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  • 10. Juni 2014 114 4 Min.

Zehntausende Männer wurden wegen des homophoben Paragrafen 175 alleine in der Bundesrepublik ins Zuchthaus gesteckt (Bild: Connor Tarter / flickr / by-sa 2.0)

Erst vor zwei Jahrzehnten wurde der berüchtigte "Schwulenparagraf" abgeschafft, mit dem das Kaiserreich, Weimar, die Nazis und die Bundesrepublik Männer wegen ihrer sexuellen Ausrichtung verfolgen ließen.

Von Dennis Klein

Zehntausende Männer gelten in Deutschland weiterhin als vorbestraft, weil sie sich in einen Mann anstatt eine Frau verliebten. Auch wenn es heute unvorstellbar erscheint: Noch 1994 wurden noch mehr als 40 Männer aufgrund des Paragrafen 175 verurteilt – ihr einziges Vergehen war schwuler Sex. Erst am 11. Juni 1994 verlor der "Schandparagraf" seinen Schrecken und galt offiziell als "aufgehoben".

"45 Jahre Kampf waren notwendig, bis dieses antihomosexuelle Sondergesetz endlich abgeschafft werden konnte", erinnerte sich am Dienstag Manfred Bruns, der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD). Er ruft wie viele andere LGBT-Aktivisten dazu auf, aus der "brutalen Verfolgungsgeschichte" die richtigen Konsequenzen zu ziehen: Er verlangt die Rehabilitierung der Opfer und die volle Gleichstellung von Schwulen und Lesben durch die Öffnung der Ehe. "Nur wenn Deutschland in der eigenen Gesetzgebung gleiches Recht für alle schafft, kann es auch international glaubwürdig gegen Menschenrechtsverletzungen auftreten", so Bruns.

130 Jahre Verfolgungsgeschichte


Protestplakat aus dem Jahr 1973

Der Paragraf 175 ist so alt wie der deutsche Nationalstaat: Bereits im Kaiserreich wurden knapp 10.000 Menschen aufgrund dieses Paragrafen verurteilt, der damals sowohl homo­sexuellen Verkehr als auch den Missbrauch von Tieren ahndete. In der Weimarer Republik ging die Verfolgung Tausender weiter. Mehrere Versuche liberaler und linker Parteien, den Paragrafen abzuschaffen, scheiterten im Parlament. Mit der Machtübernahme der Nazis wurde Homosexualität lebensgefährlich: 1935 verschärfte die NSDAP das Gesetz und drohte mit zehn Jahren Zuchthaus. 1939 urteilte das Reichsgericht zudem, dass "Unzucht" auch vorliege, wenn "keine körperliche Berührung des anderen stattgefunden hat." Schätzungsweise 100.000 Männer wurden im Dritten Reich nach dem Paragraf 175 verurteilt. Viele Schwule wurden zudem kastriert und etwa 15.000 in Konzentrationslager geschickt.

Nach der Befreiung galt in der Bundesrepublik bis 1969 die verschärfte Nazi-Fassung des Paragrafen, sogar mit dem ausdrücklichen Segen des neuen Bundes­verfassungs­gerichts. Es kam zu insgesamt 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen allein in Westdeutschland. Die Große Koalition hob schließlich das Total-Verbot auf, es galten allerdings immer noch unterschiedliche Altersgrenzen für (männliche) Homo­sexuelle und Heterosexuelle. Für Schwule lag das Schutzalter bei 21 Jahren bzw. 18 Jahren (ab 1973); für Heteros waren es 16 Jahre. In der DDR galt das Homo-Verbot bis 1968 in der Vornazi-Fassung. Auch dort waren die Schutzaltersgrenzen nach Paragraf 151 StGB-DDR bis 1989 unterschiedlich. Schließlich hob die Volkskammer kurz vor dem Mauerfall das Gesetz komplett auf.

Im Rahmen der Rechtsanpassung der beiden deutschen Staaten hob die damalige schwarz-gelbe Koalition den Paragrafen auf. Statt des Sondergesetzes für Homo­sexuelle sollte es einen einheitlichen Paragrafen geben, der Vorgaben macht, was an sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen erlaubt ist und was mit Strafe bedroht wird. Der neue Paragraf 182 entstand, der nicht mehr nach der sexuellen Orientierung der Betroffenen unterschied.

Seit 2002 Teil-Rehabilitierung in Kraft


Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sucht Zeitzeugen

Alle Männer, die in der Bundesrepublik aufgrund des Paragrafen 175 verurteilt wurden, gelten immer noch als Straftäter. Immerhin: 2002 hatte die damalige rot-grüne Regierung – gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP – bereits die Verurteilungen durch die Nazis für nichtig erklärt. Die westdeutschen Verurteilungen, die aufgrund des Nazi-Gesetzes ausgesprochen wurden, blieben aber unangetastet.

