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  • 22. Oktober 2014 22 2 Min.

Eine "dritte Option" fordern Inter-Aktivisten - und wollen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen

"Vanja" wollte die Geschlechtsangaben auf eigenen offiziellen Dokumenten von "weiblich" auf "inter/divers" ändern – ein Gericht in Niedersachsen macht dem einen Strich durch die Rechnung.

Das Amtsgericht Hannover hat in einem schriftlichen Verfahren den Antrag einer intersexuellen Person auf Änderung des Personenstandes zu "inter" oder "divers" abgelehnt. Zuvor hatte "Vanja" (25) mit Unterstützern der Kampagne "Für eine dritte Option beim Geschlechtseintrag" beim Standesamt der Kleinstadt Gehrden bei Hannover diese Änderung beantragt, was die Behörde ablehnte.

Richterin Gudrun Eichloff-Burbließ begründete die Ablehnung des Antrags mit der aktuellen Gesetzeslage. Die Angabe des Geschlechts mit "inter" oder "divers" sei gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich. Sie erklärte außerdem, dass nicht zu erkennen sei, dass die augenblickliche Situation gegen das Grundgesetz verstoße. Deshalb sei eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht notwendig.

Einspruch geplant

"Wir haben mit der Entscheidung gerechnet und werden auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen", kündigte ein Sprecher der Kampagne bereits an. Zur Not wolle man bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Bis vergangenes Jahr mussten sich Eltern von intersexuellen Kindern stets entscheiden, welches Geschlecht ihrem Kind zugeordnet wird. Erst Anfang 2013 änderte die Bundesregierung diese Praxis – und lässt zu, dass im Geburtenregister das Merkmal "Geschlecht" bei Intersexuellen freigelassen werden darf (queer.de berichtete).

Im März gab es bereits eine Gerichtsentscheidung gegen Intersexuelle: Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass Intersexuelle keinen Anspruch darauf haben, sich auf Kosten der Krankenkasse einen als zu klein empfundenen Busen vergrößern zu lassen (queer.de berichtete).

Es wird geschätzt, dass in Deutschland zirka 80.000 Intersexuelle leben. Intersexuelle sind Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. (dk)

#1 JadugharProfil
  • 22.10.2014, 17:06hHamburg
  • Die Mehrheit hat immer Recht. Da Intersexuelle eine verschwindende Minderheit darstellen, wird natürlich besonders und sehr schmerzhaft auf diese Menschen reingehackt und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Sie werden früh verstümmelt, damit in Dokumenten ein Kreuzchen an die richtige Stelle erfolgen kann!
    Sie werden auch genötigt, falls sie noch nicht vertümmelt sind, sich verstümmeln zu lassen, also zu entscheiden, damit das Kreuzchen unter w oder unter m kommt. Das Alles verstößt nicht gegen das Grundgesetz oder doch? Nun ja, wir haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber die Ärzte sehen das anders wegen dieser Gesetze, die vorschreiben nur männlich oder weiblich zu sein! Diese Vorschriften zwängen uns die Religioten auf, da der zwitterhafte Gott angeblich den Menschen als Mann und Frau erschaffen hat. Doch wenn Gott ein Ebenbild von uns ist, und wir verschiedene Geschlechter haben, so muß folglich Gott auch intersexuell sein und darf nicht als Herr oder Vater angeredet werden!
    www.queer.de/gfx/Angry.gifhttps://www.queer.de/gfx/EvilGrin.
    gif
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 22.10.2014, 17:30h
  • Gut, daß die Person Einspruch gegen dieses "Urteil der Schande" einlegen will! Viel Erfolg dabei!
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#3 PetrilloEhemaliges Profil
  • 22.10.2014, 19:25h
  • Ich könnte mir vorstellen, dass es bei vielen Entscheidern keine Feindseligkeit gegenüber Trans- und Inter-Leuten ist, sondern schlicht das Problem, dass Millionen Formulare geändert werden müssten, ebenso -zig Programme, die kein drittes Geschlecht vorsehen - das kostet Unsummen...

    Und aus ehrlicher Unwissenheit heraus gefragt: wie spricht man eigentlich einen Intersexuellen Menschen in einem Brief an?
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