https://queer.de/?22843
Nikolai Aleksejew
Russland: 45,60€ Schadensersatz für CSD-Verbot
- 08. Dezember 2014 2 Min.

In Kostroma ist Aleksejew erst vor wenigen Wochen von Unbekannten auf dem Weg zum Gericht angegriffen worden
Im Putin-Reich hat erstmals ein Gericht einem Aktivisten in Verbindung mit einem CSD-Verbot Geld für ideelle Schäden zugesprochen – der Betrag ist allerdings bescheiden.
Ein Gericht in der westrussischen Großstadt Kostroma hat am vergangenen Mittwoch erstmals einem LGBT-Aktivisten eine Entschädigung für ideellen Schaden nach einem CSD-Verbot zugesprochen, berichtet "Gay Russia". Der Betrag für CSD-Organisator Nikolai Aleksejew fiel mit 3.000 Rubel (umgerechnet 45,60 Euro) sehr niedrig aus. Bereits im Oktober hatte das Gericht das Verbot für unrechtmäßig erklärt und dem Aktivisten 8.000 Rubel (rund 122 Euro) zugesprochen, die für materielle Kosten in Verbindung mit der CSD-Absage entschädigen sollten.
Im Verfahren ging es um einen CSD und eine Protestaktion gegen das Gesetz gegen Homo-"Propaganda" aus dem Jahr 2013. Damals hatte die 300 Kilometer nordöstlich von Moskau gelegene Stadt die Protestaktion verboten.
Aleksejew hofft auf Signalwirkung
Laut Aleksejew ist das Urteil "ein guter Anfang", er möchte allerdings noch die gesamte Begründung des Gerichts abwarten. "Ganz langsam müssen die Behörden den Preis für Homophobie bezahlen", sagte der 37-Jährige.
Aleksejew wurde bereits Ende September in Kostroma zur Zielscheibe: Auf dem Weg zum Gerichtssaal wurde er gemeinsam mit einem weiteren Aktivisten von Unbekannten angegriffen, verprügelt und mit einer ätzenden Flüssigkeit überschüttet (queer.de berichtete).
Eigentlich hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits 2010 entschieden, dass ein CSD-Verbot in Moskau gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hatte (queer.de berichtete), Aleksejew war ebenfalls Kläger und erhielt vom Staat ein Schmerzensgeld, er sah in dem Urteil allerdings eine Einzelfallentscheidung.
Russland muss sich als Mitglied des Europarates den Entscheidungen der Straßburger Richter beugen. Allerdings hat das Gericht keine Macht, die Urteile zu vollstrecken. Derzeit sind noch mehrere Klagen gegen die Unterdrückung von Homosexuellen in russischen Gerichten sowie im Menschenrechtsgerichtshof anhängig. (dk)
Mehr zum Thema:
» Putin: Andere verfolgen Homosexuelle, wir nicht (05.12.14)











