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Streit um Schwulenverfolgung
Baden-Württemberg: CDU lehnt Entschuldigung für §175 ab
- 17. Oktober 2014 2 Min.

Der baden-württembergische Landtag will sich mit deutlicher Mehrheit bei schwulen Männern für die Verfolgung aus Homophobie entschuldigen
Im Südweststaat wollen sich mit Ausnahme der Christdemokraten alle im Landtag vertretenen Parteien für die Schwulenverfolgung entschuldigen.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP haben einen Entschließungsantrag (PDF) in den Stuttgarter Landtag eingebracht, mit dem die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuches aufgearbeitet werden soll. Darin soll der Landtag sein Bedauern ausdrücken, dass das Gesetz "in seiner nationalsozialistischen Fassung" bis 1969 in Kraft blieb. Man setze sich dafür ein, "dass die Ehre der homosexuellen Opfer wiederhergestellt werden muss".
Außerdem heißt es in dem Antrag, dass sich der Landtag bei den Opfern des homophoben Paragrafen entschuldigt. Viele Bürger seien durch das Gesetz "in ihrer Menschenwürde, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und in ihrer Lebensqualität empfindlich beeinträchtigt wurden. Zudem werden Initiativen zur Aufarbeitung des Unrechts begrüßt. Mit diesem Antrag wolle man "ein Zeichen für die Rehabilitierung homosexueller Männer" setzen.
LSVD: "Fehlendes Mitgefühl" bei der CDU
Einzig die oppositionellen Christdemokraten wollten sich dem Antrag nicht anschließen. Diese Haltung wird vom Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg scharf verurteilt: "Es ist unglaublich, dass die CDU in einem Änderungsantrag lediglich ihr Bedauern, nicht aber eine offizielle Entschuldigung ausdrücken wollte. Dieses Feilschen um Worte zeigt fehlendes Mitgefühl und Verständnis für diese Existenzen zerstörende Strafverfolgung", erklärte LSVD-Sprecher Holger Henzler-Hübner am Freitag.
Ähnliche Initiativen sind bereits in sieben Bundesländern angenommen worden, während acht Länder noch keine Initiative gestartet haben. Einzig Bayern hat bislang einen derartigen Antrag mit den Stimmen von CSU und FDP abgelehnt (queer.de berichtete).
Im Jahr 2011 hatte es auch im Bundestag keine Mehrheit für eine Aufhebung der Urteile gegeben (queer.de berichtete). CDU/CSU und FDP sowie Politiker von SPD argumentierten damals, dass die Verurteilungen durch den Paragrafen 175 rechtsstaatlich zustande gekommen seien und wegen der "Rechtssicherheit" nicht aufgehoben werden dürften.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich in der Frage der Rehabilitierung der Nachkriegs-Opfer des Paragrafen 175 bislang nicht festgelegt. "Wir prüfen zur Zeit, ob es überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, diese Urteile aufzuheben", erklärte er Ende Mai im Interview mit queer.de.
Der Paragraf 175 galt in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form noch bis 1969. Während dieser Zeit wurden 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 50.000 Männer verurteilt. Diese 50.000 Urteile gelten bis heute.
In den Fünzigerjahren war der Nazi-Paragraf in Westdeutschland sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden, da Homosexualität den "sittlichen Anschauungen des Volkes" entgegenlaufe. Das Gesetz wurde erst Ende der Sechzigerjahre von der Großen Koalition entschärft und schließlich 1994 abgeschafft. (dk)
Links zum Thema:
» LSVD-Informationen über Länderinitiativen














