Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?22403
  • 01. Oktober 2014 12 2 Min.

Giuseppe Chigiotti und Stefano Bucci bei ihrer Hochzeit in New York – sie wollen nun weiter dafür streiten, dass ihre Ehe auch in ihrem Heimatland anerkannt wird

Niederlage für ein schwules Paar in Italien, das für die Anerkennung seiner in den USA geschlossenen Ehe kämpft: Ein Berufungsgericht in Florenz hat vergangene Woche entschieden, dass die Ehe wegen eines Verfahrensfehlers doch nicht anerkannt werden muss.

Die Kläger hatten 2012 in New York geheiratet. Im April hatte ein Gericht im toskanischen Grosseto noch entschieden, dass die Stadtverwaltung Stefano Bucci und Joseph Chigiotti einen Eheschein ausstellen muss. Damit wurden der Journalist und der Architekt das erste anerkannte gleich­geschlechtliche Ehepaar in Italien (queer.de berichtete). Die Richter hatten argumentiert, dass im bürgerlichen Gesetzbuch nicht definiert ist, dass ein Ehepaar verschiedengeschlechtlich sein soll.

Dieses Urteil hob das Berufungsgericht auf. Es hat allerdings nicht in der Sache geurteilt, sondern lediglich bemängelt, dass das Paar gegen die falsche Behörde geklagt habe. Die Entscheidung wird damit wieder der Vorinstanz in Grossetto vorgelegt.

Gerichte setzen sich auch in Italien immer öfter mit Diskriminierung von gleich­geschlechtlichen Paaren auseinander. Erst vor einem Monat hat sich ein lesbisches Paar das Recht auf Stiefkindadoption erstritten (queer.de berichtete).

Auch politisch ist das 60 Millionen Einwohner zählende Land in Bewegung: Derzeit wird über die Einführung von eingetragenen Partnerschaften nach deutschem Vorbild debattiert. Der Vorschlag wird auch von Ministerpräsident Matteo Renzi unterstützt (queer.de berichtete).

In Italien wurde Homosexualität 1890 legalisiert. Nur in der Regierungszeit des faschistischen Regimes von Mussolini sowie in der Republik von Salò (1943 bis 1945) wurden schwule Männer verfolgt. Seit 2003 gibt es auch ein Antidkiskriminierungsgesetz, das zwar Schwule und Lesben im Arbeitsrecht schützt, allerdings gibt es keinen Schutz im Zivilrecht. (dk)

-w-

#1 LaurentEhemaliges Profil
  • 01.10.2014, 15:01h
  • Nur weil gegen die falsche Behörde geklagt wurde, wird die Vorinstanz in der Sache doch nicht anders entscheiden.
    Die Zurückverweisung ist verfahrensrechtlich wohl nicht zu beanstanden, dennoch reine Zeit- und auch Geldverschwendung.
  • Direktlink »
#2 Hans WurstAnonym
  • 01.10.2014, 18:07h
  • Antwort auf #1 von Laurent
  • Bürokratie ist ein Monster.

    Ich frag mich immer, warum im Grundgesetz steht "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und wir seit vielen Jahren immer noch keine gleichen Rechte haben. Irgendjemand sollte mal, auch wenn es viel Geld und Zeit kostet, durch die Instanzen bis rauf zum Bundesverfassungsgericht ziehen und die Eheöffnung erkämpfen.

    Solange die CDU Deutschland regiert und ihr jeweiliger schleimiger Koalitionspartner der CDU beim Diskriminieren von homosexuellen behilflich ist, solange werden wir weiterdiskriminiert werden. Und ich kann nur immer wieder warnen, dass Deutschland nicht nur bis 2017 nicht die Ehe geöffnet haben wird, es könnte durchaus sein, dass dies bis 2021 oder 2025 nicht der Fall sein wird, weil sich niemand auf den langen Weg macht sich durch die Instanzen zu klagen und das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung erstreitet.

    Meiner Ansicht ist es an der Zeit, dass sich mal ein gleichgeschlechtliches Paar einen Ruck gibt und den langen Weg rauf zum Bundesverfassungsgericht antritt. Es wäre zudem historisch. In den USA klagen in allen Bundesstaaten homosexuelle Paare auf Eheöffnung, und nächstes Jahr werden sie es mit Segen des höchsten US-Gerichts bekommen. In Deutschland tut dies leider kein einziges gleichgeschlechtliches Paar. Und das macht mich extrem traurig.
  • Direktlink »
#3 FoXXXynessEhemaliges Profil

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: