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Aus Mangel an Beweisen
Vergewaltigungsprozess in Düsseldorf: Polizist freigesprochen
- 29. August 2014 2 Min.

16 Monate nach der angeblichen Tat gibt es ein Urteil im Düsseldorfer Vergewaltigungsprozess (Bild: Dirk Vorderstraße / flickr / by 2.0)
Ein Polizist ist vom Vorwurf freigesprochen worden, einen jungen Mann in einer Polizeiwache vergewaltigt zu haben. Es sei zwar wahrscheinlich zum Sex gekommen, ein Zwang könne aber nicht nachgewiesen werden.
Ein 58 Jahre alter Kommissar ist am Donnerstag am Düsseldorfer Landgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung eines 25-Jährigen freigesprochen worden. Der Beamte war beschuldigt worden, den Mann an der Wache am Oberbilker Markt mit Drohungen zum Oralsex genötigt zu haben, als er einen Fahrraddiebstahl melden wollte.
Die Richterin merkte zwar an, dass "einiges für die Aussagen des Nebenklägers" sprach. Da aber die Schuld des Beamten nicht einwandfrei bewiesen werden konnte, müsse der Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. Es sei zwar wahrscheinlich, dass es zu einem Sexualkontakt zwischen den beiden Männern gekommen sei, aber es gebe keine ausreichenden Beweise, dass dabei Zwang im Spiel gewesen sei.
Mit dieser Begründung war am Ende keiner der Beteiligten zufrieden: Der Anwalt des 58-Jährigen erklärte, sein Mandant sei über die Begründung "nicht erfreut" – der Mann hatte schon im Verfahren unter Verweis auf seine 35-jährige Ehe angegeben, vollkommen heterosexuell zu sein. Die Staatsanwältin, die eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert hatte, kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.
"Psycho-Spielchen"
Der Fall hatte sich am 13. April 2013 ereignet. Damals meldete der Nebenkläger an der Ein-Mann-Wache, dass sein Fahrrad gestohlen worden sei. Daraufhin soll der beklagte Polizist laut Staatsanwältin mit "Psycho-Spielchen" den jungen Mann gefügig gemacht haben. Er habe ihn etwa vorgeworfen, Marihuana-Konsument zu sein, und mit seiner Erschießung gedroht, sollte er fliehen. Danach habe der Polizist den Mann zum Oralsex gezwungen, bis dieser würgen musste.
Tatsächlich waren DNS-Spuren des Polizisten an dem jungen Mann gefunden worden. Zudem konnten beim Kommissar Mischspuren fremder DNS im Genitalbereich sichergestellt werden, die möglicherweise vom mutmaßlichen Opfer stammen. Der Polizist erklärte jedoch, der Nebenkläger habe auf der Wache sein Piercing aus dem Mund genommen und ihm in die Hand gegeben. Später sei der Kommissar zur Toilette gegangen, wodurch die Übertragung des Genmaterials erklärt werden könne.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Nebenklägers äußerte die psychologische Gutachterin. Sie befand es als eigenartig, dass das mutmaßliche Opfer den Täter beim Verlassen der Polizeidienststelle noch umarmt habe. Außerdem habe sich der 25-Jährige in der Vergangenheit gerne als Opfer dargestellt – so habe er 2009 angegeben, von zwei Männern mit einem Messer attackiert worden zu sein, habe sich aber in Widersprüche verstrickt und plötzlich Erinnerungslücken aufgewiesen. (dk)
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