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Das Urteil der Oldenburger Richter hält die DAH für ein "fatales Signal" (Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)

Die Deutsche Aids-Hilfe hat die Verurteilung einer HIV-positiven Prostituierten durch das Oldenburger Landgericht scharf kritisiert.

Die Richter hatten die 30-jährige Frau aus Wilhelmshaven am Mittwoch zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt und eine fünfjährige Sicherungsverwahrung im Anschluss angeordnet, weil die Sexarbeiterin ungeschützten Sex mit mehreren Kunden hatte. Zu einer HIV-Übertragung war es dabei nicht gekommen. Dieses Urteil ist nach DAH-Ansicht ein "fatales Signal für die HIV-Prävention".

"Die Verantwortung für den Schutz per Strafrecht allein HIV-Positiven aufzuerlegen, ist und bleibt ein Skandal", erklärte DAH-Vorstand Manuel Izdebski. "Haftstrafen und Sicherungsverwahrung erzeugen eine gefährliche Scheinsicherheit. Jeder muss wissen, dass er bei ungeschütztem Sex das Risiko einer HIV-Infektion eingeht, und selbst für seinen Schutz sorgen. HIV lässt sich nicht wegsperren!"

Nach Kenntnis der Deutschen Aids-Hilfe ist dies bundesweit der erste Fall dieser Art, in dem eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die angeklagte Frau war bereits mehrfach wegen ähnlicher "Delikte" verurteilt worden.

Die Frau soll zum Zeitpunkt der "Taten" laut Gericht ihre HIV-Therapie unterbrochen haben, wodurch eine Ansteckung möglich gewesen ist. Sie soll außerdem in erheblichem Maße alkoholisiert gewesen sein. "Das macht umso deutlicher, dass man selbst für den Schutz vor HIV sorgen muss und sich nicht auf den anderen verlassen darf", so Izdebski.

Die Kriminalisierung der (potenziellen) HIV-Übertragung ist nach Auffassung der Deutschen Aids-Hilfe immer kontraproduktiv. Die Gründe für den Verzicht auf Schutz seien sehr komplex, etwa weil eine HIV-Infektion mit einem großen Stigma und Angst vor Zurückweisung verbunden sei.

Bereits in der Vergangenheit hat die DAH wiederholt Gerichte wegen Verurteilungen gegen HIV-Positive kritisiert, etwa im Fall von "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa (queer.de berichtete). (pm/dk)

#1 LaurentEhemaliges Profil
  • 16.10.2014, 18:22h
  • Da gibt es mit Sicherheit andere Urteile, die kritisiert werden könnten. Dieses ist mit Sicherheit kein "Skandal."

    "Sie war bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden."

    Es ist doch ganz einfach:
    Wer nicht hören will...
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#2 Dennis
#3 LaurentEhemaliges Profil
  • 16.10.2014, 20:36h
  • Antwort auf #2 von Dennis
  • Sie WUSSTE es, macht(e) es trotzdem und muss, wohl auch verschärfend, weil sie als Prostituierte ("Sexarbeiterin") tätig ist, zur Vermeidung weiterer Gefahren aus dem Verkehr gezogen werden.
    Die näheren Urteilsgründe sind nicht bekannt.
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#4 porokusiAnonym
  • 16.10.2014, 20:38h
  • Antwort auf #1 von Laurent
  • Erkläre mir bitte mal warum eine betrunkene Prostituierte für den HIV-Status ihrer Freier verantwortlich ist. Ich bin mir sicher sie hat andere Probleme.
    Erst ohne Gummi ficken und dann jammern und Leute verklagen. Ich finde es ein Skandal, dass so etwas Erfolg hat.
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#5 TheDadProfil
  • 16.10.2014, 20:38hHannover
  • Antwort auf #1 von Laurent
  • ""Da gibt es mit Sicherheit andere Urteile, die kritisiert werden könnten. Dieses ist mit Sicherheit kein "Skandal.""..

    Und ob das ein Skandal ist !

    Bei diesem "Delikt" handelt es sich nämlich um eine "einfache" Körperverletzung nach § 223..

    Deren höchstes Strafmaß endet bei 5 Jahren..

    Und da es sich um eine professionelle Sexarbeiterin handelt kommt hier der § 228 zum Tragen, in dem es heißt :

    § 228 StGB Einwilligung :
    ""Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.""..

    Was die "guten Sitten" sind ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Juristen..
    Nicht umsonst gilt dort der Spruch :
    Drei Juristen, vier Meinungen..

    Wer zu einer Sexarbeiterin/ zu einem Sexarbeiter geht und dabei auf persönlichen Schutz verzichtet willigt in die Handlung ein, die zu einer Infektion führen kann..

    Das muß sich in diesem Fall mindestens strafmildernd auswirken..

    Zusätzlich zur Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung auszusprechen ist ein nächster Skandal, denn wenn jeder der unter Alkoholeinfluß Sex hat jetzt mit Sicherungsverwahrung zu rechnen hätte "verwirken" wir ein juristisches Instrument um wirklich gefährliche Täter zu bestrafen..

    Ich kann nur hoffen das die Frau einen Anwalt findet der mit ihr das Verfahren bis vor den BGH führt und auch vor das BVG, falls der BGH das unterstützen sollte..
    Auch ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist hier denkbar, denn dieses Urteil ist so arrogant, das es mMn schon als Folter eingestuft werden könnte..
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#6 LarsAnonym
  • 16.10.2014, 20:44h

  • Soso eine heterosexuelle Frau...Nur weil es um das Thema HIV geht ist der Fall in einem spezifisch queeren/ schwul-lesbischen Forum Thema?
    Dann wundert man sich noch dass Heteros Klischees über Schwule haben?
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#7 FoXXXynessEhemaliges Profil
#8 tobiasProfil
#9 sperlingAnonym
#10 KommentatorAnonym
  • 26.10.2014, 21:45h
  • Ich denke, als Unternehmerin hat sie eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Wäre mal interessant, was die Leute hier denken würden, wenn ein Arzt mit Kenntnis von seiner irgendwie gearteten schweren ansteckenden Erkrankung regelmäßig operieren würde. Patient hätte ja fragen können. Im übrigen halte ich eine Einwilligung zur Ansteckung für sittenwidrig und unwirksam, weil durch eine vorsätzlich herbeigeführte HIV-Infektion neben der Unumkehrbarkeit die Solidargemeinschaft der Krankenkasse geschädigt wird.
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