https://queer.de/?22186
"Sexuelle Orientierung" nicht direkt erwähnt
Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Hasskriminalität
- 27. August 2014 2 Min.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat den Gesetzestext erarbeitet (Bild: SPD Saar)
Schwarz-Rot will Hasskriminalität, die auf Rassismus oder "sonstigen menschenverachtenden Beweggründen" fußt, schärfer ahnden – die Opposition spricht von "schlechter Symbolpolitik".
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch als Reaktion auf die NSU-Morde einen vom Bundesjustizministerium erstellten Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität beschlossen. Durch die Initiative soll das Strafgesetzbuch geändert werden; sie sieht dann höhere Strafen vor, sollte der Täter "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele für eine Gewalttat gehabt haben.
Außerdem erweitert der Gesetzentwurf die Zuständigkeiten des Generalbundesanwaltes. Er soll in Zukunft früher in laufende Ermittlungen eingebunden werden und darf diese bei Bedarf an sich ziehen. Bisher war ihm das nur im Extremfall möglich, wenn eine Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik bestand. Der Entwurf beruht auf Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses.
Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zieht die Regierung mit dem Entwurf "die Lehren aus erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU-Anschlägen". Er fügte an: "Das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, kann niemand wieder gutmachen. Wir haben aber die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können".
Antisemitismus und Homophobie nicht ausdrücklich erwähnt
Im Gesetzestext ist nicht direkt das Merkmal "sexuelle Orientierung" vorgesehen. Im Beitext zum Gesetzentwurf verweist die Bundesregierung darauf, dass als "sonstige menschenverachtende Beweggründe" das 2001 beschlossene Definitionssystem "Politisch Motivierte Kriminalität (PMK)" als Bezugspunkt herangezogen werden könne. "Genannt werden dort antisemitische, gegen die religiöse Orientierung, gegen eine Behinderung, gegen den gesellschaftlichen Status oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe und Ziele", heißt es in dem Text.
Die Linksfraktion und die Grünen kritisieren, dass die Bezeichnung "menschenverachtend" zu schwammig sei und daher nichts an der mangelhaften Polizeipraxis ändern würde. "Die Berücksichtigung menschenverachtender Motive beim Strafmaß klingt zwar schön, bringt aber nichts, wenn die Motive im Ermittlungsverfahren unerkannt bleiben", erklärte der Grünenpolitiker Volker Beck am Mittwoch. Der Entwurf tauge "nicht einmal zur Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen von Hasskriminalität bei Polizei und Justiz". Er sei daher "nicht nur einfach Symbolpolitik, sondern sogar schlechte Symbolpolitik". (dk)
Links zum Thema:
» Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)
Mehr zum Thema:
» Maas will Hasskriminalität härter bestrafen (28.04.14)













Ich gebe der Opposition aus Grünen und Linken vollkommen Recht. Das ist viel zu unkonkret, da kann man alles und nichts rein interpretieren.