Ein Porträt von Franz Josef Koch aus dem Jahr 1936
In Bochum und Witten werden ab Mittwoch (10. Dezember) zwei weitere Stolpersteine an die Verfolgung schwuler Männer während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft erinnern.
Der Stolperstein für Franz Joseph Koch wird um 9 Uhr in Bochum (Hermannshöhe 38) verlegt, der Stolperstein für Wilhelm Erdmann am selben Tag in Witten (Breite Straße 40). Initiiert wurde die Verlegung vom schwul-lesbischen Beratungszentrum Rosa Strippe.
Die Stolpersteine sind ein Projekt des in Köln lebenden Künstlers Gunter Demnig. Es handelt sich um kubische Betonsteine mit einer Kantenlänge von zehn Zentimetern, auf deren Oberfläche eine beschrifteten Messingplatte angebracht wird. Auf dieser befindet sich der Name eines Menschen, der während der NS-Zeit ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Selbstmord getrieben wurde. In zehn Ländern Europas gibt es bereits rund 40.000 Erinnerungssteine.
Der 1916 geborene Postangestellte Franz Josef Koch wurde nach seiner Einberufung in die Wehrmacht mehrfach wegen Homosexualität verurteilt. Er wurde unter anderem in ein Strafbataillon versetzt und im März 1943 am östlichen Kriegsschauplatz Nish-Krasnoje in Russland ermordet.
Wilhelm Erdmann, Jahrgang 1900, war Bankbeamter, Kaufmann und Rechtsberater aus Witten. Er wurde in Bochum zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt und nach voller Verbüßung der Strafe von der Bochumer Polizei in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert, von dort in die Lager Mauthausen in Österreich und Dachau bei München, wo er am 17. Februar 1941 starb. Er wurde nur 40 Jahre alt.
Koch und Erdmann waren zwei von mehreren Tausend Männern, die während der NS-Zeit wegen Homosexualität verfolgt wurden und die die Verhöre, Folterungen, Zwangskastrationen, Zuchthaus, KZ-Deportationen, die Verbringung in "Euthanasie"-Anstalten oder den sozialen Tod im beruflichen und privaten Umfeld durch ein Outing nicht überlebten. Diejenigen Homosexuellen, die die NS-Zeit überlebten, wurden nach dem 8. Mai 1945 weiter verfolgt. Der Strafrechtsparagraph 175 bestand in Westdeutschland in der verschärften Nazifassung bis 1969. Der Verfolgungsparagraf wurde erst 1994 restlos abgeschafft. (cw)
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