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Paragraf 175
Nils Schmid fordert Rehabilitierung schwuler Männer
- 11. Juli 2014 3 Min.

Nils Schmid ist SPD-Landesvorsitzender und Finanz- und Wirtschaftsminister in der grün-roten Landesregierung von Baden-Württemberg (Bild: SPD Baden-Württemberg)
Baden-Württemberg macht der Bundesregierung Druck: Der Vize-Ministerpräsident fordert die Rehabilitierung der Nachkriegs-Opfer des Paragrafen 175.
Der stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg Nils Schmid (SPD) drängt auf die Rehabilitierung der homosexuellen Männer, die in der Bundesrepublik unter Strafverfolgung gelitten haben. Durch den Strafrechtsparagrafen 175, der schwulen Sex mit Gefängnis ahndete, sei nationalsozialistisches Unrecht fortgesetzt worden, sagte der SPD-Politiker am Freitag im SWR.
Durch die Strafverfolgung seien die Opfer gesellschaftlich ausgegrenzt worden, einige habe dies in den Selbstmord getrieben, erklärte Schmid, der in diesem Jahr Schirmherr des CSD Stuttgart ist (queer.de berichtete). Neben einer Aufhebung der Urteile forderte der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister auch professionelle Hilfe für traumatisierte Betroffene.
Der Bundesrat forderte bereits 2012 eine Aufhebung der Urteile
Der SPD-Politiker verwies auf eine Entschließung des Bundesrates aus dem Jahr 2012. Auf Initiative des rot-schwarzen Berliner Senats hatte die Länderkammer bereits vor zwei Jahren gefordert, die in der Bundesrepublik und der DDR wegen Homosexualität verurteilten Männer zu rehabilitieren und zu entschädigen (queer.de berichtete). Schmid forderte nun von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung.
Mit einer ähnlichen Entschließung will auch der baden-württembergischen Landtag Druck auf Berlin ausüben. In dem am Freitag von Grünen und SPD gemeinsam eingebrachten Antrag heißt es u.a.: "Der Landtag bedauert, dass der § 175 StGB in seiner nationalsozialistischen Fassung von 1935 bis 1969 unverändert in Kraft blieb. Er ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass die Ehre der homosexuellen Opfer wiederhergestellt werden muss." Darüber soll sich das Landesparlament für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger entschuldigen. Weiter heißt es: "Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang alle Initiativen, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer und des späteren Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben."
Bundesregierung spielt auf Zeit
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich in der Frage der Rehabilitierung der Nachkriegs-Opfer des Paragrafen 175 bislang nicht festgelegt. "Wir prüfen zur Zeit, ob es überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, diese Urteile aufzuheben", erklärte er Ende Mai im Interview mit queer.de.
Maas' Amtvorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte argumentiert, eine Aufhebung der Gerichtsurteile durch den Bundestag sei ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung (queer.de berichtete). Die Verurteilungen nach 1945 seien rechtsstaatlich zustande gekommen und dürften wegen der "Rechtssicherheit" nicht aufgehoben werden. Dies unterscheide sich von den Verurteilungen von Schwulen während der Nazizeit, die bereits 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung für nichtig erklärt wurden.
Der Paragraf 175 galt in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form noch bis 1969. In den 1950er Jahren war er sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden, da Homosexualität den "sittlichen Anschauungen des Volkes" entgegenlaufe. Das Gesetz wurde erst 1969 von der Großen Koalition entschärft und 1994 restlos abgeschafft. In der DDR stand männliche Homosexualität bis 1968 unter Strafe, gleichgeschlechtlicher Sex mit unter 18-Jährigen konnte noch bis 1989 bestraft werden, unter dem neuen Paragrafen 151 erstmals auch unter Frauen. (cw)














