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Kleine Anfrage der Linken
Bundesregierung sieht steuerliche Gleichstellung erreicht
- 18. Juni 2014 1 Min.

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag vermisst eine Gleichstellung bei der Abgabenordnung
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass mit dem Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuergesetzes hergestellt wird.
Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1004). Die weitgehende Gleichstellung im Steuerrecht war Anfang Juni einstimmig vom Bundestag beschlossen worden (queer.de berichtete).
Auf die Frage, warum im Gesetzentwurf der Paragraf 52 Absatz 2 Nummer 19 der Abgabenordnung (AO), der im Rahmen der Definition von gemeinnützigen Zwecken auf die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie abstellt, nicht um die Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaft erweitert wird, antwortet die Regierung, diese Bestimmung nehme Bezug auf den besonderer Schutz für Ehe und Familie durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Aktivitäten rund um den Themenbereich eingetragene Lebenspartnerschaft könnten bereits jetzt über eine Vielzahl der in Paragraf 52 Absatz 2 beziehungsweise Paragraf 53 der Abgabenordnung geregelten Zwecke als "gemeinnützig" organisiert werden. (hib/cw)















Also wieder mal Ausnahmen und Sonderregeln für uns.
Man setzt nicht das vom Bundesverfassungsgericht geforderte um und behauptet dann einfach, das sei die Umsetzung.
Damit das wieder jahrelang geprüft werden muss bis zu einem neuen Urteil. Das Spiel kann man natürlich jahrelang weiter treiben, bzw. solange bis wir endlich eine andere Regierung haben.