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- 12. Januar 2005 3 Min.
29-jähriger Frankfurter infizierte wissentlich seinen ahnungslosen Freund mit HIV: Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Von Carsten Weidemann
Weil er seinen Freund mutwillig angesteckt hat, ist ein HIV-positiver Schwuler vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht ging bei seinem Urteil vom 11. Januar von gefährlicher Körperverletzung aus. Der Vorsitzende Richter Günther Meilinger sah es als erwiesen an, dass der 29 Jahre alte Krankenpfleger im Dezember 2000 trotz seiner HIV-Infektion ungeschützten Sex mit seinem zwei Jahre älteren Freund hatte.
Das Pärchen hatte sich im Oktober 1999 in einer Sauna in Frankfurt kennen gelernt und ineinander verliebt. Drei Wochen später zog das heute 30-jährige Opfer, der als Flugbegleiter arbeitet, in die Wohnung des Krankenpflegers. Zunächst praktizierten sie noch Safer Sex, dann überredete der 29-Jährige seinen Freund jedoch zu Bareback-Praktiken. Etwa ein Jahr später offenbarte der Angeklagte seinem Freund, er sei als 18-Jähriger infiziert worden.
Zur Anzeige kam es jedoch nicht sofort nach diesem Eingeständnis, sondern erst, als sich die beiden Männer trennten. Der betroffene Flugbegleiter, der im Prozess als Zeuge vernommen wurde, erklärte laut Frankfurter Rundschau: "Ich war geschockt. Seine Infizierung hatte er mir verschwiegen." Umgehend ließ er damals einen HIV-Test machen - mit positivem Ergebnis. Trotz allem lebte er noch über ein Jahr lang mit seinem Freund zusammen. "Ich liebte ihn doch so sehr", lieferte er als Erklärung. "Auch habe ich gehofft, dass er sich von nun an um mich kümmert." Seine Hoffnung habe sich aber nicht erfüllt. Die folgenden Monate der Beziehung seien von Streit geprägt gewesen. Im Juni 2002 habe er dann mit seinem Partner Schluss gemacht.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte hartnäckig, verschwiegen zu haben, HIV-positiv zu sein. Vielmehr habe sein Partner aus Liebe zu ihm in den ungeschützten Verkehr eingewilligt. Mit der Anzeige wolle er sich lediglich an ihm rächen.
Richter Meilinger glaubte diese Version jedoch nicht. Der 30-Jährige sei nachweislich der Eingangsuntersuchung bei seiner Fluggesellschaft im Jahr 1998 HIV-negativ gewesen. Unmittelbar nachdem der Partner ihm seine Infektion gestanden habe, habe er einen neuen Aids-Test machen lassen, mit dem ihm seine eigene Infektion attestiert worden sei. Einer Freundin, die vor Gericht ebenfalls als Zeugin auftrat, habe er kurz darauf verwirrt und erschrocken am Telefon erzählt, was sein Partner ihm angetan habe. Der Anruf wäre sinnwidrig gewesen, hätte der Flugbegleiter von der Erkrankung seines Freundes gewusst, argumentierte das Amtsgericht. Ferner sprächen Arztberichte über den Krankheitszustand des Angeklagten gegen dessen Version.
Eine Bewährungsstrafe könne angesichts der Schwere der Tat nicht verhängt werden, so Richter Meilinger. Der Krankenpfleger habe seine Pflicht grob verletzt, den Partner vor dem Sex auf seine HIV-Infektion hinzuweisen. Die Folgen für das Opfer seien derart gravierend, dass trotz der Krankheit des Angeklagten und der damit möglicherweise verbundenen geringen Lebenserwartung eine Gefängnisstrafe geboten sei.
12. Januar 2005













