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  • 01. September 2014 64 2 Min.

Ein Nutzer beschuldigt Grindr, ihn zu sexuellen Handlungen mit einem Kind verführt zu haben.

Weil er sich unwissentlich zum Sex mit einem Kind verabredet haben soll, droht einem Mann in den USA eine lange Haftstrafe – der 52-Jährige gibt Grindr die Schuld.

Ein Mann aus New Jersey hat die Besitzer der Dating-App Grindr verklagt, weil er wegen des fehlenden Jugendschutzes ein Sex-Treffen mit einem 13-Jährigen gehabt habe. Der 52-jährige William S. hatte sich nach Angaben des "New Jersey Law Journal" im Juni 2012 mit einem anderen Mann und einem Teenager verabredet, die sich zuvor auf Grindr getroffen hätten. Obgleich er Grindr selbst nicht genutzt habe, verklagte er die populäre Dating-App, da sie den eigenen Geschäftsbedingungen zufolge eigentlich keine Nutzer dulde, die unter 18 Jahre alt sind (oder sogar 21 Jahre in manchen Regionen).

S. steht wegen des Treffens mit dem Rücken zur Wand: Einen Monat nach den sexuellen Handlungen ist er wegen sexueller Nötigung und der Gefährdung des Kindeswohls verhaftet worden. Ihm droht nun eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren. Der Mann wirft Grindr vor, fahrlässig gehandelt zu haben, weil das Programm das Alter des Jungen nicht überprüft habe. Grindr sei damit verantwortlich für seine Verhaftung sowie für "seelische Belastungen", die er ertragen musste. Er forderte auch eine Entschädigung, weil er wegen des Falles lange Zeit arbeitsunfähig gewesen sei.

Ferner erklärte der Kläger, der 13-Jährige habe gegenüber ihm angegeben, volljährig zu sein. Wegen der Volljährigkeitsanforderung von Grindr habe er sich nicht den Ausweis des Jungen zeigen lassen.

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Grindr ist sich keiner Schuld bewusst

Grindr wies die Vorwürfe zurück und beantragte, das Verfahren einzustellen. Die Firma erklärte, dass sie nicht kontrollieren könne, was ihre Nutzer an Informationen austauschten. Außerdem sei der Kläger selbst kein Grindr-Mitglied, daher habe die Betreiberfirma ihm gegenüber keinerlei Verantwortung.

In den letzten Monaten gab es in den USA bereits mehrere Fälle, in denen Männer wegen Geschlechtsverkehrs mit minderjährigen Jungs angeklagt worden sind, die sie auf Datingportalen getroffen hatten. So ist im Mai ein 34-jähriger Anwalt in Delaware angeklagt worden, weil er einen 16-Jährigen via Grindr getroffen und danach laut Anklageschrift missbraucht haben soll (in Delaware liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, 16- und 17-Jährige dürfen aber Sex haben, wenn ihr Partner unter 30 Jahre alt ist). Anfang des Jahres ist außerdem ein Pornostar verhaftet worden, der Sex mit einem 14-Jährigen gehabt haben soll, mit dem er sich zuvor auf einem Datingportal verabredet hatte. (dk)

#1 Baksis
  • 01.09.2014, 18:17h
  • Achso!

    Kein Mensch würde ja merken, dass ein 13-Jähriger niemals volljährig aussieht. Ist klar,ne!
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#2 Robby69Ehemaliges Profil
  • 01.09.2014, 18:17h
  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser William S. angeblich nicht gewusst haben will, dass dieser Jugendliche - den er vor sich hatte - nicht 18, sondern erst 13 war. Wäre dieser Jugendliche jetzt 15, 16 gewesen. O.K., dann hätte ich es diesem Typen aus New Jersey vielleicht abgekauft. Aber bei einem 13-jährigen??? Kommt mir schon etwas seltsam vor.
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#3 reiserobbyEhemaliges Profil
  • 01.09.2014, 18:32h
  • Statt sich gegen die Strafbarkeit von einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen mündigen Personen zu wehren, um sein persönliches Grundrecht zu verteidigen, geht dieser Homo gegen ein Portal vor, das vielen Menschen auf der Welt die Möglichkeit eröffnet, Freiheit zu genießen. Irgendwie widerlich.
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