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  • 07. Juli 2014 23 3 Min.

Ex-Bundesaußenminister Guido Westerwelle befindet sich derzeit in Behandlung (Bild: World Economic Forum / flickr / by-sa 2.0)

Die Leukämie-Erkrankung von Guido Westerwelle führt zu einer Solidaritätswelle in der Öffentlichkeit – aber Schwule dürfen immer noch nicht mitmachen.

Im zentralen Knochenmarkspender-Register wird detailliert aufgeführt, wer spenden darf und wer nicht: "Personen, deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis B und C oder HIV) bergen". Auf Deutsch bedeutet das: Wer schwul ist, ist automatisch als Risikogruppe gebrandmarkt, während sich Heteros einiges erlauben dürfen, bevor auch sie der Bannstrahl der Bundesärztekammer trifft. Schwule stehen damit in den Augen der Ärzte generell auf einer Stufe mit Drogenabhängigen und Häftlingen. Auch Menschen wie Guido Westerwelle dürften kein Knochenmark spenden, obwohl der FDP-Politiker wohl eher in stickigen Konferenzzimmern hinter Leitz-Ordnern seine Abende verbracht hat als in Darkrooms.

Westerwelles Erkrankung hat das Thema Knochenmarkspende wieder in die Hauptnachrichten gehievt, obwohl Blutkrebs in Deutschland nicht so selten ist, wie man denkt: So erkrankt alle Viertelstunde ein Mensch an Leukämie. Es gibt nun Berichte, dass sich die Zahl der Knochenmarkspender seit Bekanntwerden der Westerwelle-Erkrankung verdoppelt hat. Ironischerweise durch den Fall eines Politikers, der sich selbst nie in den Knochenmarkspender-Register hätte eintragen lassen dürfen.

Veränderungen auf EU-Ebene angestrebt

Damit dürfte die Debatte über den generellen Ausschluss von Schwulen von Knochenmark- und Blutspenden erneut aufflammen. Die Bundesärztekammer hat bereits im letzten Jahr erklärt, sie wolle "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" auf eine Veränderung der Blutspenden-Regulierung auf EU-Ebene hinwirken (queer.de berichtete). Allerdings hält der Spitzenverband bis jetzt am generellen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung fest. Andere europäische Länder haben ihre Angst vor schwulem Blut inzwischen ein wenig überwunden und die Regelungen liberalisiert, so zum Beispiel Großbritannien (queer.de berichtete). Hier dürfen aber selbst verheiratete Schwule nur spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex gehabt haben – selbst Geschlechtsverkehr mit dem eigenen Ehepartner ist ein Ausschlussgrund.

Gegen das generelle Verbot gibt es in Deutschland Widerstand: So haben etwa die Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gefordert, dass schwule und bisexuelle Männer beim Blutspenden nicht mehr diskriminiert werden dürften. Auch die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) wirbt vermehrt dafür, das Spende-Verbot aufgrund der sexuellen Orientierung zu beenden. Geschäftsführerin Sandra Bothur erklärte vor wenigen Tagen, dass man zwar verpflichtet sei, die Regelungen der Bundesärztekammer umzusetzen – aber: "das entspricht nicht unserer persönlichen Meinung", so Bothur weiter.

Ironischerweise könnte Guido Westerwelle selbst eine Knochenmarkspende von jemandem erhalten, der wie er eigentlich nicht spende dürfte. Sein Bruder Kai, der sich kurz nach Guido ebenfalls als schwul geoutet hatte, kommt Medienberichten zufolge als Spender in Betracht. Eine derartige direkte Spende ist – im Gegensatz zur Fremdspende – nach Absprache mit den behandelnden Ärzten erlaubt, auch wenn es sich "nur" um schwules Knochenmark handelt.

-w-

#1 Bad HomburgAnonym
  • 07.07.2014, 15:55h
  • Gut, daß Er gläubig ist. Auch das wird Ihm in dieser schwierigen Situation sicherlich sehr helfen.
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 07.07.2014, 16:03h
  • BLUT- UND KNOCHENMARKSPENDEVERBOT FÜR SCHWULE SOFORT AUSLÖSCHEN!!!
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#3 DefragmentierungEhemaliges Profil