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Homophobes Jugendschutzgesetz
Litauen: TV-Sender lehnen Werbespot als Homo-"Propaganda" ab
- 26. August 2014 2 Min.

Solche Bilder machen Kinder nach Ansicht der litauischen Regierung sofort zu bösen Schwulen...
Im EU-Land Litauen wird die Redefreiheit von Schwule und Lesben wegen eines homophoben Gesetzes weiterhin eingeschränkt.
Litauische Fernsehsender haben aus Angst vor Strafzahlungen die Ausstrahlung eines Werbespots der LGBT-Gruppe LGL verweigert. Die Anbieter befürchten, dass der 100-sekündige Kurzfilm gegen das homophobe nationale Jugendschutzgesetz verstoßen würde. Eine Sprecherin des privaten litauischen Senders TV3 erklärte etwa, das Video könne nicht ausgestrahlt werden, weil darin "verschiedene Familienmodelle" erwähnt werden würden.
Das Jugendschutzgesetz war 2010 erlassen worden und besagt, dass Medien nicht für Ideen "werben" dürfen, "die Familienwerte verunglimpfen oder ein Konzept von Ehe und Familie fördern, das nicht in der Verfassung vorgesehen ist" (queer.de berichtete). In der litauischen Verfassung ist ein Ehe-Verbot für Homosexuelle festgelegt.
Das Video zeigt gleichgeschlechtliche Paare, die teilweise in der Öffentlichkeit mit anderen Menschen interagieren. Am Ende wird aus einer Umfrage von "Eurobarometer" zitiert, wonach nur zwölf Prozent der Litauer einen Schwulen oder eine Lesbe kennen und nur drei Prozent eine transsexuelle Person. Das Video enthält keinerlei Sex- oder Gewaltszenen.
Debatte um LGBT-Rechte verhindert
"Mit diesem Spot wollten wir zeigen, dass es uns gibt, und eine Debatte anregen", erklärte LGL-Chef Vladimir Simonko. "Die wollten das nicht einmal für 15.000 Litas ausstrahlen". Dieser Betrag entspricht umgerechnet über 4.300 Euro.
Nun soll das Video einer staatlichen Ethikbehörde vorgelegt werden, die entscheiden soll, ob es nach litauischem Recht jugendgefährdend ist. Die Behörde hatte im letzten Jahr entschieden, dass ein Spot für den CSD grundsätzlich gezeigt werden dürfe. Allerdings dürfe darin nicht das Wort "Familienvielfalt" vorkommen, weil es gegen das Jugendschutzgesetz verstoße.
Auch an Schulen wird das Maulkorbgesetz angewandt: Die Ethikbehörde verbannte erst im Mai ein Märchenbuch, weil es "schädliche, primitive und zielgerichtete Propaganda für Homosexualität" enthalte (queer.de berichtete). (dk)
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