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- 13. November 2014 1 Min.

Der Antrag der Grünen wird zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses am Freitag im Bundestag beraten (Bild: heipei / flickr / by-sa 2.0)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu überarbeiten. Neben den dort bereits genannten Bevölkerungsgruppen, die Ziele der Hetze werden, sollten noch die Merkmale sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Weltanschauung und Behinderung ausdrücklich genannt werden, heißt es in dem Antrag "Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen" (PDF).
Wie die Grünen in dem Antrag schreiben, würden Menschen in Deutschland Ziel von Gewalt, weil die Täter aus Hass und Verachtung beispielsweise gegenüber Menschen mit anderer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung handelten. Die Taten richteten sich nicht auf ein bestimmtes Verhalten der Opfer, sondern auf deren gesamte Existenz und Identität. Neben der Prävention von Hasskriminalität käme daher auch der strafrechtlichen Verfolgung dieser Art der Kriminalität eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu, so die Fraktion.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag eine Ergänzung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren: So soll bei Hasskriminalität stets ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung angenommen werden. "Dadurch werden vorschnelle Verfahrenseinstellungen verhindert", erklärte der innenpolitische Sprecher Volker Beck. Darüber hinaus müssten Polizei und Justiz für alle Formen von Hasskriminalität sensibilisiert werden. (cw/hib)














