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  • 16. Oktober 2014 11 2 Min.

Das Urteil der Oldenburger Richter hält die DAH für ein "fatales Signal" (Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)

Die Deutsche Aids-Hilfe hat die Verurteilung einer HIV-positiven Prostituierten durch das Oldenburger Landgericht scharf kritisiert.

Die Richter hatten die 30-jährige Frau aus Wilhelmshaven am Mittwoch zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt und eine fünfjährige Sicherungsverwahrung im Anschluss angeordnet, weil die Sexarbeiterin ungeschützten Sex mit mehreren Kunden hatte. Zu einer HIV-Übertragung war es dabei nicht gekommen. Dieses Urteil ist nach DAH-Ansicht ein "fatales Signal für die HIV-Prävention".

"Die Verantwortung für den Schutz per Strafrecht allein HIV-Positiven aufzuerlegen, ist und bleibt ein Skandal", erklärte DAH-Vorstand Manuel Izdebski. "Haftstrafen und Sicherungsverwahrung erzeugen eine gefährliche Scheinsicherheit. Jeder muss wissen, dass er bei ungeschütztem Sex das Risiko einer HIV-Infektion eingeht, und selbst für seinen Schutz sorgen. HIV lässt sich nicht wegsperren!"

Nach Kenntnis der Deutschen Aids-Hilfe ist dies bundesweit der erste Fall dieser Art, in dem eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die angeklagte Frau war bereits mehrfach wegen ähnlicher "Delikte" verurteilt worden.

Die Frau soll zum Zeitpunkt der "Taten" laut Gericht ihre HIV-Therapie unterbrochen haben, wodurch eine Ansteckung möglich gewesen ist. Sie soll außerdem in erheblichem Maße alkoholisiert gewesen sein. "Das macht umso deutlicher, dass man selbst für den Schutz vor HIV sorgen muss und sich nicht auf den anderen verlassen darf", so Izdebski.

Die Kriminalisierung der (potenziellen) HIV-Übertragung ist nach Auffassung der Deutschen Aids-Hilfe immer kontraproduktiv. Die Gründe für den Verzicht auf Schutz seien sehr komplex, etwa weil eine HIV-Infektion mit einem großen Stigma und Angst vor Zurückweisung verbunden sei.

Bereits in der Vergangenheit hat die DAH wiederholt Gerichte wegen Verurteilungen gegen HIV-Positive kritisiert, etwa im Fall von "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa (queer.de berichtete). (pm/dk)

-w-

#1 LaurentEhemaliges Profil
  • 16.10.2014, 18:22h
  • Da gibt es mit Sicherheit andere Urteile, die kritisiert werden könnten. Dieses ist mit Sicherheit kein "Skandal."

    "Sie war bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden."

    Es ist doch ganz einfach:
    Wer nicht hören will...
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#2 Dennis
#3 LaurentEhemaliges Profil
  • 16.10.2014, 20:36h
  • Antwort auf #2 von Dennis
  • Sie WUSSTE es, macht(e) es trotzdem und muss, wohl auch verschärfend, weil sie als Prostituierte ("Sexarbeiterin") tätig ist, zur Vermeidung weiterer Gefahren aus dem Verkehr gezogen werden.
    Die näheren Urteilsgründe sind nicht bekannt.
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