https://queer.de/?2245
- 07. Januar 2005 1 Min.
Berlin Kurz vor Weihnachten hat das Arbeitsgericht Berlin einer verpartnerten Angestellten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport den Ortszuschlag für Verheiratete zugesprochen. Darauf haben die Berliner Schwusos hingewiesen. Bei seiner Entscheidung hat sich das Gericht von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) leiten lassen, das in einem ähnlich gelagerten Fall Lebenspartner mit Eheleuten gleichgestellt hat. Basis hierfür ist die EU-Richtlinie zur Gleichstellung in Arbeit und Beruf, die bisher in Deutschland noch nicht umgesetzt ist. Da dies nicht der Fall ist, müssen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in Wirtschaft und Verwaltung nun den Klageweg beschreiten, um diese Gleichstellung zu erreichen. Stephen Grunberg, Landesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der SPD, betonte: "Das Urteil ist ein deutliches Signal für den Senat, hier zu einer schnellen und generellen Regelung zu kommen. Der öffentliche Dienst insbesondere in Berlin muss eine Vorreiterrolle einnehmen." (pm/nb)












