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  • 03. Dezember 2014 11 1 Min.

Eine Mutter, die nach dem Gesetz ein Mann ist, darf trotzdem kein Vater sein, entschied das Berliner Kammergericht

Das Berliner Kammergericht hat in einem Beschwerdeverfahren entschieden, dass eine gebärende Person für ihr Kind nicht als Vater eingetragen werden kann.

Eine ursprünglich als Frau geborene Person ließ ihre weiblichen Vornamen im Jahr 2010 in männliche ändern und ist aufgrund rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 11. April 2011 als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen. Nach Absetzung von Hormonen gebar die Person im Frühjahr 2013 ein Kind und begehrte ihre Eintragung im Geburtenregister als Kindesvater mit den neuen männlichen Vornamen.

Das Amtsgericht Schöneberg hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2013 das Standesamt angewiesen, die Gebärende als Kindesmutter mit den ursprünglichen weiblichen Vornamen einzutragen. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Betroffenen und des Kindes, die das Kammergericht nun mit Beschluss vom 30. Oktober 2014 zurückgewiesen hat. Die Pressestelle hat das Urteil erst am Dienstag veröffentlicht (PDF).

Nach Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 und § 11 Transsexuellengesetz bleibe der Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind unberührt von einer Geschlechtsänderung, so das Kammergericht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Elternteils werde im Hinblick auf die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts und die Grundrechte des Kindes nicht verfassungswidrig eingeschränkt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rechtsbeschwerdefrist läuft noch bis Mitte Dezember 2014. (cw/pm)

-w-

#1 GeorgB
  • 03.12.2014, 15:46h
  • Wäre da nicht eine andere Lösung möglich gewesen? Wenn die Person, die ein Kind gebiert, im Verhältnis zum Kind "Mutter" ist, kann ja auf der Geburtsurkunde das Feld "Mutter" benutzt werden. Da die "Mutter" in diesem Fall aber männlich ist und einen männlichen Vornamen hat, wird dieser männliche Vorname im Feld "Mutter" eingetragen. Damit wäre dann Klaus "Mutter" von Klein-Sven. Er hätte damit gegenüber dem Kind alle Mütter-Pflichten und Mütter-Rechte, die er als Vater nicht hätte, so dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Damit wäre dann doch eigentlich allen Interessen Rechnung getragen, insbesondere die im Urteil dargelegten Probleme wären damit aus der Welt.
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
#3 HarknessAnonym
  • 03.12.2014, 17:03h
  • Was soll denn dieses hin und her?
    Entweder man ist ein Mann und wird als solcher auch anerkannt oder man ist es nicht. Wenn die Personenstandsänderung durch ist, können sie doch nicht einfach wieder den weiblichen Namen eintragen, nur weil die Person ein Kind geboren hat. Die Natur kennt reichlich Variation, nur der Mensch muss alles wieder in hinderliche Bürokratie mit Labels packen, damit es SO und nicht anders läuft. *kopfschüttel* Traurig.
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