Diese Schaukel sollte bei Ruhezeiten lieber als Wäscheablage dienen (Bild: Wiki Commons / G.dallorto / CC-BY-SA-2.5,2.0,1.0CC-BY-SA-3.0)
Wer beim Sex zu laut ist, sollte sich lieber eine Einzelhaus kaufen: In München muss ein promisker schwuler Mieter nach fünf Jahren seine Wohnung verlassen, weil er nachts seinen Sling zu intensiv genossen hatte.
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass in einer Mietwohnung nächtliche Sexspiele auf einer Liebesschaukel ein Kündigungsgrund sein können, wenn die Nutzung zu laut ist. Mit der am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung (Aktenzeichen 417 C 17705/13) gaben die Richter einer Vermieterin Recht, die den schwulen Mieter ihres Appartements in München-Moosach loswerden wollte.
Der Mieter lebte seit 2009 in der Wohnung und stellte dort ein Schaukelgestell mit Ketten auf. Seit Ende 2012 sei es deshalb bis zu vier Mal Mal pro Woche zu Ruhestörungen nach 22 Uhr gekommen, beklagten Nachbarn und die Vermieterin. Es habe dabei "starke Lärmbelästigungen durch sexuelle Praktiken mit anderen Männern" gegeben.
Der Mieter habe nach Ansicht des Gerichts "sexuelle, sportliche und quietschende Geräusche" verursacht, die "nicht sozialadäquat" seien. Außerdem habe es ein "andauerndes Kommen und Gehen von Menschen, Türklingeln und Duschen" gegeben. Als der Mann auch nach einer Abmahnung seine Lustgeräusche nicht einstellte, kündigte ihm die Vermieterin. Der Sling-Besitzer zog allerdings nicht aus, wodurch sie eine Räumungsklage anstrengte.
Sling-Stöhnen ist kein "normaler Mietgebrauch"
Nach Ansicht des Gerichts hat der schwule Mieter seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag "erheblich verletzt". Derartige laute Sex-Geräusche würden nicht mehr dem "normalen Mietgebrauch" entsprechen und müssten von den Nachbarn nicht hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bereits mehrfach hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Lärmbelästigungen nach 22 Uhr von anderen Bewohnern eines Miethauses nicht hingenommen werden müssen. Es wird dabei als unerheblich angesehen, ob der Lärm durch laute Musik, lauten Streit, lautes Fernsehen oder laute Liebesspiele entsteht. Wenn dieser wiederholt vorkommt, kann der Vermieter durch eine Abmahnung eine Verhaltensänderung fordern. Sollte diese nicht erfolgen, kann er den Mietvertrag kündigen. (dk)
Richtig so. So ein Nachbar ist ja furchtbar.