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- 20. Dezember 2004 2 Min.
SPD und Union stemmen sich gemeinsam gegen eine Bevorzugung von Schwulen und Lesben beim Arbeitslosengeld II.
Von Dennis Klein
Mit der Angleichung der Rechte für Schwule und Lesben lassen es Bundestag und Bundesrat gemächlich angehen - ganz schnell geht's dagegen, falls Homo-Paare einmal marginal bevorzugt werden. So geschehen mit den Hartz-IV-Reformen: Die Gesetzes-Initiative, die mit sehr heißen Nadel gestrickt worden ist, bevorteilt nichteingetragene Homo-Paare im Vergleich mit "wilden" Hetero-Ehen. SPD und Union fordern nun einhellig eine Überprüfung der internen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Das berichtet die "Bild am Sonntag".
Gegenwärtig werden für die Berechnung des Arbeitslosengelds II auch die Einkünfte des Partners herangezogen. Allerdings gilt das nur für "eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau" - und damit nicht für Homo-Paare, die auf dem Papier ledig sind. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit bestätigt das: "Wenn Homosexuelle ohne Eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben, werden Vermögen und Einkommen des Partners nicht berücksichtigt".
Dagegen macht die Regierung nun mobil. Der Vorsitzende des Bundeswirtschaftsausschusses, Rainer Wend (SPD), fordert laut "Bild am Sonntag": "Die Bundesagentur für Arbeit sollte die genaue Formulierung der Arbeitsanweisung noch einmal überprüfen. Es muss klar sein, dass homosexuelle Partnerschaften nicht anders behandelt werden als heterosexuelle."
Auch die CSU, die sonst nichts von der Anerkennung von Homo-Paaren wissen will, findet die gegenwärtige Praxis unerhört: "Es kann doch nicht sein, dass homosexuelle Paare bevorzugt werden", so CSU-Arbeitsmarktexperte Johannes Singhammer erzürnt. "Die Bundesregierung muss umgehend dafür Sorge tragen, dass die Bundesagentur die Richtlinie ändert. Das Arbeitslosengeld II darf nicht zu ehe- und familienfeindlichen Effekten führen."
20. Dezember 2004














