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Streit vor Gericht
Italien stoppt Anerkennung von gleichgeschlechtlicher Ehe
- 01. Oktober 2014 2 Min.

Giuseppe Chigiotti und Stefano Bucci bei ihrer Hochzeit in New York – sie wollen nun weiter dafür streiten, dass ihre Ehe auch in ihrem Heimatland anerkannt wird
Niederlage für ein schwules Paar in Italien, das für die Anerkennung seiner in den USA geschlossenen Ehe kämpft: Ein Berufungsgericht in Florenz hat vergangene Woche entschieden, dass die Ehe wegen eines Verfahrensfehlers doch nicht anerkannt werden muss.
Die Kläger hatten 2012 in New York geheiratet. Im April hatte ein Gericht im toskanischen Grosseto noch entschieden, dass die Stadtverwaltung Stefano Bucci und Joseph Chigiotti einen Eheschein ausstellen muss. Damit wurden der Journalist und der Architekt das erste anerkannte gleichgeschlechtliche Ehepaar in Italien (queer.de berichtete). Die Richter hatten argumentiert, dass im bürgerlichen Gesetzbuch nicht definiert ist, dass ein Ehepaar verschiedengeschlechtlich sein soll.
Dieses Urteil hob das Berufungsgericht auf. Es hat allerdings nicht in der Sache geurteilt, sondern lediglich bemängelt, dass das Paar gegen die falsche Behörde geklagt habe. Die Entscheidung wird damit wieder der Vorinstanz in Grossetto vorgelegt.
Gerichte setzen sich auch in Italien immer öfter mit Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren auseinander. Erst vor einem Monat hat sich ein lesbisches Paar das Recht auf Stiefkindadoption erstritten (queer.de berichtete).
Auch politisch ist das 60 Millionen Einwohner zählende Land in Bewegung: Derzeit wird über die Einführung von eingetragenen Partnerschaften nach deutschem Vorbild debattiert. Der Vorschlag wird auch von Ministerpräsident Matteo Renzi unterstützt (queer.de berichtete).
In Italien wurde Homosexualität 1890 legalisiert. Nur in der Regierungszeit des faschistischen Regimes von Mussolini sowie in der Republik von Salò (1943 bis 1945) wurden schwule Männer verfolgt. Seit 2003 gibt es auch ein Antidkiskriminierungsgesetz, das zwar Schwule und Lesben im Arbeitsrecht schützt, allerdings gibt es keinen Schutz im Zivilrecht. (dk)















Die Zurückverweisung ist verfahrensrechtlich wohl nicht zu beanstanden, dennoch reine Zeit- und auch Geldverschwendung.