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  • 24. Januar 2015 24 2 Min.

Die dschihadistisch-salafistische Terrororganisation "Islamischer Staat" hatte im letzten Jahr Teile des Nordirak und des östlichen Syriens erobert und machte mit extremen Grausamkeiten Schlagzeilen

In einem neu aufgetauchten Dokument listet die Terror-Organisation ihr religiöses Strafrecht auf.

Die islamistische Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS), die Teile des Irak und Syriens kontrolliert, hat sich Medienberichten zufolge ein Strafrecht gegeben, das Homosexualität mit dem Tod bestraft.

Im Irak waren einvernehmliche homosexuelle Handlungen bislang legal, in Syrien konnten sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Das Middle East Media Research Institute hat nun ein IS-Dokument veröffentlicht, das Hadd-Strafen festlegt, mit der Verstöße gegen ein angebliches Gottesrecht geahndet werden.

Nach dieser Verordnung, die schon seit Mitte Dezember in Kraft sein soll, stünde auf "Sodomie" die Todesstrafe – sowohl für den "Täter" als auch das "Opfer". Mit dem Tod werden auch Ehebruch, der Abfall vom Glauben und das Spionieren für den Gegner bestraft, ebenso wie Mord und Blasphemie. Für einige Taten werden speziell Steinigung (Ehebruch) oder Kreuzigung (Raubmord) vorgesehen.

Fünf angebliche Schwule hingerichtet


Die angebliche Strafenliste des IS. Hadd-Strafen gelten als "Rechtsansprüche Gottes" und haben die Abschreckung vor weiteren Taten zum Ziel.

Unter Verweis auf Hadd-Strafen hatte der "Islamische Staat" am 15. Januar im Nordirak mehrere Personen öffentlich ermordet, darunter zwei angeblich schwule Männer durch den Sturz vom Dach eines hohen Gebäudes (queer.de berichtete). Bilder davon hatte die Terror-Organisation in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Sie zeigten auch die Kreuzigung zweier angeblicher Diebe und die Steinigung einer Frau, der Ehebruch vorgeworfen wurde.

Im letzten November gab es bereits Meldungen, in Syrien habe der "Islamische Staat" zwei Männer wegen Homosexualität gesteinigt (queer.de berichtete); im Dezember zeigten Bilder, wie ein angeblich homo­sexueller Mann ebenfalls in Syrien von einem dreistöckigen Gebäude gestürzt wurde (queer.de berichtete).

Unabhängige Bestätigungen dieser Taten und ihrer Hintergründe gibt es nicht. Menschenrechts­organisationen halten es für möglich, dass eine angebliche Homosexualität nur ein vorgeschobener Grund für eine Exekution sein kann.

Das nun aufgetauchte Strafrecht wird von Experten allerdings für authentisch gehalten. Es enthält auch das Versprechen, die genannten Taten konsequent zu verfolgen, und sieht noch das Abhacken der rechten Hand und teilweise des linken Beines für Diebstahl vor sowie 80 Peitschenhiebe für Verleumdung oder den Konsum von Alkohol. (nb)

-w-

#1 FOX-NewsAnonym
  • 24.01.2015, 14:58h

  • Vom Strafrecht unterscheidet sich der IS nicht von Saudi-Arabien. Einziger (juristischer) Unterschied ist die unabhängige Gerichtsbarkeit in Saudi-Arabien. Im IS ist keine Trennung der Gewalten erkennbar. Saudi Arabien ist somit ein geordneter IS, der nicht auf Ausdehnung des Staatsgebietes aus ist, den Terror und IS - genau wie Katar monetär unterstützt.
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#2 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 24.01.2015, 15:07h
  • Antwort auf #1 von FOX-News

  • Ein Unterschied ist noch, Saudi-Arabien gilt trotz massivster Menschenrechtsverletzungen immer noch als "Verbündeter"

    Das ist ein riesiger Skandal und zeigt wie der Westen heuchelt.
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