Die Tat ereignete sich in einer Münchner Straßenbahn (Bild: tmizo / flickr / by 2.0)
Mit "Dreckschwuchteln" hatten Wiesn-Besucher vergangenes Jahr in einer Straßenbahn Schwule beschimpft und auf sie eingeschlagen – dafür erhielten sie jetzt jeweils eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe.
Das Amtsgericht München hat einen 26-jährigen Konstrukteur und einen 25-jährigen Angestellten zu Geldstrafen verurteilt, weil sie eine Gruppe von fünf schwulen Männern verbal und tätlich angegriffen haben. Wie die "Süddeutsche Zeitung" meldet, hatten die beiden aus Mittelfranken stammenden Männer am Tag der Deutschen Einheit 2013 die Opfer in den frühen Morgenstunden in einer Tram zufällig getroffen. Der Konstrukteur muss 6.600 Euro zahlen, der Angestellte 7.000 Euro.
Die Angeklagten hatten die aus München stammenden schwulen Männer nach einem Wiesn-Besuch um ein Uhr morgens in der Straßenbahn Richtung Hauptbahnhof beschimpft, nachdem sich zwei der Männer geküsst hatten. Als die schwulen Männer am Hauptbahnhof ausstiegen, um den Angreifern zu entgehen, wurden sie auch tätlich angegriffen. Der 25-jährige Angeklagte schlug zwei der Männer mit der Faust auf die Nase. Das Opfer rief danach Bundespolizisten herbei, die die Täter vorläufig festnahmen.
"Ihr gehört vergast"
Zu den verbalen Attacken gehörten Sätze wie "Drecksschwuchteln, ihr gehört vergast. Früher wärt ihr ins KZ gekommen". Außerdem sagten sie den Männern, dass sie "abartig" seien und dass "so etwas" in Deutschland nicht akzeptabel sei. Wegen dieser Attacken hatte die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Die Angeklagten wurden zudem wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Die beiden Angeklagten beteuerten, dass sie nicht der rechtsextremistischen Szene angehörten und nicht homophob seien. Der 25-Jährige gab etwa an, dass sein älterer Bruder schwul sei – der 26-Jährige erklärte, er verstehe sich sehr gut mit seinem homosexuellen Frisör. Sie behaupteten, sie könnten sich wegen ihres hohen Alkoholkonsums nicht an die Tat erinnern. Ein Rechtsmediziner hielt das aber für eine Lüge angesichts der Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt. (dk)