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  • 06. Juni 2014 56 4 Min.

Der Bundestag hat wieder einmal Homo-Paare ein wenig mehr gleichgestellt, aber scheut weiterhin große Schritte (Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Koehler/photothek.net)

Alle vier Fraktionen stimmten zwar für eine fast vollständige Beseitigung der Diskriminierung von Homo-Paaren im Steuerrecht, allerdings stichelte die CSU weiter gegen Lebenspartnerschaften.

Von Dennis Klein

Erst vor zwei Wochen hatte die Große Koalition die Sukzessivadoption für Homo-Paare beschlossen, die das Bundesverfassungsgericht angemahnt hatte (queer.de berichtete). Am Donnerstagabend schloss das Parlament nun Lücken im Steuerrecht, die von Karlsruhe ebenfalls gefordert worden waren. Alle vier Fraktionen stimmten einhellig für das "Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (PDF).

Damit sind verpartnerte Homo-Paare zumindest im Steuerrecht weitgehend gleichgestellt, etwa im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz oder Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die Gleichstellung beim Ehegattensplitting war ja bereits im Juni 2013 – ebenfalls wegen einer Klatsche aus Karlsruhe – beschlossen worden (queer.de berichtete).

In der halbstündigen Debatte kritisierte die Opposition allerdings, dass die Union in diesem Bereich weiterhin in zwei Punkten auf Diskriminierung beharrt: Zum einen wird beim Bundeskindergeldgesetz nicht wie bei anderen Regelungen rückwirkend zum 1. August 2001 gleichgestellt, wie es Karlsruhe beispielsweise bereits vor vier Jahren im Fall der Erbschaftsteuer gefordert hatte (queer.de berichtete). Außerdem bleibt die Union in der Abgabenordnung stur und hält daran fest, dass nur Vereine mit dem Ziel der "Förderung des Schutzes von Ehe und Familie" gemeinnützig seien, Vereine zur Förderung der Lebenspartnerschaften aber nicht. Die Grünen hatten deshalb zwei Änderungsanträge gestellt, um diese Punkte anzupassen – die Anträge wurden aber von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

SPD-Politiker Frank Junge feierte dagegen das Gesetz der Koalition, weil jetzt die "Ungleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe unter steuerlichen Gesichtspunkten beseitigt" sei. Die Kritik der Opposition wies er zurück: Beim Kindergeld könne nämlich die Rückwirkung mit einer Durchführungsanweisung vom (SPD-geführten) Bundesfamilienministerium erwirkt werden. Und bei der Gemeinnützigkeit habe man eben die Union nicht überzeugen können – aber der Punkt spiele ohnehin "im praktischen Leben keine Rolle". Das Gesetz sei nun "ein weiterer Schritt" auf dem immer noch langen Weg zur vollständigen Gleichstellung von Homo-Paaren.

Kahrs (SPD) befürchtet weitere Klatsche aus Karlsruhe


Johannes Kahrs (SPD) ist sauer, dass der Koalitionspartner weiter auf Rest-Diskriminierung beharrt

Ein wenig kritischer sieht Johannes Kahrs, der Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen, die Entscheidung. Er durfte zwar am Donnerstagabend nicht im Hohen Haus zum Thema reden, verbreitete aber zeitgleich zur Debatte seinen Unmut in einer Pressemitteilung: "Es ist für die Regierungskoalition ein Trauerspiel, dass selbst nach einer klaren Aufforderung durch das höchste Gericht der Republik nur eine Minimalforderung erfüllt wird", sagte Kahrs. "Die Union baut Diskriminierungsfortschreibung mit voller Absicht in das Gesetz ein. Dieser Umstand wird uns, dem Gesetzgeber, mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen berechtigter Klagen Betroffener auf die Füße fallen! Das ist peinlich". Die SPD habe sich durch ihre Unterschrift unter den Koalitionsvertrag allerdings selbst in diese betrübliche Position gebracht.

Linke und Grüne wiesen in der Debatte darauf hin, dass die Gleichstellung eigentlich schon vor Jahren hätte beschlossen werden können. Da viele in der Union ein "Familienbild aus dem vorletzten Jahrhundert" hätten, würde das Thema zum "Dauerbrenner", so Susanna Karawanskij von der Linksfraktion. Die Grünenpolitikerin Lisa Paus versteht nicht, warum die Union immer wieder auf Klatschen aus Karlsruhe wartet: "Das Bundes­verfassungs­gericht hat in jeder seiner Urteile klargestellt, wie groß der Abstand zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sein darf: nämlich genau null".

CSU: Warnung vor "Beschädigung" der Ehe


Philipp Graf Lerchenfeld (CSU) glaubt weiterhin, dass seine heterosexuelle Ehe gefährdet wird, wenn auch Schwule heiraten dürfen (Bild: Wiki Commons / Leonie Rabea Große / CC-BY-SA-3.0-DE)

Dass Homo- und Heterosexuelle gleichbehandelt werden sollten, wird aber insbesondere von der CSU nach wie vor bestritten: So behauptete der CSU-Abgeordnete Philipp Graf Lerchenfeld, dass der "Schutz von Ehe und Familie" im Grundgesetz nur auf Hetero-Paare ausgerichtet sei, weil Nicht-Heterosexuelle "ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung" in ihrer Lebensgemeinschaft hätten. Das Klischee vom treulosen Schwulen lässt grüßen. Eine völlige Gleichstellung "beschädigt" nach Ansicht des Grafen die heterosexuelle Ehe.

Immerhin kommen auch andere Töne aus der Union: Die Steinfurter CDU-Abgeordnete Anja Karliczek sah in ihrer ersten Rede im Bundestag die Anerkennung und Gleich­behandlung von verpartnerten Paaren als "selbstverständlich" und als "Ausdruck einer liberal-wertkonservativen Haltung" an. Verwaltung und Politik klopfte sie beim debattierten Gesetzentwurf kräftig auf die Schultern: "Wir sorgen für Ordnung in unseren Gesetzen". Zumindest bis zur nächsten Anweisung des Bundes­verfassungs­gerichts.

-w-

#1 Dennis SchneiderAnonym
  • 06.06.2014, 12:05h
  • Im Koalitionsvertrag auf Seite 105 steht:

    "Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen."

    Angesichts dieser Vereinbarung im Koalitionsvertrag habe ich kein Verständnis dafür, dass die SPD gegen die Beseitigung von rechtlichen Regelungen stimmt, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen.

    Wenn die Union sich nicht an diese Vereinbarung hält, dann sollte sich wenigstens die SPD an diese Vereinbarung halten.
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#2 Oliver43Anonym
  • 06.06.2014, 12:20h
  • Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes mit dem Stimmen aller (!) Fraktionen ist sehr erfreulich.

    Das einmal alle (!) Fraktionen im Bundestag zustimmen, hat es beim Thema Lebenspartnerschaftsrecht auch noch nicht im Bundestag in der Form gegeben.

    Das Steuerrecht ist damit abschliessend gleichgestellt und die Rückwirkung beim Kindergeld, die bemängelt wurde, kommt im Wege der Verwaltungsanweisung.

    ----

    Nun ist als nächstes Herr Heiko Maas vom Justizministerium und Herr Kahrs gefordert: immer noch liegt im Bundesjustizministerium ein von Frau Leuttheusser-Schnarrenberger erarbeiteter Gesetzentwurf herum, der im Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde (Höfeordnung, Insolvenzordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Sprengstoffgesetz, Approbationsordnung der Ärzte, SGB X, Zivilprozessordnung, Versammlungsgesetz und Strafgesetzbuch) warten immer noch der Anpassung an das Lebenspartnerschaftsinstitut.

    Da darf man dann gespannt sein, was der von der SPD verhandelte Koalitionsvertrag wert ist und ob aus dem Hause des Justizministeriums von Herrn Maas der Gleichstellungsgesetzentwurf kommt.
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#3 Dennis SchneiderAnonym
  • 06.06.2014, 12:21h
  • Andere Töne aus der CDU? Sagt mal ihr von der queer.de-Redaktion, habt ihr die Rede von dieser CDU-Tussi Anja Karliczek nicht komplett gehört?

    Hier mal ein paar Zitate von Anja Karliczek aus ihrer gestrigen Rede:

    "Mich erstaunt sehr, wie heftig und emotional in
    diesem Haus, in der veröffentlichten Meinung und in der
    Öffentlichkeit über die Frage der rechtlichen Gleichstellung
    gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften diskutiert
    wurde und teilweise immer noch diskutiert wird."

    -> Mich nicht. Die CDU ist ja dafür verantwortlich, weil die CDU sich weigert verfassungswidrige Zustände zu beseitigen. Und jetzt tut die CDU "erstaunt" über die heftigen Reaktionen. Pff.

    "Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Bundestag in Teilen das inkommensteuergesetz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Aus Zeitgründen kam es allerdings vor der Wahl nicht mehr dazu, die steuerliche Gleichstellung in allen betroffenen Gesetzesbereichen
    durchzuführen."

    -> zeitliche Gründe? Falsch. Wegen dem Diskriminierungswillen der Union kam es vor der Wahl nicht mehr dazu. Wenn der Bundestag über Nacht Milliarden-Rettungspakete beschließen kann, dann kann der Bundestag auch innerhalb von drei Monaten Lebenspartner gleichstellen. Vorausgesetzt man will es.

    "Auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
    bleiben Ehe und Familie nach Artikel 6 des
    Grundgesetzes ein eigener Schutzbereich"

    -> Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar 2013 geurteilt, dass auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern eine im Sinne von Artikel 6 des Grundgesetzes geschützte Familie sind. Zudem sagt das Bundesverfassungsgericht seit 2002 (!), dass Artikel 6 nicht benutzt werden kann um die Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft zu rechtfertigen.
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