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Vorbild für Europa
Dänemark beschließt fortschrittliches Transsexuellengesetz
- 13. Juni 2014 2 Min.

Das Folketing hat bereits 1989 als erstes Parlament der Welt eingetragene Partnerschaften für Schwule und Lesben eingeführt – jetzt zeigen die Parlamentarier Europa beim Transsexuellengesetz den Weg.
Transsexuelle müssen in Dänemark nicht mehr einen Gutachter von ihrer Geschlechtszugehörigkeit überzeugen und auch keine Geschlechtsanpassung mehr durchführen, um anerkannt zu werden.
Das hat das dänische Parlament am Mittwoch entschieden. Demnach muss eine Person 18 Jahre alt sein und ihr Verlangen nach einem Leben im anderen Geschlecht zum Ausdruck bringen, damit sie neue Papiere erhält. Das Gesetz enthält lediglich eine Wartezeit von sechs Monaten, in der sich die Betroffenen über ihre Entscheidung Gedanken machen sollen. Es soll am 1. September in Kraft treten.
LGBT-Aktivisten wie Søren Laursen von der Gruppe "LGBT Danmark" begrüßten die Reform als "fortschrittlichste Lösung in Europa". Bislang mussten Betroffene in Europa generell ihre Transsexualität vor Psychologen beweisen; in Deutschland müssen etwa zwei Gutachter die Transsexualität attestieren, was zu erheblichen psychischen und finanziellen Belastungen führt. Amnesty International bezeichnete das dänische Gesetz als "vorbildlich" und forderte andere Länder auf, es zu kopieren.
Als erstes Land der Welt hatte Argentinien im Jahr 2012 auf den Gutachter-Zwang verzichtet (queer.de berichtete). Dort wurde im vergangenen Jahr sogar ein sechsjähriges Kind als transsexuell anerkannt (queer.de berichtete).
In mehreren Ländern gibt es bereits keinen Zwang für eine teure und teilweise mit Gefahren verbundene operative Geschlechtsanpassung mehr, beispielsweise in Großbritannien, Portugal und den Niederlanden. Auch in Deutschland wurde dieser Zwang 2011 abgeschafft – allerdings nicht durch die Politik, sondern durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Regelung als unvereinbar mit mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit ansah (queer.de berichtete). Bislang konnte sich die Bundesregierung aber noch nicht durchringen, das verfassungswidrige Gesetz zu reformieren. (dk)













