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- 05. Juli 2014 1 Min.

Das Amtsgericht Köln gab der Zivilklages des schwulen Paares statt (Bild: dierkschaefer / flickr / by 2.0)
Das Amtsgericht Köln hat den Vermieter einer Villa, der zwei Männern eine Verpartnerungsfeier verweigerte, zu 1.500 Euro Schadensersatz verurteilt.
Nach einem Bericht des "Express" hatten die beiden Männer den Vermieter per E-Mail vorab darüber informiert, dass sie homosexuell sind. "Ich hoffe, das stellt für Sie kein Problem dar", schrieben sie. Die Antwort lautete jedoch: "Das Haus gehört meiner Mutter, und die kann sich mit den neuen Gegebenheiten noch nicht so recht anfreunden."
Die beiden Männer fragten daraufhin per E-Mail noch einmal nach, ob dies als Absage zu verstehen sei. Der Vermieter schrieb zurück: "Ja. Die Kölner sagen dazu liebevoll: Et es, wie et es."
Dies ließ das schwule Paar nicht auf sich beruhen und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Köln gab kurz vor dem CSD der Zivilklage statt und verurteilte den Vermieter wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Az. 147 C 68/14): Beide Männer dürfen sich über jeweils 750 Euro Schadensersatz freuen. (cw)














