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  • 20. Dezember 2004 13 2 Min.

SPD und Union stemmen sich gemeinsam gegen eine Bevorzugung von Schwulen und Lesben beim Arbeitslosengeld II.

Von Dennis Klein

Mit der Angleichung der Rechte für Schwule und Lesben lassen es Bundestag und Bundesrat gemächlich angehen - ganz schnell geht's dagegen, falls Homo-Paare einmal marginal bevorzugt werden. So geschehen mit den Hartz-IV-Reformen: Die Gesetzes-Initiative, die mit sehr heißen Nadel gestrickt worden ist, bevorteilt nichteingetragene Homo-Paare im Vergleich mit "wilden" Hetero-Ehen. SPD und Union fordern nun einhellig eine Überprüfung der internen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Das berichtet die "Bild am Sonntag".

Gegenwärtig werden für die Berechnung des Arbeitslosengelds II auch die Einkünfte des Partners herangezogen. Allerdings gilt das nur für "eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau" - und damit nicht für Homo-Paare, die auf dem Papier ledig sind. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit bestätigt das: "Wenn Homosexuelle ohne Eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben, werden Vermögen und Einkommen des Partners nicht berücksichtigt".

Dagegen macht die Regierung nun mobil. Der Vorsitzende des Bundeswirtschaftsausschusses, Rainer Wend (SPD), fordert laut "Bild am Sonntag": "Die Bundesagentur für Arbeit sollte die genaue Formulierung der Arbeitsanweisung noch einmal überprüfen. Es muss klar sein, dass homosexuelle Partnerschaften nicht anders behandelt werden als heterosexuelle."

Auch die CSU, die sonst nichts von der Anerkennung von Homo-Paaren wissen will, findet die gegenwärtige Praxis unerhört: "Es kann doch nicht sein, dass homosexuelle Paare bevorzugt werden", so CSU-Arbeitsmarktexperte Johannes Singhammer erzürnt. "Die Bundesregierung muss umgehend dafür Sorge tragen, dass die Bundesagentur die Richtlinie ändert. Das Arbeitslosengeld II darf nicht zu ehe- und familienfeindlichen Effekten führen."

20. Dezember 2004

-w-

#1 LedertypAnonym
  • 20.12.2004, 17:59h
  • Na ganz toll, da wo der Staat kassieren kann ist er immer schnell dabei. Schämt Euch - Ihr Politiker
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#2 RalfAnonym
  • 20.12.2004, 21:58h
  • Herr Wend ist Vorsitzender des Wirtschaftsausschuses. Dann muss er doch wissen, dass er kolossalen Schwachsinn redet. Dass gleichgeschlechtliche, nicht verpartnerte Paare nicht füreinander einstehen müssen wie verschiedengeschlechtliche, nicht verheiratete Paare, liegt nicht in der Anweisung der Bundesanstalt begründet, sondern im Gesetz, das ausdrücklich regelt, Eheleute, Lebenspartner(innen) und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen ("eheähnlich" heißt immer verschiedengeschlechtlich) haben füreinander aufzukommen. Punkt. Es ist der Wille des Gesetzgebers -also auch der von Herrn Wend und übrigens auch der der CSU, die ja zugestimmt hat-, ohne Urkunde zusammenlebende Paare je nach sexueller Identität unterschiedlich zu behandeln. Was soll jetzt also das Geschrei derjenigen, die es so gewollt haben? Wenn sie jetzt anders reden, als sie vor einigen Monaten abgestimmt haben, dann sollen sie ihr Mandat niederlegen.
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#3 DavidAnonym
  • 20.12.2004, 22:36h
  • Soso ist das...Wie verlogen...
    Erst werden homosexuelle Partnerschaften von der Union nicht anerkannt, jetzt also doch, oder wie?
    Entweder werden alle Partnerschaften mit gleichen Pflichten UND Rechten bedacht oder gar nicht.
    Ein Ehemann kann seine Unterhaltszahlungen noch immer von der Steuer absetzen.
    Ein Lebenspartner jedoch nicht.
    WO ist denn da bitteschön die "Bevorzugung" von homosexuellen Paaren?
    In dem hier beschriebenem Fall gilt das Paar als Ledige Personen, die rechtlich genauso schlecht dastehen wie eine Wohngemeinschaft von 2 Personen, gleich welchen Geschlechts. Wo ist denn da der Vorteil?
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