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  • 24. Januar 2015 114 3 Min.

Die Bundes­regierung zögert, erstmals in die nachkonstitutionelle Rechtsprechung einzugreifen (Bild: dierkschaefer / flickr / by 2.0)

Noch immer "prüft" das Justizministerium, ob die Nachkriegs-Urteile nach dem Paragraf 175 aufgehoben werden können – dem Grünen-Abgeordneten Volker Beck platzte nun der Kragen.

Eine Rehabilitierung der rund 50.000 Männer, die in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR aufgrund ihrer Homosexualität verurteilt wurden, ist noch immer nicht in Sicht. "Die hierzu erforderlichen Prüfungen dauern an", erklärte Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) in seiner Antwort (PDF) auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Volker Beck.

"Ob eine rückwirkende Aufhebung von nachkonstitutionellen Strafurteilen verfassungsrechtlich zulässig wäre, […] ist äußerst umstritten", schreibt Lange am 19. Januar. "Die mit Blick auf die Verfassungsprinzipien der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit geäußerten Bedenken sind erheblich. Vor diesem Hintergrund und auch im Lichte des Umstandes, dass mit einer solchen gesetzlichen Maßnahme zum erste Mal derart in die nachkonstitutionelle Rechtsprechung eingegriffen würde, kann die Frage nur nach sorgfältiger Abwägung entschieden werden". Einen Zeitplan der Prüfungen nannte der Parlamentarische Staatssekretär nicht: "Es ist noch nicht absehbar, wann und mit welchem Ergebnis sie abgeschlossen werden können."

Kritik an "Prüferitis der Großen Stillstandskoalition"

Volker Beck kritisierte die Antwort aus dem Justizministerium scharf: "Die Prüferitis der Großen Stillstandskoalition muss jetzt ein Ende haben", erklärte der Grünen-Politiker in einer Pressemitteilung vom Samstag. Bei der Rehabilitierung der verfolgten Homosexuellen sei eine Entscheidung "längst überfällig": "Die Fragen liegen seit Jahren auf dem Tisch, rechtswissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten auch. Jetzt ist eine politische Entscheidung gefragt. Unrecht darf keinen Bestand haben."

Die strafrechtliche Verfolgung habe die Existenzen Tausender schwuler Männer vernichtet, so Volker Beck. Man dürfe nicht warten, bis die letzten Opfer gestorben sind. "Demokratien und Rechtsstaaten sind nicht fehlerfrei, aber sie unterscheiden sich von Unrechtsstaaten dadurch, dass sie ihre Fehler erkennnen, eingestehen und korrigieren", erklärte der Grünen-Politiker.

Blockade der Fünften Antidiskriminierungsrichtlinie der EU

Beck forderte darüber hinaus von der Bundesregierung, ihre Blockade der Fünften Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union aufzugeben, durch die der diskriminierungsfreie Zugang zu Dienstleistungen und Gütern verankert werden soll. Damit schütze sie vor allem Länder wie Ungarn und Polen. "Die Bundesregierung sollte sich nicht als Schutzmacht der Diskriminierer in der EU aufspielen", erklärte der Bundestagsabgeordnete. "Behinderte, religiöse Minderheiten sowie Lesben, Schwule und Transsexuelle haben Anspruch darauf, dass sie zivilrechtlich nicht diskriminiert werden dürfen."

Kritik übte Volker Beck auch an der Aussage von Staatssekretär Lange, dass die "Meinungsbildung der Bundesregierung" hinsichtlich der im schwarz-roten Koalitionsvertrag verabredeten Beseitigung von rechtlichen Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner "nach wie vor nicht abgeschlossen" sei. "Die Bundesregierung kommt aus dem Prüfen ihrer Prüfaufträge gar nicht mehr raus", so der Grünen-Politiker. "Die SPD hatte uns vor der Wahl noch 100 Prozent Gleichstellung versprochen und liefert uns stattdessen 100 Prozent Stillstand." (cw)

-w-

#1 34578iujhb4gg4eAnonym
  • 24.01.2015, 14:59h
  • Wenn man "prüfen" muss, ob man Strafurteile wegen Liebe unter Erwachsenen aufheben kann, dann ist das an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.

    Was gibt es da zu prüfen?

    Es ist offensichtlich, dass unter § 175 Verurteilte rehabilitiert werden müssen. Gegen die Aufhebung dieser Urteile kann man sich eigentlich nur sträuben, wenn man keine Menschlichkeit besitzt.
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#2 stephan
  • 24.01.2015, 15:27h
  • "Unrecht darf keinen Bestand haben." !!!!!

    Wenn es so schwierig für Juristen ist, alte Unrechtsurteile aufzuheben, stellt sich mir ehrlich gesagt die dringende Frage, ob man nicht schlicht und ergreifend, alle 50 Jahre einen neuen Staat gründen sollte. Dann könnte man viel leichter das vormalige Gebilde zu einem Unrechtsstaat deklarieren und auf 'sauberer' Grundlage weitermachen!

    Geprüft ist alles hinreichend und genug. Man will es jetzt oder will es nicht und dann muss man diejenigen, die weiter gegen eine Aufhebung der Unrechtsurteile sind, als das bezeichnen, was sie sind: tief verwurzelt im Diskriminierungsdenken und NS-'Rechtsauffassung'.

    Natürlich mag es auch noch ein paar Juristen geben, die vergessen haben, dass ein Rechtsstaat mehr als ein theoretisches Gebilde darstellt, das nur möglichst konsistent in der Umsetzung des Rechtes sein muss, sondern ein Gemeinwesen, welches zuerst der Freiheit, Würde und dem Schutz des einzelnen Individuums verpflichtet ist! Wer das vergisst, mag ein brillanter Jura-Prof sein oder werden, aber er hat keine bedeutenden Ziele und Leitlinien für die Gestaltung eines funktionierenden, an Gerechtigkeit orientierten Gemeinwesens.
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#3 HugoAnonym
  • 24.01.2015, 15:41h
  • "Demokratien und Rechtsstaaten sind nicht fehlerfrei, aber sie unterscheiden sich von Unrechtsstaaten dadurch, dass sie ihre Fehler erkennnen, eingestehen und korrigieren", erklärte der Grünen-Politiker.

    O! O! unsere Bundesmutti ist doch unfehlbar, denn wie kann ich was falsch machen, wenn ich eh nichts mache.
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