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Lesbisch und schwule Paare können sich in der Evangelischen Kirche von Westfalen künftig in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Die Landessynode beschloss am Donnerstag mit großer Mehrheit, eine solche Feier ähnlich wie bei einer Trauung von Eheleuten zu ermöglichen.

Bisher konnten gleich­geschlechtliche Paare in Westfalen lediglich in einer nichtöffentlichen Andacht gesegnet werden. Die Segnung solle in einem eigenen kirchlichen Verzeichnis dokumentiert werden, heißt es in dem Beschluss. Die Ausführung des Gottesdienstes werde zudem stark dem traditionellen Traugottesdienst zwischen Mann und Frau ähneln.

Für eine Segnung gelten zwei Voraussetzungen: Das Paar muss in einer Eingetragene Lebenspartnerschaft leben und mindestens einer der beiden muss evangelisch sein. (cw)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 21.11.2014, 15:25h
  • Das sind positive Neuigkeiten! Andere evangelische Landeskirche sollten dem folgen!
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#2 Oliver43Anonym
  • 21.11.2014, 16:38h
  • Antwort auf #1 von FoXXXyness
  • Das freut mich für die Landeskirche Westfalen sehr, insbesondere weil es "nur" vier Gegenstimmen in der Synode gab.

    Im übrigen haben nunmehr 13 von 20 Landeskirchen in der EKD öffentliche Segnungsgottesdienste kirchenrechtlich durch Synodenbeschluss ermöglicht.

    Als weitere Landeskirche plant derzeit ebenso die Landeskirche Lippe öffentliche Segnungsgottesdienste zu ermöglichen.

    Es gibt mittlerweile eine Reihe von christlichen Kirchen, die kirchenrechtlich öffentliche Segnungsgottesdienste ermöglicht haben und einige Kirchen haben sogar reguläre Trauungsgottesdienste offiziell eingeführt.

    Daher es ist gut, das andere Kirchen eine ganz andere theologische Haltung als der Vatikan vertreten.
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#3 goddamn liberalAnonym
  • 21.11.2014, 17:32h
  • Antwort auf #2 von Oliver43
  • Jubilier! Tirrilier!!!

    Nun ja.

    Für mich ist entscheidend, dass das Ganze (selbst wenn ich es nicht in Anspruch nehme) als kirchliche Amtshandlung registriert wird. Und wie ein Trauungsgottesdienst gestaltet werden soll.

    Da es sich um eine Staatskirche in einem Kirchenstaat handelt, ist diese Gleichstellung politisch nicht unwichtig.

    Sie erschwert die Entrechtungsfantasien von Kauder und anderen Evangelikalen (und Rechtskatholen), denn der kirchliche Segen zählt hierzulande mehr als jede politische Meinungsbildung und höchstrichterliche Rechtsprechung.
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