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Gerichtsentscheidung
St. Louis öffnet Ehe
- 06. November 2014 2 Min.

Das "Gateway Arch" ist das Wahrzeichen der zweitgrößten Stadt Missouris
Ein Bezirksgericht in St. Louis hat am Mittwochmittag das Ehe-Verbot im US-Bundesstaat Missouri für verfassungswidrig erklärt.
Noch am selben Tag konnten gleichgeschlechtliche Paare Ehescheine auf dem Standesamt beantragen, die sofort ausgegeben wurden. Bis 17 Uhr Ortszeit haben vier lesbische Paare im Rathaus der 320.000 Einwohner zählenden Stadt geheiratet. Das Urteil des Bezirksgerichts gilt allerdings nur in St. Louis. Ein ähnlicher Fall ist vor einem Bundesgericht in Kansas City, der größten Stadt des Bundesstaates, anhängig.
Der Justizminister des Bundesstaates, der Demokrat Chris Koster, hat sofort Einspruch gegen das Urteil eingelegt, allerdings keine vorläufige Aussetzung der Ehe-Öffnung verlangt. Koster spricht sich zwar selbst für die Ehe-Öffnung aus, erklärte aber, die Entscheidung müsse vom amerikanischen Supreme Court endgültig geklärt werden.
Die Wähler des Staates Missouri hatten 2004 in einem Referendum mit großer Mehrheit dafür gestimmt, das Verbot der Ehe für Schwule und Lesben in der Regionalverfassung zu verankern. Richter Rex Burlison erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass dieses Verbot gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der US-Verfassung verstoßen würde. Er berief sich wie dutzende Richter in ihren Urteilen zuvor auf eine Entscheidung des Supreme Courts vom Juni 2013, in der ein Bundesgesetz gekippt wurde, das die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen untersagt (queer.de berichtete).
Bislang haben 32 der 50 US-Bundesstaaten die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet (queer.de berichtete). Zudem hat erst am Dienstag ein Bundesgericht in Kansas das Ehe-Verbot für verfassungswidrig erklärt, die Umsetzung des Urteils aber für eine Woche ausgesetzt (queer.de berichtete). Außerdem sind Eheschließungen in der Hauptstadt Washington D.C. sowie in zehn Indianerreservaten möglich. Rund zwei Drittel der US-Bevölkerung leben gegenwärtig in Regionen, in denen gleichgeschlechtliche Paare im Eherecht bereits gleichbehandelt werden. (dk)














