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Grundsatzurteil zu Leihmutterschaft im Ausland
BGH stärkt Rechte schwuler Eltern
- 19. Dezember 2014 2 Min.

Leihmutterschaften sind insbesondere in den USA unter (wohlhabenden) Schwulen beliebt (Bild: christina rutz / flickr / by 2.0)
Ein schwules Paar hat sich das Recht erstritten, in Deutschland als Eltern eines Kindes anerkannt zu werden, das durch eine Leihmutterschaft geboren wurde.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einer am Freitag bekannt gegeben Grundsatzentscheidung (XII ZB 463/13) ein schwules Paar als rechtliche Eltern eines von einer Leihmutter in den USA ausgetragenen Kindes anerkannt. Demnach ist Deutschland verpflichtet, ein amerikanisches Gerichtsurteil anzuerkennen, das die beiden Männer als Väter des Kindes ausweist. Erstmals gelten so zwei schwule Männer von Geburt eines Kindes an als Eltern.
Hintergrund: Die beiden verpartnerten Männer aus Berlin hatten 2010 in Kalifornien einen "Leihmutterschaftsvertrag" mit einer Frau unterschrieben. Diese trug gegen eine Gebühr im Mai 2011 ein Kind aus, das mit einer gespendeten Eizelle und dem Samen eines der Männer gezeugt worden war. Ein amerikanisches Gericht hat die zwei Männer bereits als Eltern anerkannt. Zurück in Deutschland weigerte sich das Standesamt jedoch, die Elternschaft anzuerkennen. Es berief sich dabei auf das Verbot der Leihmutterschaft und der Eizellenspende in Deutschland.
Zwei Vorinstanzen gaben dem Standesamt zunächst Recht. Sie befanden, dass ausländische Verträge zwar grundsätzlich auch in der Bundesrepublik anerkannt werden müssten, allerdings nicht, wenn es wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts widerspreche.
BGH schützt Kind und Leihmutter
Der Bundesgerichtshof schlug sich jedoch auf die Seite der beiden Männer – und berief sich dabei auf den Schutz der Menschenrechte des Kindes und der Leihmutter. Das Kind, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, würde benachteiligt werden, wenn seine Verwandtschaftsverhältnisse nicht geklärt werden würden. Es entstünde ein sogenanntes " hinkendes Verwandtschaftsverhältnis", wonach es in Deutschland andere rechtliche Eltern hätte als in den USA. Damit würde auch die Leihmutter belastet, die offensichtlich kein Interesse am Kind habe, aber in Deutschland rechtlich als Elternteil gelte.
In vielen US-Bundesstaaten sind Leihmutterschaften ein normales Geschäft, Agenturen bringen Leihmütter und Kunden, die ein Kind haben wollen, gegen eine meist fünfstellige Gebühr zusammen. Auch viele schwule Promis machen von dem Angebot Gebrauch, beispielsweise Elton John, Neil Patrick Harris und Rufus Wainwright. Deutschland und die Hälfte der EU-Staaten verbieten diese Praxis aus ethischen Gründen. Länder wie Großbritannien oder die Niederlande erlauben Leihmutterschaft unter Auflagen. Dort darf etwa mit der Praxis kein Profit gemacht werden. (dk)
Links zum Thema:
» Entscheidung des Bundesgerichtshofs (PDF)
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Das Urteil ist richtig und wichtig - die geschäftsmäßige Leihmutterschaft bleibt aber ein heikles Thema.