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Separatistengebiete in der Ukraine
Sorge über Verbot von Homosexualität in der "Volksrepublik Donezk"
- 13. November 2014 3 Min.

Die Flagge der international von keinem Staat anerkannten "Volksrepublik Donezk", die in ihrer "Verfassung" homosexuelle Beziehungen unter Strafe stellt.
Auf eine Anfrage von Volker Beck gab die Bundesregierung Auskunft zur Lage in den "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk. Sie bleibt unübersichtlich.
Von Norbert Blech
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage des Grünenpolitikers Volker Beck über die rechtliche Situation von Schwulen und Lesben in den Separatistengebieten der Ukraine geantwortet.
"Nach Kentnissen der Bundesregierung verbietet Artikel 31.3. der sogenannten 'Verfassung' der 'Donezker Volksrepublik' gleichgeschlechtliche Formen von Partnerschaft und Zusammenleben", heißt es in der Antwort. Der Abschnitt wird wie folgt übersetzt: "Jegliche Form der pervertierten Form des Zusammenlebens von Menschen des gleichen Geschlechts wird nicht anerkannt, nicht erlaubt und gesetzlich verfolgt."
Diese "Verfassung" existiert so tatsächlich, sie wurde bereits im Juni verabschiedet. Soweit ersichtlich, hat das Homo-Verbot allerdings bislang keine rechtliche Umsetzung gefunden. Das berichten auch LGBT-Aktivisten aus der Ukraine.
Das "Strafgesetzbuch" der "Donezker Volksrepublik", das größtenteils anhand des russischen erstellt wurde, enthält kein Verbot von einvernehmlichen homosexuellen Verkehr zwischen Erwachsenen. Wie beim russischen Vorbild wird zwar mehrfach zwischen "Geschlechtsverkehr" und "Sodomie und Lesbianismus" unterschieden, etwa im Falle einer Vergewaltigung, das Strafmaß ist allerdings das selbe. Einen Unterschied gibt es beim Geschlechtsverkehr zwischen einer Personen über 18 Jahren und einer Person unter 16: Bei homosexuellem Geschlechtsverkehr wird das Vergehen härter bestraft, es können etwa bis zu sechs statt vier Jahre Gefängnis angeordnet werden.
Queer.de liegen bislang keine Berichte vor, dass Personen in dem Gebiet aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt wurden. Allerdings hatte es am 10. Juni einen Überfall von Personen in militärischer Tarnkleidung auf einen Schwulenclub in Donezk gegeben; die Hintergründe sind unklar. Auch befürchten Aktivisten, dass viele Menschenrechtsverletzungen aus Donezk und Lugansk, in denen eine "Grauzone" des Rechts gelten würde, nicht in die Öffentlichkeit gelangen würden.
Situation in Lugansk
Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort zugleich mit, dass ihr eine Regelung wie in der Donezker "Verfassung" in der "sogenannten 'Lugansker Volksrepublik' nicht bekannt" sei.
Ende September hatte es vereinzelte Medienberichte gegeben, dort sei ein Gesetz verabschiedet worden, das homosexuelle Handlungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Die Berichte konnten zunächst nicht bestätigt werden und wurden später dementiert, auch LGBT-Seiten aus der Ukraine verbreiteten die Dementis.
Die Lage in beiden Regionen bleibt aber unübersichtlich. Die Frage ist vor allem, wie sich die Situation generell weiterentwicklen werde, sagte ein LGBT-Aktivist. Die "Volksrepubliken" von Donezk und Lugansk könnten sich, sollten sie sich stablisieren, auch eine gemeinsame Verfassung und Gesetzgebung geben, die dann auch umgesetzt werde. Bereits jetzt flüchteten viele Schwule und Lesben aus diesen Regionen nach Kiew oder in andere Städte der Ukraine.
Beck: Bundesregierung muss handeln
Volker Beck kommentierte die Aussagen der Bundesregierung zu der "Verfassung" in Donezk in einer Pressemitteilung: "Die Putinfreunde in der Ukraine stellen in Europa die Uhren zurück. Erstmals werden in Europa wieder homosexuelle Handlungen strafrechtlich verfolgt. Das ist ein Ziviliationsbruch!"
Die Bundesregierung müsse mit allen Mittel dagegen vorgehen und Lesben und Schwulen aus der Region Donezk Asyl in Deutschland gewähren, so Beck. Mit dem "Verfassungsartikel" in Donezk nehme "die staatliche Verfolgung von Homosexuellen eine neue Dimension an, die wir als Europäer*innen nicht akzeptieren dürfen".
Die Bundesregierung selbst hatte Beck geantwortet, dass sie "weder die beiden Separatistengebiete noch ihre Führung" anerkenne, die Entwicklung aber genau beobachte. "Eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist mit unseren Werten unvereinbar."















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