Seit 2010 ist Susanne Baer Richterin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: Wiki Commons / Mathias Schindler / CC-BY-SA-3.0)
In Kassel haben am Donnerstagabend die "Positiven Begegnungen" begonnen, Europas größte HIV-Selbsthilfekonferenz.
Schirmfrau Susanne Baer, die erste offen lesbische Richterin des Bundesverfassungsgerichts, eröffnete die Konferenz und sprach den Teilnehmern einen Glückwunsch für ihre Offenheit aus: "Ich gratuliere Ihnen, denn Sie verstecken sich nicht. Sie sind die gelebte Kultur der Menschen- und Bürgerrechte, wie sie das Grundgesetz sichert." Die deutsche Verfassung sei wichtig für die HIV-Community, weil im Grundgesetz betont werde, dass jeder ein Leben in Würde frei von Ausgrenzung und Stigmatisierung leben könne. Leitthema der Veranstaltung ist dieses Jahr die Diskriminierung.
"Ich bin erstaunt, was in der positiven Gemeinschaft gelingt und ich weiß, wie schwierig das über Lebensentwürfe, sexuelle ldentitäten, Sprachen und nicht zuletzt auch über unterschiedliche gesundheitliche Verfasstheiten hinweg ist", erklärte Baer. "Die Stärke, mit der Sie diesen Herausforderungen begegnen, bewundere ich und sie hat mich bewogen, zu Ihnen zu kommen."
Baer hatte sich als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Berliner Humboldt-Universität vor allem mit Antidiskriminierungsrecht und feministischer Rechtswissenschaft beschäftigt, bevor sie zur Verfassungsrichterin ernannt wurde. In dieser Funktion hatte sie sich für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben eingesetzt.
Für die Deutsche Aids-Hilfe betonte Vorstandsmitglied Manuel Izdebski, dass Diskriminierung nach wie vor eine große Gefahr für Positive sei: "Diskriminierung tut weh. Diskriminierung grenzt aus. Diskriminierung macht Angst. Und Angst vor Diskriminierung hält Menschen vom HIV-Test ab. Kurz: Diskriminierung macht das Leben schwer und kann sogar tödlich sein". Ziel sei es, mit HIV "ganz selbstverständlich" leben zu könne.
In einem Nachrichtenticker informiert die Deutsche Aids-Hilfe über den Verlauf der Konferenz. (pm/dk)
Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom Recht auf Eheschließung ist meines Erachtens ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Eigentlich müsste ein gleichgeschlechtliches Paar klagen und eine Richtervorlage die Eheöffnung schleunigst dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen und das Bundesverfassungsgericht müsste dann eigentlich sofort für die Eheöffnung entscheiden!!!
In den USA und anderen Ländern haben höchste Gerichte doch auch bereits die Ehe geöffnet und die Klagen sind vergleichsweise zügig auf dem Weg zum höchsten Gericht gewesen. Warum sollte das ausgerechnet in Deutschland nicht möglich sein???