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Deutliche Mehrheit
Schleswig-Holstein für Rehabilitierung von §175-Opfern
- 12. Dezember 2014 2 Min.

Im Kieler Landtag herrscht die Einsicht, dass der Staat die Verfolgung von Homosexuellen aufarbeiten muss (Bild: Landtag SH)
Das Kieler Landesparlament bedauert die Verfolgung von Schwulen durch den Paragraf 175 und fordert eine "angemessenen Wiedergutmachung" und eine Rehabilitierung. Die CDU wollte dem Antrag der Regierungsfraktionen nicht zustimmen.
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat am Donnerstag einen Antrag der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW zugestimmt, in dem die "Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen" (PDF) gefordert wird. Darin heißt es etwa, dass die Verfolgung schwuler Männer "ein fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte" sei. Daher müsse die Landesregierung auf Bundesebene für die Aufhebung der Urteile kämpfen. Auch eine "angemessene Wiedergutmachung" wird angemahnt.
Neben den Regierungsfraktionen stimmten auch die Piratenpartei und die FDP dem Antrag zu. Nur die CDU lehnte die Initiative ab. Die Christdemokraten reichten allerdings einen anderen Konkurrenz-Antrag zur "Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen" (PDF) ein. Dieser ist weniger direkt formuliert. So heißt es etwa darin nicht, dass die Verfolgung von Homosexuellen gegen das im Grundgesetz geschützte Recht der freien Entfaltung verstoßen habe. Es wird aber bedauert, dass Homosexuelle durch die Verfolgung "in ihrer Lebensqualität und in ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz empfindlich beeinträchtigt wurden".
Rasmus Andresen, der queerpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, bedauerte, dass anders als in anderen Bundesländern kein einstimmiger Beschluss gefällt werden konnte. So haben etwa der Landtag von Hessen und von Sachsen-Anhalt einstimmig für die Rehabilitierung gestimmt. Im Bremen machte sich die CDU sogar aus Eigeninitiative für einen Entschädigungs-Fonds für Opfer des Paragrafen 175 stark (queer.de berichtete). Dagegen geben sich die Christdemokraten in anderen Bundesländern homofeindlicher: In Baden-Württemberg weigerte sich die CDU vor zwei Monaten sogar, sich bei verfolgten Homosexuellen zu entschuldigen (queer.de berichtete).
Der Paragraf 175 galt in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form noch bis 1969. Während dieser Zeit wurden 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 50.000 Männer verurteilt. Diese Urteile gelten bis heute. Abgeschafft wurde das Gesetz erst 1994.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich in der Frage der Rehabilitierung der Nachkriegs-Opfer des Paragrafen 175 bislang nicht festgelegt. "Wir prüfen zur Zeit, ob es überhaupt verfassungsrechtlich möglich ist, diese Urteile aufzuheben", erklärte er Ende Mai im Interview mit queer.de. (dk)
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"ie CDU wollte dem Antrag der Regierungsfraktionen nicht zustimmen."
Ist ja klar, dass die CDU an dem Unrecht festhalten will.
Die wollen weiterhin klar machen, dass Schwule Menschen zweiter Klasse sind.
Bei jeder anderen Opfergruppe wäre das längst geschehen.