Margaret Jones hat mit ihrer Klage vorerst durchgesetzt, dass Standesbeamte Homo-Paare ablehnen dürfen, wenn sie das religiös begründen
Weil sie nach der Ehe-Öffnung in England aus religiösen Gründen nur Heterosexuelle vermählen wollte, wurde eine Standesbeamtin vor wenigen Monaten gefeuert – zu Unrecht, wie ein Arbeitsgericht nun befand.
Ein britisches Arbeitsgericht hat die Entlassung einer christlichen Standesbeamtin trotz ihrer Weigerung, Homosexuelle gleichzubehandeln, für unzulässig erklärt. Das Gericht urteilte, dass die religiösen Überzeugungen von Bediensteten städtischer Arbeitgeber berücksichtigt werden müssten.
Im konkreten Fall hatte die 54-jährige Margaret Jones im März ihren Vorgesetzten vom Verwaltungsbezirk Bedford mitgeteilt, dass nach ihrem christlichen Glauben die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau sei und sie deshalb keine gleichgeschlechtlichen Eheschließungen durchführen werde. Zu diesem Zeitpunkt hatten England und Wales die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet (queer.de berichtete). Ihr wurde dann mitgeteilt, dass sie sich nicht die Paare nach ihrer sexuellen Orientierung aussuchen dürfe. Als sie auf ihrem Standpunkt beharrte, wurde sie wegen groben Fehlverhaltens entlassen.
Jones hatte argumentiert, dass sie kein Problem damit habe, die Dokumente für Homo-Paare zu erstellen oder sonstige Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Sie habe als überzeugte Christin lediglich keine Zeremonie für nichtheterosexuelle Paare durchführen wollen. Nach Ansicht des Gerichtes müssten die Behörden dafür sorgen, dass "eine zumutbare Lösung" für Mitarbeiter gefunden werden müsse, um deren religiöse Ansichten zu achten.
"Ich habe nichts falsch gemacht"
Im Interview mit der "Sunday Times" sagte Jones: "Ich habe nichts falsch gemacht. Ich bin für meinen Glauben entlassen worden, nicht für meine Taten". Sie erklärte weiter, sie wolle alle Paaren eine "positive Erfahrung" bescheren, könne das aber aus religiösen Gründen nur überzeugend gegenüber heterosexuellen Paaren durchführen. "Meine Rechte, die mir von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werden, wurden gebrochen", so Jones.
Allerdings hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Fall gegen eine Londoner Standesbeamtin entschieden, damals ging es allerdings nur um eine eingetragene Partnerschaft: Lilian Ladele hatte sich geweigert, Homosexuelle zu verpartnern, und als Grund ebenfalls ihren christlichen Glauben genannt. 2008 gab ihr wie im Fall von Margaret Jones zunächst noch ein britischen Arbeitsgericht recht (queer.de berichtete). Im Januar 2013 hat aber der Menschenrechtsgerichtshof das Urteil kassiert und mehrheitlich erklärt, dass die Religionsfreiheit Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht dazu berechtigt, sich ihre Kunden aufgrund deren sexueller Orientierung auszusuchen.
Trotz des Urteils will Jones nicht in ihren alten Job zurückkehren. Es wird aber befürchtet, dass sich unter Berufung auf das Urteil auch andere öffentliche Bedienstete mit homophoben Ansichten dazu ermutigt fühlen könnten, Schwulen und Lesben Dienstleistungen zu verweigern. (dk)
Die Standesbeamtin hat wegen ihrer religiösen Überzeugungen gleichgeschlechtlichen Paaren die Zivilehe verweigert und damit ist sie ihrer weltlichen Aufgabe nicht nachgekommen und wurde somit zurecht entlassen.
Religion ist das Dümmste, was die Menschen je erfunden haben.
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