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Gericht gibt Vermieterin recht

Liebesschaukel zu laut: Mieter gekündigt


Diese Schaukel sollte bei Ruhezeiten lieber als Wäscheablage dienen (Bild: Wiki Commons / G.dallorto / CC-BY-SA-2.5,2.0,1.0CC-BY-SA-3.0)

Wer beim Sex zu laut ist, sollte sich lieber eine Einzelhaus kaufen: In München muss ein promisker schwuler Mieter nach fünf Jahren seine Wohnung verlassen, weil er nachts seinen Sling zu intensiv genossen hatte.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass in einer Mietwohnung nächtliche Sexspiele auf einer Liebesschaukel ein Kündigungsgrund sein können, wenn die Nutzung zu laut ist. Mit der am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung (Aktenzeichen 417 C 17705/13) gaben die Richter einer Vermieterin Recht, die den schwulen Mieter ihres Appartements in München-Moosach loswerden wollte.

Der Mieter lebte seit 2009 in der Wohnung und stellte dort ein Schaukelgestell mit Ketten auf. Seit Ende 2012 sei es deshalb bis zu vier Mal Mal pro Woche zu Ruhestörungen nach 22 Uhr gekommen, beklagten Nachbarn und die Vermieterin. Es habe dabei "starke Lärmbelästigungen durch sexuelle Praktiken mit anderen Männern" gegeben.

Der Mieter habe nach Ansicht des Gerichts "sexuelle, sportliche und quietschende Geräusche" verursacht, die "nicht sozialadäquat" seien. Außerdem habe es ein "andauerndes Kommen und Gehen von Menschen, Türklingeln und Duschen" gegeben. Als der Mann auch nach einer Abmahnung seine Lustgeräusche nicht einstellte, kündigte ihm die Vermieterin. Der Sling-Besitzer zog allerdings nicht aus, wodurch sie eine Räumungsklage anstrengte.

Sling-Stöhnen ist kein "normaler Mietgebrauch"

Nach Ansicht des Gerichts hat der schwule Mieter seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag "erheblich verletzt". Derartige laute Sex-Geräusche würden nicht mehr dem "normalen Mietgebrauch" entsprechen und müssten von den Nachbarn nicht hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bereits mehrfach hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Lärmbelästigungen nach 22 Uhr von anderen Bewohnern eines Miethauses nicht hingenommen werden müssen. Es wird dabei als unerheblich angesehen, ob der Lärm durch laute Musik, lauten Streit, lautes Fernsehen oder laute Liebesspiele entsteht. Wenn dieser wiederholt vorkommt, kann der Vermieter durch eine Abmahnung eine Verhaltensänderung fordern. Sollte diese nicht erfolgen, kann er den Mietvertrag kündigen. (dk)

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#1 FOX-NewsAnonym
  • 22.08.2014, 15:55h

  • Richtig so. So ein Nachbar ist ja furchtbar.
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#2 saltgay
  • 22.08.2014, 16:28h
  • Der Bericht und auch der Link dazu ist nicht vollständig um eine Meinung zu dem Urteil äußern zu können. Ist z.B. den Abmahnungen widersprochen worden? Schließlich reichen so allgemeine Beschwerden nicht aus zur Vertragskündigung. Da ist immerhin zu trennen, zwischen persönlicher Meinung und tatsächlicher Belästigung durch Lärm nach 22 Uhr. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietsache wird nicht automatisch durch Installationen, dem Volksempfinden nach, "anstößiger" Kettengehänge in Frage gestellt. Auch eine Kinderschaukel kann Quietschgeräusche verursachen. Der Begriff "sozialadäquat" ist dem BGB fremd, das Verhalten des Mieters, folgt man den vorliegenden Informationen, ist auch nicht strafrechtlich zu würdigen, was den Begriff "sozialadäquat" rechtfertigen würde.

    Zur wirklichen Beurteilung des Tatbestandes müssen also schon beweiskräftige Aussagen vorliegen, die in dem Bericht nicht erwähnt werden. Ferner hat offenbar der Mieter auch nicht korrekt reagiert. Bereits nach der ersten Abmahnung hätte er sich ordentlich wehren müssen. Es gibt da bewährte Möglichkeiten aus dreisten Vermietern die Luft herauszulassen und vor allen Dingen den Mitmietern entsprechende Schranken aufzuzeigen. Dann darf nicht vergessen werden, dass dieses Urteil in der ersten Instanz gefällt wurde. Andere gleichartige Entscheidungen können zwar beachtet werden, dürfen aber keine rechtsverbindlichen Auswirkungen auf das Urteil haben.

    Aus eigenem Erleben kenne ich solche Beschwerden, die von angeblichen "Sexgeräuschen" herrühren und in Wirklichkeit nur bezwecken, dass eine Person heraus geekelt werden soll, oder öffentlich in ihrem Ansehen beschädigt wird. Da spielt es noch nicht einmal eine Rolle, ob es sich um hetero- oder homosexuelle Paare handelt. Wenn sich der "biedere deutsche Bürger" in seinem gesunden Volksempfinden verletzt fühlt, kennt er keine Gnade. Dann hilft nur noch der "Gnadenschuss".
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#3 PatrickAnonym
  • 22.08.2014, 16:33h
  • typisch deutsch.

    Bloss keine Geraeusche machen.

    Am besten in der Ecke sitzen und ein Buch lesen, bloss nicht zulaut atmen.

    OMG
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