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Beschluss der Landessynode
Westfalen: Evangelische Kirche für Homo-Segnungen
- 21. November 2014 1 Min.

Lesbisch und schwule Paare können sich in der Evangelischen Kirche von Westfalen künftig in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Die Landessynode beschloss am Donnerstag mit großer Mehrheit, eine solche Feier ähnlich wie bei einer Trauung von Eheleuten zu ermöglichen.
Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare in Westfalen lediglich in einer nichtöffentlichen Andacht gesegnet werden. Die Segnung solle in einem eigenen kirchlichen Verzeichnis dokumentiert werden, heißt es in dem Beschluss. Die Ausführung des Gottesdienstes werde zudem stark dem traditionellen Traugottesdienst zwischen Mann und Frau ähneln.
Für eine Segnung gelten zwei Voraussetzungen: Das Paar muss in einer Eingetragene Lebenspartnerschaft leben und mindestens einer der beiden muss evangelisch sein. (cw)
Links zum Thema:
» Homepage der Evangelischen Kirche von Westfalen














