https://queer.de/?21993
Osnabrück
Schwuler Arzt mit Outing erpresst
- 24. Juli 2014 2 Min.

Aus Panik, an seinem Arbeitsplatz geoutet zu werden, übergab ein schwuler Mediziner tausende Euro an Erpresser (Bild: Images Money / flickr / by 2.0)
In Osnabrück versuchten zwei Männer, aus der Homosexualität eines Arztes Kapital zu schlagen – beide Täter erhielten wegen Erpressung Geldstrafen.
Das Amtsgericht Osnabrück hat zwei Männer wegen Erpressung zu einer Geldstrafe von 900 und 2.400 Euro verurteilt, weil sie einen schwulen Arzt mit dem Outing beim Arbeitgeber gedroht hatten. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Die Geldstrafe fiel geringer aus, weil die Angeklagten zum Zeitpunkt des Verbrechens noch Heranwachsende waren.
Demnach hatten die beiden 24-jährigen Angeklagten vor mehreren Jahren sexuelle Kontakte mit dem Arzt und versuchten zwischen 2010 und 2013, mehrere tausend Euro von ihrem Opfer zu erpressen. "Ich hatte Angst, vor meinem Arbeitgeber bloßgestellt zu werden", erklärte der Mediziner im Verfahren. Ein Angeklagter sei auch immer wieder an seiner Arbeitsstelle vorbeigekommen und habe mit der "Herstellung von Öffentlichkeit" gedroht, wie der Arzt als Zeuge erklärte. Der Arzt habe dann jeweils mit 50-Euro-Scheinen das Schweigen erkauft.
Im Verfahren behauptete einer der Angeklagten jedoch, es sei nie zum Geschlechtsverkehr mit dem Arzt gekommen.
4.500 Euro an Erpresser übergeben
Der Arzt habe nach der Forderung von 5.000 Euro Schweigegeld insgesamt 4.500 Euro in bar an einen unbekannten Dritten übergeben, der von den Angeklagten als Haupttäter beschrieben wurde. Sie wollten allerdings nicht dessen Identität preisgeben.
Neben den sexuellen Kontakten hatte der Arzt nach Aussage der Angeklagten auch erotische Bilder von den Männern gemacht und sie für das Modeln entlohnt. Einer der Männer ist später unerlaubt in die Wohnung des Arztes eingedrungen, um die Bilder wieder zurückzuerhalten. Der Einbruch soll zu erheblichen Angstzuständen bei dem Opfer geführt haben.
Ein Teil des Verfahrens vor einem Jugendschöffengericht fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil einer der Angeklagten in einer schlechten psychischen Verfassung war. (cw)














