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- 27. Oktober 2014 2 Min.

An solche Szenen müssen sich auch Homo-Hasser gewöhnen (Bild: David Goehring / flickr / by 2.0)
In Amerika gibt es immer weniger weiße Flecken, in denen Schwulen und Lesben die Eheschließung noch verboten ist.
Am Samstag hat der scheidende US-Justizminister Eric Holder erklärt, dass Washington die Ehe-Öffnung in sechs weiteren Bundesstaaten anerkannt hat. Bei den Staaten handelt es sich um Alaska, Arizona, Idaho, North Carolina, West Virginia und Wyoming. Alle Staaten waren von Bundesgerichten gezwungen worden, die Ehe zu öffnen. Mit der formalen Anerkennung durch Washington erhalten gleichgeschlechtliche Ehepaare in diesen Staaten auch alle Bundesrechte, etwa bei der staatlichen Rentenversicherung oder beim Einwanderungsrecht.
"Mit jedem neuen Staat, der die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert, kommt unsere Nation dem Ziel näher, die volle Gleichbehandlung aller Amerikaner zu erzielen", erklärte Holder.
Damit sind Homo-Paare jetzt in 32 der 50 US-Bundesstaaten sowie in der Hauptstadt Washington im Eherecht gleichgestellt. Inzwischen leben so fast zwei Drittel der Amerikaner in Regionen, die Schwule und Lesben im Eherecht gleich behandeln.
In den anderen Staaten – darunter Florida und Texas – wehren sich meist republikanische Gouverneure und Justizminister noch gegen die Gleichbehandlung und argumentieren, dass Bundesstaaten das Recht haben sollten zu entscheiden, bestimmten Paaren die Eheschließung zu verweigern. Am Wochenende erhielten sie Unterstützung vom demokratischen Ex-Präsidenten Jimmy Carter. Der 90-Jährige, der als erster evangelikaler Christ zum US-Staatschef gewählt worden war, erklärte am Sonntag im Lokalsender WFAA: "Wenn Texas keine Homo-Ehe haben will, dann ist es ein Recht der Texaner, das für sich zu entscheiden".
Zweites Bundesgericht gegen Ehe-Öffnung
Auch vor Gericht gibt es noch Widerstand: So hat vergangene Woche erst zum zweiten Mal ein Bundesgericht die Öffnung der Ehe abgelehnt. Richter Juan Perez-Gimenez aus dem US-Außengebiet Puerto Rico entschied, dass die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Ehe-Verbots für Schwule und Lesben nur durch den Obersten Gerichtshof entschieden werden darf. Er berief sich dabei auf eine Entscheidung der Höchstrichter aus dem Jahr 1972, in der das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben als verfassungsgemäß eingestuft wurde – diese Entscheidung sei immer noch gültig. Bislang hatte nur ein Bundesrichter aus Tennessee das Ehe-Verbot verteidigt (queer.de berichtete). Allerdings gab es seit vergangenem Jahr rund 40 Entscheidungen für die Gleichstellung.
LGBT-Aktivisten ziehen – unterstützt von Gerichtsentscheidungen – immer wieder Vergleiche mit dem Ehe-Verbot für Schwule und Lesben und dem Verbot von "gemischtrassigen" Ehen zwischen Schwarzen und Weißen, die im Jahr 1967 vom Supreme Court für verfassungswidrig erklärt wurden. Zu diesem Zeitpunkt hatten noch 17 Staaten "interracial marriage" verboten, also nur ein Verbotsstaat weniger als heute bei der "gay marriage". (dk)















Mit einer demokratischen Präsidentin 2016 z. B.
Im Land der Gleichheit setzt sich derweil Vichy ein neckisches Jakobinermützchen auf und knüpft doch an Nürnberg 1935 an:
www.youtube.com/watch?v=NjcoefuxrBg
Dagegen ist der rauh-verwitterte BDM-Charme von Meves u. Co. wenigstens ehrlich.
Da kann man nur Liebermann zitieren.