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Europäischer Gerichtshof
Homosexuelle Asylbewerber: EuGH mahnt vorurteilsfreie Prüfung an
- 02. Dezember 2014 3 Min.

Der EuGH in Luxemburg passt auf, dass die Mitgliedsstaaten die Regeln der Europäischen Union befolgen (Bild: Cedric Puisney / flickr / by-nd 2.0)
Wenn ein verfolgter Homosexueller in der EU Asyl beantragt, muss er Nachfragen der Behörden in Kauf nehmen, hat aber ein Recht auf Privat- und Intimsphäre.
Der Europäische Gerichtshof hat in einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung festgestellt, dass schwule und lesbische Flüchtlinge, die wegen Verfolgung durch ihre sexuelle Orientierung Asyl beantragen, Fragen zu ihrer Homosexualität beantworten müssen. In ihrem Urteil (Rechtssachen C-148/13, C-150/13) setzten die Luxemburger Richter allerdings enge Grenzen für diese Befragung, um die Grundrechte der Flüchtlinge nicht zu verletzen. Dabei beriefen sich die Richter auf die EU-Richtlinien 2004/83 sowie 2005/85, die Mindestnormen für Flüchtlinge festlegen, die von außen in EU-Mitgliedstaaten kommen.
Geklagt hatte drei Asylbewerber in den Niederlanden, die angaben, in ihren Heimatländern wegen ihrer Homosexualität verfolgt zu werden. Ihr Anträge waren allerdings von den zuständigen Behörden abgelehnt worden, weil sie die Flüchtlinge als nicht glaubwürdig einstuften. Dabei hatte einer der Bewerber den Behörden sogar ein Video vorgelegt, das ihn bei sexuellen Handlungen mit einem Mann zeigt. Allerdings war er als nicht glaubwürdig befunden worden, weil er zuvor andere Angaben gemacht hatte – unter anderem, dass er Sex mit der Tochter seines Arbeitgebers hatte.
EuGH setzt Standards
Der Gerichtshof hat den nationalen Behörden vier Hinweise gegeben, wie sie die Prüfungen vorzunehmen haben. Erstens dürfe die Prüfung nicht allein auf "stereotypen Vorstellungen in Verbindung mit Homosexuellen" beruhen sondern müsse vourteilsfrei sein. Zweitens dürfe die Befragung nicht gegen das Recht auf Achtung von Intim-, Privat- und Familienleben verstoßen; so seien Fragen nach Einzelheiten zu sexuellen Praktiken verboten. Drittens sei "angesichts des sensiblen Charakters der Informationen" das Zögern eines Flüchtlings kein Beweis für seine Unglaubwürdigkeit.
Schließlich dürften keine "Tests" zum Nachweis von Homosexualität durchgeführt werden, da diese die Würde des Menschen verletzten und "nicht zwangsläufig Beweiskraft" besäßen. Derartige entwürdigende Tests waren noch bis vor kurzem in der EU in Gebrauch – so ließen die tschechischen Behörden ein Messgerät am Penis des Asylbewerbers befestigen, um deren sexuelle Orientierung zu "testen" (queer.de berichtete).
Insgesamt verbieten rund 80 Länder Homosexualität, dazu gibt es in vielen weiteren Staaten diskriminierende Gesetze. Menschen, die durch ihre sexuelle Orientierung in diesen Staaten verfolgt werden, haben EU-weit Anspruch auf Asyl. Das hatte der Europäische Gerichtshof bereits im letzten Jahr festgestellt (queer.de berichtete).
Ein Beispiel für vermehrt homosexuelle Flüchtlinge ist Russland, das durch das Gesetz gegen Homo-"Propaganda" die Grundrechte von Homosexuellen eingeschränkt hat. In den letzten Wochen haben in Deutschland wiederholt russische LGBT-Aktivisten wegen Verfolgung Asyl beantragt (queer.de berichtete).
LSVD kritisiert Praxis in Deutschland
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs, wies aber darauf hin, dass auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte Asylbewerber oft als unglaubwürdig ablehnten, wenn diese sich nicht sofort bei der ersten Befragung als homosexuell outeten. "Vielen lesbischen und schwulen Flüchtlingen ist es aber wenige Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland (noch) nicht möglich, offen über ihre sexuelle Identität und entsprechende Verfolgung zu berichten", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Ein Coming-out vor fremden Beamten stelle für diese Menschen eine immense Barriere dar. (dk)















Dass endlich die menschenverachtenden und noch dazu nichtssagenden "Tests" auf Homosexualität verboten werden, ist ja wohl das Mindeste.
Aber ich erwarte, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität und Orientierung endlich auch EU-weit als Asylgrund festgelegt wird und diese Menschen nicht mehr der Willkür der Behörden ausgesetzt sind.