vorletzten Jahrhundert" hätten, würde das Thema zum "Dauerbrenner", so Susanna Karawanskij von der Linksfraktion. Die Grünenpolitikerin Lisa Paus versteht nicht, warum die Union immer wieder auf Klatschen aus Karlsruhe wartet: "Das Bundesverfassungsgericht hat in jeder seiner Urteile klargestellt, wie groß der Abstand zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sein darf: nämlich genau null".
CSU: Warnung vor "Beschädigung" der Ehe

Philipp Graf Lerchenfeld (CSU) glaubt weiterhin, dass seine heterosexuelle Ehe gefährdet wird, wenn auch Schwule heiraten dürfen (Bild: Wiki Commons / Leonie Rabea Große / CC-BY-SA-3.0-DE)
Dass Homo- und Heterosexuelle gleichbehandelt werden sollten, wird aber insbesondere von der CSU nach wie vor bestritten: So behauptete der CSU-Abgeordnete Philipp Graf Lerchenfeld, dass der "Schutz von Ehe und Familie" im Grundgesetz nur auf Hetero-Paare ausgerichtet sei, weil Nicht-Heterosexuelle "ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung" in ihrer Lebensgemeinschaft hätten. Das Klischee vom treulosen Schwulen lässt grüßen. Eine völlige Gleichstellung "beschädigt" nach Ansicht des Grafen die heterosexuelle Ehe.
Immerhin kommen auch andere Töne aus der Union: Die Steinfurter CDU-Abgeordnete Anja Karliczek sah in ihrer ersten Rede im Bundestag die Anerkennung und Gleichbehandlung von verpartnerten Paaren als "selbstverständlich" und als "Ausdruck einer liberal-wertkonservativen Haltung" an. Verwaltung und Politik klopfte sie beim debattierten Gesetzentwurf kräftig auf die Schultern: "Wir sorgen für Ordnung in unseren Gesetzen". Zumindest bis zur nächsten Anweisung des Bundesverfassungsgerichts.
Links zum Thema:
» Plenarprotokoll zur Debatte (Seite 3448-54, PDF)















"Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen."
Angesichts dieser Vereinbarung im Koalitionsvertrag habe ich kein Verständnis dafür, dass die SPD gegen die Beseitigung von rechtlichen Regelungen stimmt, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen.
Wenn die Union sich nicht an diese Vereinbarung hält, dann sollte sich wenigstens die SPD an diese Vereinbarung halten.