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  • 13. Januar 2005 5 1 Min.

Berlin Die bayerische Staatsregierung hat noch nicht über eine erneute Verfassungsklage gegen die rechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe entschieden. Der Ministerrat werde sich "demnächst mit dieser Frage befassen", sagte ein Sprecher der Bayerischen Landesvertretung in Berlin am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ende November hatte Staatsminister Erwin Huber (CSU) angesichts der Verabschiedung der erweiterten Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften angekündigt, der Gang nach Karlsruhe werde geprüft. Zur Begründung hatte er gesagt, man sei nicht bereit, "einer Verbiegung der Werteordnung des Grundgesetzes tatenlos zuzusehen". Laut Verfassung stünden Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates - das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings bereits 2002 geurteilt, sebst eine der Ehe komplett gleichgestellte Lebenspartnerschaft stünde nicht der Verfassung entgegen. (kna/nb)

-w-

#1 GerdAnonym
  • 13.01.2005, 17:41h
  • Sollten Sie es wirklich wagen in Bayern, meinetwegen..sie werden wiederum verlieren, da das Bundesverfassungsgericht schon bereits geurteilt hat, dass homosexuelle Paare in der Ausgestaltung der Rechte und Pflichten ihrer Partnerschaft annähernd gleich oder gleich zur Ehe leben können. Dies sei mit der Verfassung vereinbar.

    Denn mit der jetzigen Novelle sind die Rechte der Eingetragenen Lebenspartnerschaft noch lange nicht gleich zur Ehe ausgestaltet -ganz im Gegenteil...die ganzen finanziellen Verbesserungen im Steuerrecht fehlen.

    Bayern würde die Klage mit Pauken und Trompeten in Karlsruhe verlieren. Gleichzeitig hätten wir ein weiteres bestätigendes Urteil aus Karlsruhe.

    In geswissen Sinne hat uns Stoiber sogar mit seinem Gang nach Karlsruhe damals sogar einen "Gefallen" getan. Die Eingetragene Lebenspartnerschaf ist in sicheren juristischem Gewässer und kann politisch nicht zurückgedreht werden, ohne dass solch ein Vorhaben in Karlsruhe wieder "einkassiert" würde.

    Interessant wäre diesmal: Bayern müßte ganz allein gehen. Denn die FDP in Baden-Württemberg wird diesesmal nicht mitziehen und ebenso fällt Sachsen weg, da dort mittlerweile die SPD mit in der Regierung sitzt.

    Der einzige Gewinn wäre für Stoiber, dass er ein wenig alles zeitlich wieder verzögern könnte, bis Karlsruhe entscheidet-aber was hilft ihm das wirklich...er würde vor Gericht verlieren, wenn er gegen diese Novelle vor Gericht zieht und das weiss er auch.
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#2 MikeAnonym
  • 13.01.2005, 23:47h
  • Bayern mag uns nicht - müssen wir dann noch dort Urlaub machen? Es gibt viele schöne schwulenfreundlichere Gegenden, somit sollten wir alle Bayern boykottieren!
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#3 mezzoAnonym
  • 14.01.2005, 10:48h
  • Diese E-mail bekam ich am 3.1. von der CSU bezüglich meiner Anfrage was denn an Homosexuellen so furchtbar sei. Irgendwie widerspricht dieses Statement vollkommen dieser Meldung. Um nicht zu sagen, es ist glatt gelogen:

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Dezember 2004 und Ihr Interesse an den Positionen der CSU.

    Die CSU will keine Diskriminierung von Formen des menschlichen Zusammenlebens, sondern tritt ein für Toleranz und Liberalität. Es muss auch selbstverständlich der Grundsatz gelten, dass die Politik den Menschen nicht vorschreiben darf, wie sie zu leben haben.


    Die Verfassungsmäßigkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2002 bestätigt. Viele Menschen haben die neue Regelung zur Grundlage ihrer Lebensplanung und ihrer Entscheidungen gemacht und diese rechtliche Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird von der CSU nicht in Frage gestellt!

    Eine sehr weitgehende rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe widerspricht nach Auffassung der CSU aber der Werteordnung unseres Grundgesetzes und überschreitet die verfassungsmäßigen Grenzen. Das Grundgesetz stellt die Ehe unter besonderen Schutz, weil sie im Gegensatz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ihrem Wesen nach auf Elternschaft ausgerichtet und damit von erheblicher Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft ist. Dies rechtfertigt die bevorzugte Stellung von Ehe und Familie und stellt keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dar.


    Mit freundlichen Grüßen

    Laura Weiß
    Servicecenter
    CSU-Landesleitung
    Politik und Parteiarbeit
    _______________________
    Franz Josef Strauß-Haus
    Nymphenburger Straße 64 * 80335 München
    Telefon: (089) 1243-600 * Telefax: (089) 1243-699
    E-Mail: Servicecenter@csu-bayern.de
    Internet: www.csu.de
    www.mitgliedwerden.de
    www.stoiber.de
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