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Anhörung im Innenausschuss über die Reform des Melderechts

Haltung der katholischen Kirche "ethisch verstörend"

  • 24. Juni 2014 49 3 Min.

Bei einer Anhörung im Bundestag wurde die Befürchtung geäußert, dass Kirchen es auf die Meldedaten abgesehen haben können, um homo­sexuelle Mitarbeiter zu entlarven und zu feuern

Die Kirchen sollen zukünftig Zugriff auf Familienstandsdaten ihrer Mitglieder haben – und könnten so die sexuelle Orientierung ihrer schwulen und lesbischen Schäfchen und von deren Lebenspartnern herausfinden. Daran gibt es Kritik.

Wenn die Kirchen von der Homosexualität ihrer Mitarbeiter erfahren, kann das für sie ernste Konsequenzen haben: Da die Glaubensgemeinschaften nur beschränkt an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebunden sind, können sie Schwule und Lesben nach Gutdünken feuern. In der Vergangenheit hatte die katholische Kirche sogar eine Putzfrau entlassen, nachdem ihre Homosexualität publik geworden war (queer.de berichtete).

Diese Praxis könnte nun mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vereinfacht werden: Dieser sieht vor, Eingetragene Lebenspartner im Melderecht wie Eheleute zu behandeln – und damit auch ihre Familienstandsdaten an Kirchen weiterzugeben (queer.de berichtete). Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf bereits eine Prüfung verlangt, ob die Neuregelungen "schutzwürdige Interessen" der Bürger verletze.

Am Dienstagvormittag kritisierten auch mehrere Experten bei einer Anhörung im Rechtsausschuss dieses Vorhaben. So forderte Manfred Bruns, ehemaliger Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof und jetzt LSVD-Aktivist, die betreffende Passage des Gesetzentwurfes um eine Vorschrift zu ergänzen, dass die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft die Daten "nur für Zwecke der Steuererhebung verwenden" dürfe. Sollte die Kirche einem Beschäftigten wegen seines Familienstandes kündigen, soll sie nach dem Vorschlag von Bruns nachweisen müssen, "dass sie die Kenntnis von dem Familienstand auf anderem Weg erlangt hat".

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und das Informationsfreiheitsgesetz, Alexander Dix, sagte, er teile die Bedenken des Bundesrates. Das Melderecht solle es den Betroffenen überlassen, "ob und wann sie dem kirchlichen Arbeitgeber Informationen zu ihrem Familienstand zukommen lassen".

Kirchenrechtler: Rausschmiss von Homosexuellen kein "Automatismus"

Die katholische Kirche hält die Kritik für ungerecht: So wandte sich der katholische Staatskirchenrechler Ansgar Hense gegen die "Unterstellung", dass "mit der Erhebung des Familienstandes ein doppelter Automatismus erfolgt, nämlich einerseits die Nutzung für arbeitsrechtliche Zwecke und andererseits mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz der Information über den Familienstand gleichsam automatisch arbeitsrechtliche Konsequenzen – sprich: die Kündigung – hat". Familiendaten dürften von katholischen Arbeitgebern nicht einfach an die Personalabteilung weitergeleitet werden.

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, argumentierte, die Familienstandsdaten seien für die Kirchen sehr wichtig. Eine sinnvolle Betreuung der Mitglieder lasse sich "nur durchführen, wenn die familiäre Situation des einzelnen Mitgliedes zumindest in Umrissen der jeweiligen Kirche bekannt ist". Zugleich wies Jüsten die Befürchtung zurück, die Meldedaten zum Familienstand würden vom kirchlichen Arbeitgeber für arbeitsrechtliche Zwecke genutzt. Die Bistümer würden nochmals in ihrem Amtsblättern darauf hinweisen, dass die Meldedaten nicht zu Beschäftigungszwecken verwendet werden dürfen.

Glaubensgemeinschaften hoffen auf Mehreinnahmen

Hintergrund der Debatte: Die Kirchen haben ein finanzielles Interesse an den Daten, weil sie sich von verpartnerten Homosexuellen Einnahmeverbesserungen versprechen. Denn von einem Nichtkirchenmitglied muss sogenanntes Kirchgeld abgeführt werden, wenn sein Lebenspartner Kirchenmitglied ist und wenn beide gemeinsam veranlagt sind.

Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, kritisierte nach der Anhörung die Haltung der katholischen Kirche scharf: "Es ist ethisch verstörend, wenn [die Kirche] das familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft heranzieht, um ihre Einnahmen zu verbessern, und im eigenen Arbeitsrecht das Eingehen der Lebenspartnerschaft als schweren Loyalitätsverstoß wertet, der eine Kündigung bei Kirche und Caritas begründet." Diese Problematik betreffe dabei nicht nur die katholische Kirche, sondern potenziell auch andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind. Als Beispiele nannte Beck die Mormonen-Sekte, die Zeugen Jehovas sowie muslimische Religionsgemeinschaften. (dk/hib)

-w-

#1 merlinOGXXLAnonym
  • 24.06.2014, 15:28h
  • Bevor ich mein eigenes Geld verdiene, trete ich aus der katholische Kirche aus. Ich unterstütze keine Kinderschänderverein.
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#2 m123Anonym
  • 24.06.2014, 15:41h
  • Wieso gibt es Kritik daran, dass der Kirche Familienstandsdaten übermittelt werden?

    Es sollte vielmehr daran Kritik geben, dass die Kirche sich nicht an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten muss.

    Oder noch allgemeiner, es sollte Kritik daran geben, dass die Kirche überhaupt Kindergärten, Krankenhäuser etc. kontrolliert.

    Die mangelnde Trennung von Staat und Kirche ist der Grund für unnötiges Leid.

    Meiner Meinung nach soll die Kirche und sollen die Kirchenmitglieder doch bitte unter sich bleiben und ihren kranken Gotteswahn untre sich ausüben. Dass Kirche und Kirchenmitglieder aber mit dem Staat zusammenarbeiten und anderen Menschen einen Glauben aufzwingen, das ist pervers, menschenverachtend und eine Verletzung der Religionsfreiheit.
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#3 caraAnonym
  • 24.06.2014, 15:44h

  • Austritt aus dieser menschenverachtenden Institution ist das einzige was geht.....
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