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FDP-Chef Christian Lindner will mit der Forderung nach Abschaffung des Gotteslästerungsgesetzes die FDP wieder attraktiver für Freiheitsliebende machen (Bild: Landtag NRW)

Nach den Pariser Anschlägen will sich die FDP für die Abschaffung des Gesetzes gegen Gotteslästerung einsetzen – Schwarz-Rot winkt jedoch ab.

Von Dennis Klein

Als der Grünenpolitiker Volker Beck 2013 die Rolle des religionspolitischen Sprechers seiner Partei übernahm, nannte er als eines der Themenschwerpunkte die Abschaffung des Blasphemieparagrafen 166. Nach dem Gesetz kann jeder in Deutschland mit drei Jahren Haft bestraft werden, der Religionen "in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

Das Gesetz führt dazu, dass beispielsweise christliche Geistliche, die gegen Homosexuelle polemisieren, allerdings bei Kritik an ihrer Haltung mit dem Blasphemie-Sondergesetz drohen können. In der Gerichtspraxis spielt das Gesetz aber kaum eine Rolle: So kommt es bundesweit nur zehn bis 15 Verurteilungen pro Jahr. Dennoch kann das Gesetz als Waffe gegen Menschenrechtsaktivisten eingesetzt werden, die kirchliche Dogmen kritisieren. In den USA argumentierte ein katholischer Bischof sogar, dass bereits ein Gebet für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht Gotteslästerung sei (queer.de berichtete).

Nun will auch die FDP für das Ende des archaischen Gesetzes kämpfen. So erklärte Parteichef Christian Lindner in der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Der sogenannte Blasphemieparagraf 166 StGB gehört abgeschafft". Er begründete seinen Vorstoß mit den von Islamisten verübten Terrorattacken auf die Redaktion von "Charlie Hebdo" und einen koscheren Supermarkt in Paris. Wenn Terroristen die Gesellschaft angriffen, "antworten wir mit mehr und nicht weniger Freiheit", so Lindner.

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Lindner: Glaubensgemeinschaften müssen wie alle anderen Spott ertragen

Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete bezeichnete die Abschaffung des Paragrafen als "unschlagbares Bekenntnis zur Meinungsfreiheit". Schließlich könnten sich Kirchen, Tempel und Moscheen ohne Paragraf 166 weiterhin auf die Beleidigungs- und Volksverhetzungsparagrafen berufen. Warum, fragt der 36-jährige Politiker, sollten Glaubensgemeinschaften nicht Satire und Spott ertragen wie jeder Bürger, jede Partei und jede nichtreligiöse Institution?

Unterstützung erhält Lindner von der früheren FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Es sei nur schwer verständlich, dass sich die Welt über den Mord an "Charlie Hebdo"-Satirikern empörte, aber Deutschland gleichzeitig die "Beschimpfung des Inhalts religiöser Bekenntnisse" mit Haftstrafen ahnde.

Schwarz-Rot hält an Gesetz fest, Grüne wollen später reden

Die Chance auf eine Abschaffung des Gesetzes sind jedoch kurz- und mittelfristig gering. Denn die schwarz-rote Bundesregierung hält an dem Blasphemie-Paragrafen fest. Innenausschusschef Wolfgang Bosbach (CDU) erklärte, es sei "nach wie vor sinnvoll", Gotteslästerung zu bestrafen. SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner sieht keinen Sinn darin, den strafrechtlichen Schutz von Religionsgemeinschaften zu reduzieren. CSU-Politiker wie Markus Söder hatten in den letzten Jahren sogar eine Verschärfung des Paragrafen gefordert. Sie wollten den Zusatz, dass Blasphemie die öffentliche Ordnung stören muss, um bestraft zu werden, streichen lassen – und hätten so Verurteilungen stark erleichtert.

Auch die Grünen geben sich – wie meist bei FDP-Vorschlägen – vorsichtig. Obgleich er selbst die Abschaffung des Paragrafen 166 mehrfach gefordert hat, hält Volker Beck das liberale Timing für kritikwürdig: "Die Forderung ist richtig, aber jetzt ist der falsche Zeitpunkt für diese Debatte", so Beck gegenüber "Zeit Online". "Die Grünen haben die Abschaffung des Paragrafen im Wahlprogramm, aber wir sollten jetzt von den wichtigen Fragen, die sich nach Paris stellen, nicht ablenken." Dennoch bestätigte Beck seine Einstellung, dass Gläubige "grundsätzlich keinen anderen strafrechtlichen Schutz als andere soziale Gruppen" bräuchten.

International sind Blasphemie-Gesetze noch immer in rund der Hälfte der Länder gültig. Im Extremfall wird in radikalislamischen Ländern wie Pakistan und Saudi-Arabien sogar mit der Todesstrafe gedroht. Zuletzt haben die Niederlande ihr acht Jahrzehnte altes Blasphemiegesetz im Dezember 2013 abgeschafft.

Wöchentliche Umfrage

» Sollte der Gotteslästerungs-Paragraf 166 absgeschafft werden?
    Ergebnis der Umfrage vom 12.1.2015 bis 19.1.2015
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#1 324i7kjhtrgefeAnonym
  • 12.01.2015, 14:30h
  • Inhaltlich unterstütze ich die Forderung nach der Abschaffung des Blasphemieparagrafen zwar.

    Aber wenn der Lindner glaubt damit Wähler aquirieren zu können, dann hat er sich geschnitten. Die FDP würde in einer Koalition mit der Union sowieso voll auf Unionslinie einschwenken, selbst wenn die FDP 15% bekäme. Das hat die FDP ja in der Zeit von 2009 bis 2013 bewiesen.

    Die FDP würde ich allein aus dem Grund schon nicht wählen, dass die FDP vier Jahre lang gegen gleiche Rechte für Homosexuelle gestimmt und die Gleichstellung in Deutschland verhindert hat.

    Ich wähl dann doch lieber die Grünen oder die Linken, meiner Ansicht nach die geringsten Übel unter den Parteien.

    Die FDP ist tot und das ist auch gut so.
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#3 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 12.01.2015, 14:34h
  • Lieber Herr Beck, WANN IST DENN IHER MEINUNG NACH DER RICHTIGE ZEITPUNKT??? Klar, daß die Große Koalition (besonders die Union) vehement daran festhält, ABER: TROTZDEM ABSCHAFFEN!!!
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