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  • 08. November 2014 45 2 Min.



Eine Transsexuelle darf nach ihrer Geschlechtsanpassung nicht verheiratet bleiben, weil sonst Lesben und Schwule diskriminiert würden, schreibt die Union einer Betroffenen.

Pamela Halling, eine transidente Frau aus Essen, hat nur einen großen Wunsch. Sie möchte eine Eheurkunde besitzen mit ihrem richtigen Namen und ihrem richtigen Geschlecht. Weil sie diese von den Behörden nicht bekommt, schreibt sie am 21. August eine Email an Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel.

Darin heißt es u.a.:

"Ich habe meine Frau Sabine am 21.01.11 noch in der männlichen Form geheiratet. Am 21.10.11 wurde ich durch den Bescheid des Amtsgerichtes Dortmund zur Frau Pamela Halling. Jetzt wollte ich meine Eheurkunde mit meinem richtigen Namen und richtigen Geschlecht ausstatten lassen. Leider war die Standesbeamtin nicht in der Lage, ein Formular zu finden, in der eine gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt wird. Zwischenstand: Meine Frau Sabine und ich sind offiziell verheiratet. Aber da es in Deutschland keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt, kann mir das also keiner bescheinigen."

Am 5. November, also nur rund zehn Wochen später, erhält Pamela Halling eine Antwort – zwar nicht von der Kanzlerin direkt, aber von Astrid Burholt aus der CDU-Bundesgeschäftsstelle. Diese bedankt sich artig für das Schreiben – und schlägt dann für solche Fälle eine Scheidung vor:

"Wenn man als transidenter Mensch die personenstandsrechtliche Änderung anstrebt, so hat man nur die Alternative, entweder alles bleibt so, wie es ist oder man lässt sich scheiden, strebt eine Personenstandsänderung an und geht anschließend eine Lebenspartnerschaft ein."

Dies bleibt nicht der einzige Schock für Pamela Halling, die sich doch nur eine korrekte Eheurkunde wünscht. Am Ende ihrer Email wirft die CDU-Referentin ausgerechnet der transidenten Frau vor, mit ihrer Forderung andere Paare benachteiligen zu wollen:

"Würde man im Falle der Transsexuellen eine (dann gleichgeschlechtliche) Ehe zulassen, so würde man Lesben und Schwule diskriminieren."

Als Geschäftsführerin des Bundesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) sollte Astrid Burholt eigentlich wissen, wer in diesem Land nun wirklich Lesben und Schwule, Pamela Halling und ihre Frau sowie viele andere transidente Paare diskriminiert: ihre eigene Partei, die eine Öffnung der Ehe kategorisch ablehnt.

Unter der Email astrid.burholt@cdu.de ist die Dame für freundliche Nachhilfe zu erreichen. (mize)

-w-

#1 AlexAnonym
  • 08.11.2014, 08:56h

  • Die CDU ist echt an Perversität nicht mehr zu überbieten.

    Nicht nur, dass sie uns alle diskriminiert, sondern dann will sie uns auch noch gegeneinander ausspielen.
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#2 Manfred BrunsAnonym
  • 08.11.2014, 09:57h
  • Die Auskunft des Bundeskanzleramts trifft nicht zu. Es ist inzwischen in der Rechtsprechung geklärt, dass verpartnerte Transsexuelle nach der rechtlichen Änderung des Geschlechts heiraten können, ohne das vorher die Lebenspartnerschaft aufgelöst werden muss, siehe:

    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen denselben eheschließungswilligen Personen berechtigt den Standesbeamten nicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 PStG zur Feststellung eines Ehehindernisses.
    o LG Berlin, Beschl. v. 21.01.2008 - 84 T 380/07; StAZ 2008, 146
    o OLG Dresden, Beschl. v. 13.08.2014 - 17 W 871/14

    Das Urteil des OLG Dresden kann man hier aufrufen:

    www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung6/OLGDres
    den140813.pdf
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#3 Asta DAnonym
  • 08.11.2014, 10:07h
  • Wenn man sich die vollständige Antwort anschaut sieht man dann, sich die Frau von der CDU genau auf das Urteil Bundesverfassungsgericht bezieht, in der der Scheidungszwang als nicht mehr anwendbar erklärt wurde, und in der eine Änderung des TSG angemahnt wurde. Und das ist schon absurd, denn da wird klar, dass die Frau das, worauf sie sich bezieht, überhauptnicht gelesen hat. Tolle Juristen, die Absätze im Urteilen ignorieren und sie nach ihrer persönlichen Einstellung bzw. Parteiräson auslegen.
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