Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?21922

Nils Schmid ist SPD-Landesvorsitzender und Finanz- und Wirtschaftsminister in der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg (Bild: SPD Baden-Württemberg)

Baden-Württemberg macht der Bundesregierung Druck: Der Vize-Ministerpräsident fordert die Rehabilitierung der Nachkriegs-Opfer des Paragrafen 175.

Der stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg Nils Schmid (SPD) drängt auf die Rehabilitierung der homosexuellen Männer, die in der Bundesrepublik unter Strafverfolgung gelitten haben. Durch den Strafrechtsparagrafen 175, der schwulen Sex mit Gefängnis ahndete, sei nationalsozialistisches Unrecht fortgesetzt worden, sagte der SPD-Politiker am Freitag im SWR.

Durch die Strafverfolgung seien die Opfer gesellschaftlich ausgegrenzt worden, einige habe dies in den Selbstmord getrieben, erklärte Schmid, der in diesem Jahr Schirmherr des CSD Stuttgart ist (queer.de berichtete). Neben einer Aufhebung der Urteile forderte der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister auch professionelle Hilfe für traumatisierte Betroffene.

Der Bundesrat forderte bereits 2012 eine Aufhebung der Urteile

Der SPD-Politiker verwies auf eine Entschließung des Bundesrates aus dem Jahr 2012. Auf Initiative des rot-schwarzen Berliner Senats hatte die Länderkammer bereits vor zwei Jahren gefordert, die in der Bundesrepublik und der DDR wegen Homosexualität verurteilten Männer zu rehabilitieren und zu entschädigen (queer.de berichtete). Schmid forderte nun von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung.

Mit einer ähnlichen Entschließung will auch der baden-württembergischen Landtag Druck auf Berlin ausüben. In dem am Freitag von Grünen und SPD gemeinsam eingebrachten Antrag heißt es u.a.: "Der Landtag bedauert, dass der § 175 StGB in seiner nationalsozialistischen Fassung von 1935 bis 1969 unverändert in Kraft blieb. Er ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass die Ehre der homosexuellen Opfer wiederhergestellt werden muss." Darüber soll sich das Landesparlament für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger entschuldigen. Weiter heißt es: "Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang alle Initiativen, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer und des späteren Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben."

Bundesregierung spielt auf Zeit

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich in der Frage der Rehabilitierung der Nachkriegs-Opfer des Paragrafen 175 bislang nicht festgelegt. "Wir prüfen zur Zeit, ob es überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, diese Urteile aufzuheben", erklärte er Ende Mai im Interview mit queer.de.

Maas' Amtvorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte argumentiert, eine Aufhebung der Gerichtsurteile durch den Bundestag sei ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung (queer.de berichtete). Die Verurteilungen nach 1945 seien rechtsstaatlich zustande gekommen und dürften wegen der "Rechtssicherheit" nicht aufgehoben werden. Dies unterscheide sich von den Verurteilungen von Schwulen während der Nazizeit, die bereits 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung für nichtig erklärt wurden.

Der Paragraf 175 galt in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form noch bis 1969. In den 1950er Jahren war er sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden, da Homosexualität den "sittlichen Anschauungen des Volkes" entgegenlaufe. Das Gesetz wurde erst 1969 von der Großen Koalition entschärft und 1994 restlos abgeschafft. In der DDR stand männliche Homosexualität bis 1968 unter Strafe, gleichgeschlechtlicher Sex mit unter 18-Jährigen konnte noch bis 1989 bestraft werden, unter dem neuen Paragrafen 151 erstmals auch unter Frauen. (cw)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 11.07.2014, 12:55h
  • Ist ja schön und gut, aber dann sollte endlich die baden-württembergische Landesregierung mal die Bildungsplangegner in ihre Schranken weisen!
  • Direktlink »
#2 TheDad
  • 11.07.2014, 13:13hHannover
  • Die Begründung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist völliger Blödsinn, denn es geht hier nicht nur um Rechtssicherheit allein, sondern um das Schicksal von Menschen, die nach einem Paragraphen verurteilt wurden, der kurz vor der Machtübernahme der Nazi´s kurz vor der Abschaffung stand..

    Zudem ist hier anzuzweifeln, ob die Urteile zwischen 1945 und 1949 tatsächlich als Rechtsstaatlich anzusehen sind, denn sie ergingen faktisch im noch bestehendem Deutschem Reich unter der jeweiligen Besatzungsmacht, unter Anwendung des Reichsstrafgesetzbuches, und das wurde angewendet durch teilweise die gleichen Staatsanwälte, und die gleichen Richter, wie schon vor der Kapitulation..

    Dann gibt es zu bedenken, das die verschärfte Form des § 175 bis zur Strafrechtsreform 1969/1972 unverändert in Kraft war..

    Das macht die in dieser Zeit verurteilten Menschen bereits zu einer "Sonder-Opfer-Gruppe", weil sie sie von den Tätern von vor 1945 trennt, deren Urteile bereits aufgehoben wurden..

    Eine Aufteilung der Menschen in verschiedene Opfer-Gruppen können und dürfen wir als Community und auch als Gesellschaft aber nicht zulassen, weil es keine "guten Verurteilten von früher", und keine "schlechten von Heute" als getrennte Gruppen geben darf..

    Es gibt nur eine Opfer-Gruppe, nämlich die der zu Unrecht für ihre Sexuelle Identität verurteilten Menschen, und dieses Unrecht muß beseitigt werden, und zwar einmal und endgültig für ALLE Verurteilten über die gesamte Dauer des Bestehens dieses Schand-Pragraphen, im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, in der Nazi-Zeit und in der BRD, und ebenso in der ehemaligen DDR für die Verurteilten nach § 151 StGB-DDR..

    Alles andere ist reine Augenwischerei und ein weiterer Beweis für den Verfolgungswillen heutiger Politiker..
  • Direktlink »
#3 Robby69Ehemaliges Profil
  • 11.07.2014, 13:28h

  • Nur labern nützt bloß nichts. Die 'tollen' Politiker müssten schon was TUN. Und da sehe ich schwarz - im wahrsten Sinne des Wortes - solange die schwulenhassende Merkel am Ruder ist. Nichts desto trotz werde ich mich auch weiterhin vehement für unsere Rehabilitation einsetzen, weil ich es verdammt wichtig finde, dass da endlich mal was passiert und die Urteile aufgehoben werden.
  • Direktlink »