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HIV-Zwangstests sind zwar weiterhin möglich, allerdings nur auf richterliche Anrodnung (Bild: Wheeler Cowperthwaite / flickr / by-sa 2.0)

Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass Polizisten niemanden ohne richterlichen Beschluss zu einem HIV-Test zwingen dürfen.

Große Teile des sachsen-anhaltinischen Polizeigesetzes verstoßen gegen die Verfassung, darunter auch ein weitreichender Zwangstest auf Krankheiten wie HIV, der ohne große Hürden angeordnet werden sollte. Das hat das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau am Dienstag entschieden. Die Richter kippten die Möglichkeit der Polizei, bei "Gefahr im Verzug" Bluttests durchführen zu lassen. Den Zwangstest darf in Zukunft nur ein Richter anordnen. Das Verfassungsgericht legte fest, dass die Landesregierung das Gesetz bis Ende 2015 ändern muss.

Das Polizeigesetz war Anfang 2013 von der Großen Koalition in Magdeburg beschlossen worden (queer.de berichtete). Es sah vor, dass Personen bei Verdacht gegen ihren Willen auf "besonders gefährliche Krankheitserreger" getestet werden können. Zunächst sollte der Polizei ausdrücklich erlaubt werden, Menschen auf HIV und Syphilis zu testen, nach Protesten der Deutschen Aids-Hilfe wurde dieser Abschnitt zwar gestrichen – in der Begründung werden diese Krankheitserreger aber erwähnt, wodurch sich in der Anwendung nichts geändert hat.

Die Deutsche Aids-Hilfe hatte kritisiert, dass ein HIV-Test gegen den Willen der zu testenden Person Körperverletzung sei – und außerdem fachlich unsinnig, weil ein Test erst drei Monate nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob jemand HIV-positiv oder -negativ ist.

Klage von Linken und Grünen

Gegen das Gesetz geklagt hatten unter anderem 37 Abgeordnete der Oppositionsparteien der Linken und Grünen. Sie hatten das Gesetz als massiven Abbau von Bürgerrechten kritisier und darauf hingewiesen, dass sogar die Bundesregierung im Jahr 2012 das geplante Gesetz als Verstoß gegen die Grundrechte bezeichnet hatte (queer.de berichtete).

Auch weitere Teile des Gesetzes sind vom Verfassungsgericht gekippt worden: Dazu zählt etwa ein Alkoholverbot auf offenen Plätzen, weil dies nicht ausreichend begründet wurde, sowie die Überwachung von verschlüsselten Internet- und Mobiltelefonaten mithilfe von Trojanern.

Während die Regierung erklärte, das Urteil würde sich nicht auf die Polizeipraxis auswirken, erklärte Oppositionsführer Wulf Gallert (Linke), er freue sich, dass ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall Bürgerrechte noch immer erfolgreich eingeklagt werden könnten. (dk)

-w-

#1 Robby69Ehemaliges Profil
  • 12.11.2014, 13:38h
  • Wurde auch Zeit, dass Landesverfassungsgericht diese widerrechtlichen Zwangs-Tests endlich verbietet!
    Mich erinnert das Ganze in Sachsen-Anhalt ziemlich an die "Lex Gauweiler" hier in Bayern während der AIDS-Krise. Der hat ja auch Zwangstests für Schwule und Bisexuelle angeordnet, obwohl er dazu kein Recht hatte.
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#2 LaurentEhemaliges Profil
  • 12.11.2014, 14:11h
  • Mit dem Kippen des Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen sowie der Überwachung verschlüsselter Internet- und Mobiltelefone wird der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dagegen ein Bärendienst erwiesen.
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#3 TheDad
  • 12.11.2014, 15:13hHannover
  • Antwort auf #2 von Laurent
  • Tatsächlich ?

    Weil Straßenfeste und Volksfeste an öffentlichen Orten jetzt nicht mehr einfach so verboten werden können ?

    Oder weil es vielmehr darum ging einer Gruppe von Bürgern den Genuß von Alkohol im Park nicht mehr einfach so untersagen zu können ?

    Wo genau liegt der Unterschied zwischen öffentlichen "Gelagen", sagen wir mal beispielsweise, einer Gruppe von Punkern oder Wohnungslosen, und einem öffentlichem Gelage auf der Theresienwiese die zu bestimmten Zeiten Oktoberfest genannt wird ?

    Mit fällt da grad gar kein Unterschied ein..

    Und was die "Überwachung verschlüsselter Mobiltelefone und Internetverbindungen" angeht..

    Wozu werden die wohl verschlüsselt ?

    Weil jeder einfach so meine E-Mails mitlesen darf wenn die unverschlüsselt bleiben ?
    Weil jeder einfach so Telefonate mithören kann ?

    Wo liegt der Unterschied zwischen dem massenhaften Abhören von Handys durch die NSA bis zur Kanzlerin, und dem Abhören genau dieser Handys durch Polizei und Staatsanwaltschaft ?

    Es gibt keinen..

    Und genau deshalb verbietet unser Datenschutzgesetz dieses Abhören, und sieht für jede einzelene Abhöraktion die Anordnung durch einen Ermittlungsrichter vor..

    Wieso sollte das in S-A anders sein als in anderen Bundesländern ?
    Und wieso kommt ein Bundesland mit genügend eigenen Erfahrungen in der Bespitzelung von Bürgern auf die Idee, diese durch die Hintertür wieder einzuführen ?

    Wogegen haben die Bürger der DDR dann eigentlich noch protestiert, wenn nicht gegen die Einschränkung persönlicher Freiheiten wie das Post-und Fernmeldegeheimnis ?
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