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  • 05. Dezember 2014 16 3 Min.

Künstliche Befruchtung (assistierte Reproduktion) ist in Deutschland verheirateten Heterosexuellen vorbehalten

Verheiratete heterosexuelle Paare haben in Deutschland Anspruch auf künstliche Befruchtung, verpartnerte lesbischen Paare aber nicht. Ein Gesetzentwurf der Grünen soll das ändern.

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf (PDF) in den Bundestag eingebracht, der die Gleichstellung von heterosexuellen Ehen und Lebenspartnerschaften im Bereich der künstlichen Befruchtung vorsieht. Über den Entwurf soll am 18. Dezember debattiert werden.

Derzeit dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur Kosten übernehmen, wenn der Ehemann seiner eigenen Frau Samen spendet (Homologe Insemination) und weitere Bedingungen erfüllt sind (etwa dass das Alter der Frau zwischen 25 und 40 Jahren liegen muss). Die Kostenbeteiligung liegt bei 50 Prozent, manche Kassen zahlen in diesem Fall aber freiwillig mehr.

Nach einer Richtlinie der Bundesärztekammer haben heterosexuell verheiratete Frauen auch Zugang zu einer Samenbank, bei der die Spermien eines Fremden zur Befruchtung genutzt werden (Heterologe Insemination). Dies müssen sie aber komplett selbst bezahlen. Lesbische Frauen dürfen der Richtlinie nach überhaupt nicht auf deutsche Samenbanken zugreifen, selbst wenn sie die Kosten selbst übernehmen. Sie müssen daher in Länder wie die Niederlande oder Großbritannien ausweichen.

"Diskriminierung muss ein Ende haben"

Die Grünen fordern nun, dass sich Krankenkassen an den Behandlungskosten für eine heterologe Insemination ebenfalls beteiligen und dass die Gruppe der Anspruchsberechtigten auf "verpartnerte sowie nicht formalisierte Paare" ausgeweitet wird. Dadurch gebe es Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen und für den Bundeshaushalt, der aber noch nicht beziffert werden könnten.

"Die Diskriminierung bei der Familiengründung muss ein Ende haben", begründeten die grünen Abgeordneten Volker Beck und Ulle Schauws in einer gemeinsamen Erklärung den Vorstoß. "Es ist einfach unfair und nicht mehr zeitgemäß, dass Lesben und unverheirateten Paaren Leistungen zur künstlichen Befruchtung verwehrt bleiben. Leistungen der Reproduktionsmedizin müssen grundsätzlich allen Paaren offen stehen."

Das Bundessozialgericht hatte erst vor zwei Wochen entschieden, dass der Ausschluss von nichtverheirateten Paaren bei der künstlichen Befruchtung rechtens sei. Allerdings verweisen die Grünen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007, nachdem es dem Gesetzgeber freistehe, die Leistungen auszuweiten. Die Ökopartei argumentiert, dass dem Staat die Entscheidung nicht zustehe, wer eine Familie gründen darf und wer nicht.

In Deutschland wurden 2012 rund 11.000 Kinder durch künstliche Befruchtung geboren. Eine Behandlung kostet mindestens 2.000 Euro. Allerdings sind oft mehrere Behandlungen notwendig, bevor ein Erfolg erzielt wird.

Die künstliche Befruchtung war bereits in Frankreich ein Thema während der Debatte um die Ehe-Öffnung. Wegen der scharfen Kritik von Homo-Gegnern hat die sozialistische Regierung die künstliche Befruchtung aus dem Gesetzespaket zur Ehe-Öffnung entfernt. Anders als in anderen europäischen Ländern, die Homosexuelle im Eherecht gleichgestellt haben, wird lesbischen Frauen in Frankreich weiter das Recht auf künstliche Befruchtung vorenthalten, so dass sie wie deutsche Lesben auf Nachbarländer ausweichen müssen. (dk)

-w-

#1 GeorgGAnonym
  • 05.12.2014, 15:37h
  • "wenn der Ehemann seiner eigenen Frau Samen spendet (Homologe Insemination)"

    Woher kommt der Samen bei lesbischen Partnerinnen?
  • Direktlink »
#2 David77Anonym
#3 goddamn liberalAnonym
  • 05.12.2014, 16:01h
  • Antwort auf #1 von GeorgG
  • Von einem Freiwilligen.

    Ich finde, dass man nicht gleichzeitig über Geburtenraten klagen und Geburten verhindern kann.

    Auf lesbische Frauen bezogen bedeutet dies: Man kann sich nicht übergriffig über fehlende Kinder bei anderen Menschen beklagen und dann die Geburt dieser Kinder verhindern wollen.

    Das ist ein homophober Teufelskreis, der aber sehr typisch für die Irrationalität gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist.
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