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  • 11. September 2014 10 2 Min.

Dürfen Frauen wegen ihrer sexuellen Orientierung bei der künstlichen Befruchtung benachteiligt werden?

In Köln wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht die Klage einer lesbischen Frau behandelt, die von ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung verlangt.

Die Frau, eine Lehrerin aus Baden-Württemberg, hat die zum Kölner Axa-Konzern gehörende Deutsche Beamtenversicherung auf Kostenübernahme verklagt und fordert die gleiche Behandlung, wie sie heterosexuell verheirateten Frauen gewährt wird. Derzeit übernehmen gesetzliche Krankenkassen drei Viertel der Kosten, wenn einer der Eheleute unfruchtbar ist – private Versicherungen zahlen die Behandlung sogar komplett. Die Frauen müssen allerdings nachweisen, dass ihre Unfruchtbarkeit medizinische Gründe hat.

Bei heterosexuellen Paaren werten die Krankenkassen die Unfruchtbarkeit dann als eine Krankheit im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei lesbischen Paaren wird aber argumentiert, dass die Frauen ohne Mann keine Kinder kriegen könnten.

Es steht noch nicht fest, wann das Urteil verkündet wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird damit gerechnet, dass das Verfahren voraussichtlich bis zum Bundesgerichtshof oder Bundes­verfassungs­gericht gehen wird.

Derzeit ist in Deutschland die künstliche Befruchtung von lesbischen Frauen verboten. Zugang zu Samenbanken haben nur heterosexuell verheiratete Frauen. Die Grünen haben in der Vergangenheit die Regelung als Verstoß gegen das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz kritisiert und gefordert, dass alle Frauen Zugang zu künstlicher Befruchtung haben müssten (queer.de berichtete). Gerichte haben darüber aber bislang noch nicht entschieden.

Gegenwärtig stehen lesbischen Frauen nur Samenbanken im Ausland zur Verfügung. Dort ist die Gesetzgebung bei künstlicher Befruchtung in der Regel viel liberaler als in Deutschland. Beliebte Ziele für Lesben sind beispielsweise die Niederlande und Großbritannien. (dk)

-w-

#1 Martin1Anonym
  • 11.09.2014, 18:33h
  • sollte sie damit durchkommen, was aufgrund des AGG sehr wahrscheinlich ist, muss den Männern das gleiche Recht zugesprochen werden. Wenn die Kosten für die Befruchtung von Lesben übernommen wird, muss auch die Leihmutterschaft für Schwule von der Kasse bezahlt werden. Das wäre dann sogar einklagbar.
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#2 LapislazuliAnonym
  • 11.09.2014, 19:49h

  • Also wir haben als Frauenpaar im letzten Jahr unseren Sohn bekommen! Er wurde per Insemination in einer deutschen Kinderwunschklinik gezeugt! Weiterhin hatten wir einen Vertrag mit einer deutschen Samenbank! So verboten ist das ganze also nicht in Deutschland! Alles wurde vertraglich und ganz offiziell geregelt! Die Kosten wurden allerdings auch nur teilweise durch unsere private Krankenkasse übernommen! Das war es uns jedoch wert!
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#3 Susie1703

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