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Entscheidung des höchsten Gerichtshofes
Österreich stärkt Asylrecht für Schwule und Lesben
- 17. Oktober 2014 2 Min.

Österreich schickt verfolgte Homosexuelle nicht mehr in ihre Heimatländer zurück (Bild: jamescridland / flickr / by 2.0)
Flüchtlinge, die ihre Homosexualität in einem Verfolgerstaat verheimlichen müssen, erhalten künftig Asyl in der Alpenrepublik.
Der österreichische Verfassungerichtshof hat entschieden, dass es schwulen und lesbischen Asylbewerbern nicht zugemutet werden dürfe, nach der Rückkehr in ihr Heimatland ihre Homosexualität zu verstecken. Auch "Zurückhaltung beim Ausleben der sexuellen Ausrichtung" sei nicht zumutbar, so die Höchstrichter nach Angaben der Tageszeitung "Standard" in ihrer Urteilsbegründung. Die Menschenrechtsorganisation "Helping Hands" begrüßte das Urteil als "bahnbrechend".
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann aus Nigeria geklagt, dem Asyl verweigert werden sollte. Der Mann berichtete, dass sein Vater ihn und seinen Freund beim Liebesspiel erwischt hatte – daraufhin hat eine aufgebrachte Menge den Partner gelyncht. Die österreichischen Asylrichter hatten nicht die Glaubwürdigkeit des Westafrikaners infrage gestellt, aber bezweifelt, dass ihm bei zurückhaltender Lebensweise Gefahr in seinem Heimatland drohe.
Nigeria hatte Anfang des Jahres seine Gesetze gegen Homosexuelle verschärft. Schwulen und Lesben oder ihren Unterstützern drohen Haftstrafen von bis zu 14 Jahren (queer.de berichtete).
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof Schwule und Lesben als "soziale Gruppe" anerkannt, denen bei nachgewiesener Verfolgung Asyl gewährt werden müsse (queer.de berichtete). Das Urteil in Österreich ist aber noch weitergehender.
In Deutschland hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits Anfang 2013 erklärt, dass Homosexuelle grundsätzlich Asyl erhalten müssen, wenn ihnen in ihrer Heimat Verfolgung droht (queer.de berichtete). Zuvor hatten Abschiebegerichte oft argumentiert, dass man als Homosexueller in einem Verfolgerstaat gut leben könne, wenn man seine sexuelle Ausrichtung geheim hält. So wollte ein bayerisches Gericht eine Lesbe in den Iran zurückschicken, weil sie dort "bei entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel" keiner Gefahr ausgesetzt sei (queer.de berichtete). (dk)

Bisschen stolz schon bin dass wenigstens dieser Schritt zum Positiven erledigt ist!
Die Begründung der Abschiebungsgerichte war ja krotesk und menschenverachtend!
Der OGH hat bei uns aber auch schon merkwürdige Urteile gesprochen.