Die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Luisa-Katharina Häsler warb für eine "symbolische Rehabiltierung" der verurteilten Homosexuellen
Auf Antrag der CDU macht sich die Bremische Bürgerschaft für einen Entschädigungs-Fonds für verfolgte Homosexuelle stark.
In Baden-Württemberg lehnte es die CDU ab, sich bei den Nachkriegsopfern des Paragraf 175 zu entschuldigen (queer.de berichtete) – in Bremen war die oppositionelle Union dagegen ein Motor für einen entsprechenden Beschluss. In ihrer Sitzung am Donnerstag bedauerte die Bürgerschaft die Verfolgung von Homosexuellen in der Bundesrepublik offiziell.
Wörtlich heißt es in dem beschlossenen CDU-Antrag (PDF): "Die Bürgerschaft (Landtag) entschuldigt sich bei den nach Paragraf 175 StGB verurteilten homosexuellen Bürgern, die durch ihre Verurteilung gesellschaftlich und beruflich stigmatisiert wurden, für das erlittene Unrecht." Darüber hinaus begrüßt das Landesparlament "sämtliche Initiativen zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexuellen und des späteren Umgangs mit diesen Opfern".
SPD, Grüne und Linke für Aufhebung der Urteile
Die beiden Regierungsparteien SPD und Grüne, die einen ähnlichen Antrag (PDF) eingebracht hatten, stimmten für die CDU-Initiative. Es sei Unrecht geschehen, sagte der SPD-Abgeordnete Björn Tschöpe in der Debatte: "Die Bundesrepublik hat ganze Generationen von Männern, die Männer liebten, um ihr Lebensglück betrogen." Der Paragraph 175 sei ein "Schandfleck unseres Rechtsstaates", meinte auch der Grünen-Politiker Björn Fecker.
Dissens zwischen Rot-Grün und Linkspartei auf der einen und CDU auf der anderen Seite gab es in der Frage, ob die Nachkriegs-Urteile nach Paragraf 175 aufgehoben werden können. In dem ebenfalls beschlossenen Antrag von SPD und Grünen heißt es: "Die Bürgerschaft erwartet von der Bundesregierung, dass sie dem Beschluss des Bundesrates zur Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten folgt und endlich ein Aufhebungsgesetz in den Bundestag einbringt."
Aufgrund der rechtsstaatlich gebotenen Gewaltenteilung wollte sich die CDU nicht zu diesem Schritt durchringen: Wegen des in Artikel 20 Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzips und des daraus abgeleiteten Grundsatzes der Rechtssicherheit bestünden "verfassungsrechtliche Bedenken", sagte die Bürgerschaftsabgeordnete Luisa-Katharina Häsler in ihrer Rede. Sie warb deshalb für eine "symbolische Rehabilitierung", um ein "deutliches Zeichen gegen die ehemalige Verfolgung von Homosexuellen in Deutschland und die heutige Verfolgung von Homosexuellen in anderen Ländern der Welt zu setzen".
CDU, SPD und Grüne stimmen für Entschädigungs-Fonds
Statt einer Aufhebung der Urteile forderte die CDU einen Entschädigungs-Fonds für verurteilte Schwule: "Es ist für die Rehabilitation der Opfer und vor allem zur Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts allerdings möglich, einen Entschädigungsfonds, vergleichbar dem Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder, einzurichten", heißt es im CDU-Antrag. Dafür solle sich Bremen im Bund einsetzen. Der Fonds könnte über die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld organisiert werden, schlug Luisa-Katharina Häsler vor.
Die Regierungsparteien stimmten dem CDU-Antrag zu – trotz Bedenken. "Es geht den Betroffenen nicht darum, eine Handvoll Euro von diesem Staat zu haben", meinte der SPD-Abgeordnete Björn Tschöpe. "Es geht ihnen darum, dass sie reingewaschen werden wollen von dem Vorwurf, Straftäter zu sein."
Die oppositionelle Linkspartei stimmte nur für den Antrag von Rot-Grün, aber gegen den Antrag der CDU. Der Paragraf 175 sei in erster Linie eine Menschenrechtsverletzung gewesen, sagte der Bürgerschaftsabgeordnete Peter Erlanson. Zur vollständigen Aufhebung der Urteile gebe es deshalb "keine Alternative".
Vimeo | Die Debatte in der Bürgerschaft (ab 2:07:23
Über 50.000 Urteile nach Paragraf 175
Der Paragraf 175 galt in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form noch bis 1969. Während dieser Zeit wurden 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 50.000 Männer verurteilt. Diese Urteile gelten bis heute.
In den Fünzigerjahren war der Nazi-Paragraf in Westdeutschland sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden, da Homosexualität den "sittlichen Anschauungen des Volkes" entgegenlaufe. Das Gesetz wurde erst Ende der Sechzigerjahre von der Großen Koalition entschärft und schließlich 1994 abgeschafft.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich in der Frage der Rehabilitierung der Nachkriegs-Opfer des Paragrafen 175 bislang nicht festgelegt. "Wir prüfen zur Zeit, ob es überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, diese Urteile aufzuheben", erklärte er Ende Mai im Interview mit queer.de. (cw)
Das ist wichtig, denn Kuby hetzt im alten Ungeist des Par. 175 schon wieder in Polen, wo sie sich das alte KZ-Motto 'Jedem das seine' zu eigen macht (1:05) :
www.youtube.com/watch?v=ou0yxWpQEr0
Dort ist sie selbst bei der allmächtigen Bischofkonferenz eingeladen.