Die Aufhebung der Urteile bereitet Rechtspolitikern von Union und SPD nach wie vor Kopfzerbrechen – ob aus echten juristisches Gründen oder altgewohnter Homophobie ist unklar. Sie argumentieren, dass diese Urteile rechtsstaatlich zustande gekommen seien und deshalb nicht generell aufgehoben werden dürften. So meinte der CDU-Politiker Andreas Haveling bei einer von den Grünen beantragten Bundestagsdebatte zur Aufhebung der Urteile im Jahr 2011, dass man "Entscheidungen des demokratischen Rechtsstaates und seiner Gerichte [nicht] pauschal als Unrecht" bewerten dürfe (queer.de berichtete).

Seither gab es wiederholt Forderungen nach einer Neubewertung und mehrere Bundesländer drängen inzwischen über den Bundesrat auf eine Rehabilitierung. Sie argumentieren, dass auch ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Unrecht begehen kann und das der Staat dieses Unrecht korrigieren müsse. "Der demokratische Rechtsstaat beweist seine Stärke darin, dass er Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung korrigiert und den Opfern seiner Irrtümer Recht widerfahren lässt", argumentiert etwa der Grüne Volker Beck.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat erst kürzlich im queer.de-Interview erklärt, seine Regierung werde die Aufhebung der Urteile prüfen (queer.de berichtete). Da das Thema nicht Teil des Koalitionsvertrages ist, gilt eine Einigung dennoch als fraglich, da die Union erst vergangene Woche Schritte zur Gleichstellung blockiert hatte (queer.de berichtete). Viele ältere Homo­sexuelle müssen damit wohl weiter mit dem Stigma leben, nach Ansicht der deutschen Behörden vorbestrafte Kriminelle zu sein.

-w-

#1 Dennis SchneiderAnonym
  • 10.06.2014, 18:06h
  • Es ist doch ziemlich offensichtlich, dass die Politiker gegenüber den Opfern des Paragrafen 175 auf Zeit spielen.

    Je mehr Zeit vergeht, desto mehr Opfer des Paragrafen 175 werden sterben, und desto weniger werden noch leben. Irgendwann werden keine Opfer des Paragrafen 175 leben.

    Die Politik spielt auf Zeit, weil sie diese Männer nicht entschädigen will und weil sie diese Männer nicht rechtlich rehabilitieren will.

    CDU, CSU und SPD diskriminieren homosexuelle Menschen. Von den im Bundestag vertretenen Parteien ist höchstens auf Grüne und Linke Verlass.
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#2 FelixAnonym
  • 10.06.2014, 18:28h
  • Wenn man mal überlegt, dass das erst 20 Jahre her ist...

    Und die Opfer sind nach wie vor nicht rehabilitiert!! Weil die Bundesregierung weiter blockiert!
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#3 RobbyEhemaliges Profil
  • 10.06.2014, 18:31h
  • Antwort auf #1 von Dennis Schneider
  • So schnell wird es mit dem "Sterben" aller Opfer trotz allem nicht gehen, auch wenn ich Dir in den anderen Punkten absolut recht gebe.
    Ich zum Beispiel bin jetzt 38 und wurde ebenfalls seit meinem Cruising-Beginn 1990 (also mit 14) bis zur Abschaffung des § 175 1994 ebenfalls mehrmals nach diesem Paragraphen verurteilt. Zuerst waren es Bewährungsstrafen, am Schluß dann "nur noch" Geldstrafen. Aber trotz allem gelte ich in dieser Hinsicht eben immer noch als "vorbestraft", weil es bisher keine Rehabitation gibt. - Und so wie mir ging es massenweisen anderen schwulen auch. Eben NICHT NUR während der Nazi-Zeit. Und die nach der Nazi-Zeit geborenen Schwulen, die nach dem § 175 verurteilt wurden, sind meiner Meinung nach durchaus noch lange nicht alle so schnell gestorben, dass die Homo-Hasser mit ihrer Verzögerungstaktik dauerhaft Erfolg haben werden. Wir werden immer wieder den Finger auf die Wunde legen und auf die vollständige Rehabilitation - und nicht nur eine "Teil-Rehabilitation" - drängen. So lange, bis sie irgendwann doch noch kommt.
    Wenn Du Dir die in meiner Event-Galerie fotografierten Prostest-Kartons ansiehst, dann stellst Du fest, wie viele Schwule auch in den 80ern und 90ern noch waren, die verurteilt wurden. Und wir haben noch verdammt viel Power, dies immer wieder lautstark kundzutun. Auch wenn das Maas, Merkel und Co. vielleicht nicht so gerne hören. Sie haben ja die Wahl - die können die Rehabilitation ja auch durchsetzen.
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