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  • 05. Juli 2014 35 1 Min.

Das Amtsgericht Köln gab der Zivilklages des schwulen Paares statt (Bild: dierkschaefer / flickr / by 2.0)

Das Amtsgericht Köln hat den Vermieter einer Villa, der zwei Männern eine Verpartnerungsfeier verweigerte, zu 1.500 Euro Schadensersatz verurteilt.

Nach einem Bericht des "Express" hatten die beiden Männer den Vermieter per E-Mail vorab darüber informiert, dass sie homo­sexuell sind. "Ich hoffe, das stellt für Sie kein Problem dar", schrieben sie. Die Antwort lautete jedoch: "Das Haus gehört meiner Mutter, und die kann sich mit den neuen Gegebenheiten noch nicht so recht anfreunden."

Die beiden Männer fragten daraufhin per E-Mail noch einmal nach, ob dies als Absage zu verstehen sei. Der Vermieter schrieb zurück: "Ja. Die Kölner sagen dazu liebevoll: Et es, wie et es."

Dies ließ das schwule Paar nicht auf sich beruhen und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Köln gab kurz vor dem CSD der Zivilklage statt und verurteilte den Vermieter wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz (Az. 147 C 68/14): Beide Männer dürfen sich über jeweils 750 Euro Schadensersatz freuen. (cw)

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 05.07.2014, 18:14h
  • Richtig so! Homophobie hat keinen Platz weder in Köln noch in ganz Deutschland!
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#2 kevinAnonym
  • 05.07.2014, 19:46h
  • Die Entschädigung ist viel zu niedrig. Sie muss so hoch sein, dass sie dem Homophoben richtig weh tut, damit sie ein warnendes Beispiel für andere Vermieter ist und ein deutliches Signal setzt. In den USA hätte es ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe gegeben.
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#3 ReVerserAnonym
  • 05.07.2014, 20:30h
  • Antwort auf #2 von kevin
  • Übertreibst du nicht ein wenig?
    Da würden sich, ähnlich wie bei vornherein aussichtslosen Bewerbungen, viele gern diskriminieren lassen.
    Welcher "Schaden" ist denn entstanden?
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