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- 27. Juni 2014 2 Min.

Der Bundestag will zwar am Outing von verpartnerten Schwulen und Lesben gegenüber den Kirchen festhalten - die Kirchen sollen die Daten aber nicht nutzen dürfen, um Homosexuelle zu feuern. (Bild: Deutscher Bundestag/Thomas Koehler/photothek.net)
Auf Druck der Opposition ändert die Bundesregierung ein Meldegesetz, weil es in der ursprünglichen Form Kirchen die Entlassung von Schwulen und Lesben erleichtert hätte.
Die Große Koalition hat am Freitag einen Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Nutzung von Meldedaten durch die Kirchen begrenzt werden soll. Der ursprüngliche Entwurf des "Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesen" war zuvor von der Opposition und LGBT-Aktivisten kritisiert worden, weil es den Kirchen einen unbegrenzten Zugang zu Meldedaten gewährt hätte (queer.de berichtete).
Damit hätte die Kirche in Erfahrung bringen können, ob ihre Mitarbeiter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, und hätte diese dann wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen können. Die Praxis, nach einem Coming-out oder Outing einen Mitarbeiter zu entlassen, ist insbesondere in der katholischen Kirche ein normaler Vorgang: So hatte die Glaubensgemeinschaft in der Vergangenheit sogar eine Putzfrau gefeuert, nachdem ihre Homosexualität publik geworden war (queer.de berichtete).
Dem neuen Gesetzentwurf zufolge sollen Kirchen die Meldedaten nur für die Erhebung der Kirchensteuer verwenden dürfen. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass die Daten nicht für arbeitsrechtliche Zwecke missbraucht werden dürften.
Weiter Vorsicht bei Einkommenssteuer nötig
Das Gesetz war bereits im Mai in erster Lesung beraten worden. Damals verteidigten Sprecher von CDU/CSU und SPD noch die Datenweitergabe ohne Einschränkung. Bei einer Anhörung im Innenausschuss am Montag kritisierten dann der LSVD-Aktivist Manfred Bruns und der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix den Entwurf der Großen Koalition (queer.de berichtete). Auch der Bundesrat hatte die Regierung aufgefordert, das Gesetz zu ändern.
Volker Beck, der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, zeigte sich erleichtert über den Änderungsantrag. Er erklärte aber, dass es besser wäre, wenn die Kirchen vor Übermittlung der Daten ausdrücklich zusichern müssten, generell keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus dem Familienstand ihrer Beschäftigten zu ziehen. "Es ist unaufrichtig einerseits von wiederverheirateten Geschiedenen sowie Lesben und Schwulen Kirchgeld einzukassieren und gleichzeitig Lebenspartnerschaft oder Wiederverheiratung als schweren Loyalitätsverstoß anzusehen und deshalb zu kündigen", erklärte Beck mit Blick auf die Kirchen. "Deshalb wird die grüne Bundestagsfraktion weiterhin auf die entsprechende Änderung des Meldegesetzes pochen".
Der LSVD riet allen Kirchenbeschäftigten weiterhin zur Vorsicht: Sie sollten beim Meldeamt eine Auskunftssperre beantragen und zugleich dem Finanzamt mitteilen, dass für sie weiterhin die Steuerklasse I für Ledige gelten soll. Eine Zusammenveranlagung könne dann nachträglich bei der eigentlichen Einkommenssteuerveranlagung gewählt werden, ohne dass der Arbeitgeber davon erfährt. LSVD-Vorständing Eva Henkel kritisierte diese Praxis: "Die Paare müssen sich verstecken wie in Zeiten staatlicher Verfolgung. Das ist nicht hinzunehmen." (dk)















Wundert mich, dass die nachgeben. Normalerweise arbeitet der politische Arm der katholischen Kirche doch gerne seinen Vorgesetzten zu.
Wenn da mal nicht irgendwo ein versteckter Haken ist...