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- 13. Januar 2005 1 Min.
Berlin Die bayerische Staatsregierung hat noch nicht über eine erneute Verfassungsklage gegen die rechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe entschieden. Der Ministerrat werde sich "demnächst mit dieser Frage befassen", sagte ein Sprecher der Bayerischen Landesvertretung in Berlin am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ende November hatte Staatsminister Erwin Huber (CSU) angesichts der Verabschiedung der erweiterten Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften angekündigt, der Gang nach Karlsruhe werde geprüft. Zur Begründung hatte er gesagt, man sei nicht bereit, "einer Verbiegung der Werteordnung des Grundgesetzes tatenlos zuzusehen". Laut Verfassung stünden Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates - das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings bereits 2002 geurteilt, sebst eine der Ehe komplett gleichgestellte Lebenspartnerschaft stünde nicht der Verfassung entgegen. (kna/nb)














Denn mit der jetzigen Novelle sind die Rechte der Eingetragenen Lebenspartnerschaft noch lange nicht gleich zur Ehe ausgestaltet -ganz im Gegenteil...die ganzen finanziellen Verbesserungen im Steuerrecht fehlen.
Bayern würde die Klage mit Pauken und Trompeten in Karlsruhe verlieren. Gleichzeitig hätten wir ein weiteres bestätigendes Urteil aus Karlsruhe.
In geswissen Sinne hat uns Stoiber sogar mit seinem Gang nach Karlsruhe damals sogar einen "Gefallen" getan. Die Eingetragene Lebenspartnerschaf ist in sicheren juristischem Gewässer und kann politisch nicht zurückgedreht werden, ohne dass solch ein Vorhaben in Karlsruhe wieder "einkassiert" würde.
Interessant wäre diesmal: Bayern müßte ganz allein gehen. Denn die FDP in Baden-Württemberg wird diesesmal nicht mitziehen und ebenso fällt Sachsen weg, da dort mittlerweile die SPD mit in der Regierung sitzt.
Der einzige Gewinn wäre für Stoiber, dass er ein wenig alles zeitlich wieder verzögern könnte, bis Karlsruhe entscheidet-aber was hilft ihm das wirklich...er würde vor Gericht verlieren, wenn er gegen diese Novelle vor Gericht zieht und das weiss er auch.