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Rüffel aus Straßburg
Europarat kritisiert Russland
- 26. September 2014 2 Min.

Russland ist seit 1996 Mitglied im Europarat
Das Ministerkomitee bemängelt, dass das Gesetz gegen "Homo-Propaganda" zum Verbot von Demonstrationen benutzt wird.
Das Ministerkomitee, das oberste Entscheidungsorgan des Europarats, hat am Donnerstag Russland wegen der Verbote von Demonstrationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern kritisiert.
Das Gremium, das von den Außenministern der 47 Mitgliedsstaaten bzw. ihren Vertretern gebildet wird, äußerte eine "ernste Sorge" darüber, dass mehrfach entsprechende Demonstrationen aufgrund des Gesetzes gegen "Homo-Propaganda" nicht genehmigt worden seien, obwohl russische Behörden dem Europarat bei einer Anhörung im September 2013 das Gegenteil angekündigt hätten.
Auch äußerte das Komitee "großes Bedauern" darüber, dass nur eine "extrem niedrige Anzahl von ähnlichen Veranstaltungen" erlaubt worden seien und dass das "wichtige Recht auf Versammlung von russischen Behörden nicht genügend anerkannt und geschützt" werden würde. Das Gremium fordert das Land auf, die Behörden entsprechend zu sensibilisieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung dieses Rechts nicht durch das Gesetz gestört wird.
Das Thema der Demo-Verbote steht beim Europarat seit Jahren auf Wiedervorlage und geht auf eine Beschwerde des Moskauer CSD-Organisators Nikolai Aleksejew aus dem Jahr 2010 zurück. Seitdem muss Russland den Ministern zu dem Thema immer wieder Frage und Antwort stehen. Bis zu einer entsprechenden Sitzung im nächsten Juni muss das Land etwa darlegen, welche Erfolge es seitdem vorweisen kann.
Der Europarat-Bericht benennt übrigens die Hoffnung, dass ein anstehendes Urteil des russischen Verfassungsgerichts zum "Propaganda"-Gesetz eine "wichtige Möglichkeit" sei, das Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu überprüfen.
Dieses Urteil wurde gestern etwa zeitgleich veröffentlicht – die Richter in St. Petersburg urteilten, dass das Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt, es aber nicht dazu angewendet werden dürfe, allgemeine Proteste von LGBT für ihre Rechte zu verbieten (queer.de berichtete).
Russland ist seit 1996 Mitglied im Europarat und hat damit auch die Europäische Menschenrechtskonvention anerkannt. Daher kann es wegen Verletzungen der Richtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt werden, dessen Urteile es auch umzusetzen hat.
Auf Klage von Aleksejew und anderer Aktivisten hatte der Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach entschieden, dass frühere CSD-Verbote illegal waren – das Land zahlte dem CSD-Organisator danach tatsächlich die Kosten des Verfahrens wie vom Gericht verhängte Bußgelder, änderte bislang aber nicht seine Praxis, weil es in den Urteilen Einzelfallentscheidungen sah. Unter anderem von Alekesjew in Straßburg anhängige Klagen gegen die Gesetze gegen "Homo-Propaganda" auf regionaler wie Landes-Ebene sind noch unbearbeitet. (nb)















Mehr Sanktionen!!
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