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Hausaufgaben aus Karlsruhe erledigt

Bundesrat stimmt Gleichstellung im Steuerrecht zu

  • 12. Juli 2014 11 2 Min.

Nach dem einstimmigen Beschluss des Bundestags gab nun auch der Bundesrat grünes Licht für die vom Bundes­verfassungs­gericht angemahnte Gleichstellung (Bild: Dominic Hallau / flickr / by-nd 2.0)

Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2014 das vom Bundestag bereits am 5. Juni verabschiedete Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern abgenickt.

Das Gesetz sorgt auf Druck des Bundesverfassungsgerichts für eine weitgehend vollständige Gleichstellung von verpartnerten Lesben und Schwulen mit Eheleuten in allen steuerlichen Belangen, indem es noch verbliebenen Anpassungsbedarf gibt. Zum Beispiel wird sie im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz oder Wohnungsbau-Prämiengesetz umsetzt (queer.de berichtete).

Mit der bereits im letzten Jahr verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes war zum Ende der vorherigen Legislaturperiode kurzfristig zunächst nur die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern für das Einkommensteuerrecht geregelt worden. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet.

Im Bundestag hatten Linke und Grüne zusammen mit der Regierungskoalition für das "Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" gestimmt, allerdings zwei weiterhin bestehende Ungleichbehandlungen kritisiert. So ist die Gleichstellung im Bundeskindergeldgesetz nicht wie bei anderen Regelungen rückwirkend zum 1. August 2001 vorgesehen, außerdem hält die Abgabenordnung daran fest, dass nur Vereine mit dem Ziel der "Förderung des Schutzes von Ehe und Familie" gemeinnützig sind.

In der Bundestagsdebatte hatte es trotz der Zustimmung der Union wieder homophobe Töne aus den Reihen der konservativen Parteien gegeben. So behauptete der CSU-Abgeordnete Philipp Graf Lerchenfeld, dass der "Schutz von Ehe und Familie" im Grundgesetz nur auf Hetero-Paare ausgerichtet sei, weil Nicht-Heterosexuelle "ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung" in ihrer Lebensgemeinschaft hätten.(cw)

-w-

#1 MarekAnonym
  • 12.07.2014, 09:59h
  • Und weiterhin hat Schwarz-Rot jede vom Bundesverfassungsgericht noch gelassene Vagheit genutzt, um nur das geforderte umzusetzen und noch so viel Diskriminierung wie möglich (hier beim Bundeskindergeldgesetz und der Abgabenordnung) zu erhalten.

    Das zeigt aber auch wieder, dass selbst bei entsprechenden Urteilen des höchsten deutschen Gerichts, echte Gleichstellung nur durch eine Ehe-Öffnung erreicht werden kann. Die eingetragene Partnerschaft wird immer in irgendwelchen Details Unterschiede aufweisen und damit diskriminierend sein.
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#2 ReverserAnonym
  • 12.07.2014, 10:21h
  • Endlich durch.

    Herr Gauck wird wohl insbesondere die beiden Ausnahmen wieder kritisch prüfen.
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#3 RobinAnonym
  • 12.07.2014, 13:56h
  • Antwort auf #2 von Reverser
  • Wohl kaum...

    Aber auch mit den Ausnahmen ist es immer noch besser als gar nichts.

    Aber Ziel muss natürlich weiterhin die volle Gleichstellung sein!
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