Ugandas Präsident Yoweri Museveni könnte demnächst erneut ein homophobes Gesetz unterzeichnen
Nach dem vorläufigen Scheitern der letzten Strafverschärfung plant die Regierungspartei nun, "Werbung" für Homosexualität mit Gefängnis zu bestrafen.
In Uganda droht erneut eine Verschärfung der Gesetzgebung gegen Schwule, Lesben und Transsexuelle. Nachdem im August ein Gericht die letzte, international kritisierte Strafverschärfung vorläufig ausgesetzt hatte (queer.de berichtete), hat ein Ausschuss der Regierungspartei in den letzten Tagen einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der erstmals auch "Werbung" für Homosexualität unter Strafe stellen soll – mit Gefängnisstrafen.
LGBT-Aktivisten sind alarmiert: Der ugandische Rechtsanwalt Nicholas Opiyo sagte, das neue Gesetz sei "drakonischer als das alte". Der LGBT-Aktivist Frank Mugisha ergänzte, es würde jeden betreffen: Journalisten, die über Homosexuelle schreiben, ebenso wie Menschenrechtsorganisationen, die sich um Homo- und Transsexuelle oder Menschen mit HIV kümmern.
Bis zu sieben Jahre Haft für "Homo-Propaganda"
Der Gesetzentwurf könnte noch vor der Winterpause im Parlament beraten werden, befürchten Aktivisten. Er verbietet die "Bewerbung unnatürlicher sexueller Praktiken", ein Verstoß kann mit bis zu sieben Jahren Gefängnis geahndet werden und ist gegeben bei der Produktion und Verbreitung von Texten, Bildern und sonstigen Materialien, die bereits Interesse an Homosexualität wecken könnten. Neben gleichgeschlechtlichen Sex beziehen sich alle Paragrafen auch auf Sex "mit oder zwischen Transsexuellen, Geschlechtsverkehr mit einem Tier und Analverkehr".
Verboten wird auch die Vermietung von Räumen für entsprechende Handlungen, die Durchführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe-Zeremonie oder die Adoption von Kindern, um mit ihnen unnatürliche sexuelle Praktiken durchzuführen(!). Auch ist es verboten, Menschen mit dem Ziel homosexueller Praktiken miteinander bekannt zu machen.
Ein weiterer Straftatbestand, die finanzielle Unterstützung für diese "Werbung", kann ebenso mit sieben Jahren bestraft werden wie die "Zurschaustellung unnatürlicher sexueller Praktiken" etwa in Büchern oder Filmen. Das gilt auch für den Fall eines fiktiven Geschlechtsverkehrs.
Homo-Sex weiterhin strafbar
Nicht enthalten in dem Gesetzentwurf ist ein erneutes, verschärftes Verbot von homosexuellen Handlungen, wie das das letzte Gesetz vorgesehen hatte – freilich ist noch eine seit der britischen Kolonialzeit gültige Regelung in Kraft, die im Laufe der Jahre eigentlich nur in Bezug auf das nachträgliche Verbot von lesbischem Sex verändert wurde. Allein nach diesem Gesetz kann homosexueller Geschlechtsverkehr mit bis zu Lebenslänglich, in der Praxis mit maximal sieben Jahren Haft belegt werden.
Der nun vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht allerdings zahlreiche Regelungen zu sexuellem Missbrauch vor, die auch vage Formulierungen über eine Täuschung oder die Ausnutzung einer finanziellen Lage beinhalten und die teilweise ein Straßmaß mit bis zu 15 Jahren Haft vorsehen. Es ist noch nicht abzusehen, wie diese Paragrafen in der Praxis umgesetzt werden, zumal das Gesetz klarstellt, dass es auf eine Einwilligung des Partners nicht ankomme.
In einem kürzlich von Amnesty International vorgelegten Bericht heißt es, seit dem Jahreswechsel seien 13 Menschen in Uganda wegen ihrer vermeintlichen Homosexualität inhaftiert worden (queer.de berichtete). Viele mehr hätten Razzien und Misshandlungen durch die Polizei und Schikane und Denunziation durch Familie, Freunde, Nachbarn oder den Arbeitgeber erlitten. Das Fazit: "Viele Menschen interpretieren die Gesetze als Legitimation von Selbstjustiz gegenüber vermeintlichen Homosexuellen und Frauen und nehmen das Gesetz in ihre eigenen Hände." (nb)